Hallo,
weiß zufällig jemand, ob ein Prokurist, der für die Komplementär-GmbH bestellt wurde, auch für die GmbH & Co KG handeln darf oder muss dieser gesondert nochmals für die KG bestellt werden?
Danke.
Prokura GmbH & Co KG
Re: Prokura GmbH & Co KG
Sagen wir es mal so, ich wüsste nicht, was dagegen spricht, wenn dieser nach § 53 Abs.1 UGB (Unternehmensgesetzbuch) im Firmenbuch der "verdeckten Kapitalgesellschaft" eingetragen ist. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt auch die GmbH & Co. KG und wird daher mediat zum Geschäftsführer der KG. Gemäß § 28 Abs.2 GmbHG (GmbH-Gesetz), § 48 Abs.1 und § 126 Abs.1 UGB kann dieser die Prokura erteilen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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