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Prokura GmbH & Co KG

Verfasst: 27.07.2021, 14:41
von Jusler
Hallo,

weiß zufällig jemand, ob ein Prokurist, der für die Komplementär-GmbH bestellt wurde, auch für die GmbH & Co KG handeln darf oder muss dieser gesondert nochmals für die KG bestellt werden?

Danke.

Re: Prokura GmbH & Co KG

Verfasst: 28.07.2021, 01:41
von alles2
Sagen wir es mal so, ich wüsste nicht, was dagegen spricht, wenn dieser nach § 53 Abs.1 UGB (Unternehmensgesetzbuch) im Firmenbuch der "verdeckten Kapitalgesellschaft" eingetragen ist. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt auch die GmbH & Co. KG und wird daher mediat zum Geschäftsführer der KG. Gemäß § 28 Abs.2 GmbHG (GmbH-Gesetz), § 48 Abs.1 und § 126 Abs.1 UGB kann dieser die Prokura erteilen.