Drohende Verwaltungsstrafe - Fehlende Kommunikation mit Miteigentümerin

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ReinhardM
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Registriert: 27.07.2021, 10:53

Drohende Verwaltungsstrafe - Fehlende Kommunikation mit Miteigentümerin

Beitrag von ReinhardM » 27.07.2021, 11:28

Liebes Forum,

infolge einer Erbschaft wurde ich zu Beginn des Jahres zu 1/12 Miteigentümer einer größeren Liegenschaft. Noch bevor mir und der anderen Erbin mit 11/12 der Besitz zugesprochen wurde, wurde der Verlassenschaft ein behördliches Schreiben zugesendet, wonach die Rauchfänge der Liegenschaft zu sanieren seien. Geschieht dies nicht in der angegebenen Frist, so haben die Eigentümer mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.

Die Kommunikation mit der anderen Miteigentümerin ist aufgrund des im Erbverfahren entstandenen Streites schier unmöglich. Nach Beendigung des Erbverfahrens habe ich meinen Anwalt aus Kostengründen das Mandat entzogen, sie jedoch wird weiterhin rechtsfreundlich vertreten. Ich habe in den vergangenen Wochen vom gegnerischen Anwalt anfallende Rechnungen der Liegenschaft erhalten, deren Anteil ich fristgerecht eingezahlt habe. Meine Schreiben, in denen ich den gegnerischen Anwalt um die Entsendung der im Besitz seiner Mandantin befindlichen Unterlagen zur ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft (Versicherungspolizze etc.) aufgefordert habe, wurden bisher ignoriert. Ebenfalls ignoriert wurden mehrere Schreiben im Zeitraum von etwa einem Monat, in denen ich wiederholt um eine Koordination des weiteren Vorgehens in der Sanierung aufgefordert habe. Die Frist nähert sich nun dem Ende zu und ich werde sehenden Auges in Richtung einer Verwaltungsstrafe gezerrt, die ich als 1/12-Besitzer alleine nicht abwenden kann!

Da diese Verwaltungsstrafe den ohnehin bereits auf mir lastenden großen finanziellen Druck erhöhen würde, wäre ich für Hilfestellungen zu meiner Notlage wirklich dankbar. An welche Stelle kann und soll ich mich hier wenden? Gibt es für Eigentümer zum Beispiel eine ähnliche Stelle wie etwa den Mieterschutz für Mieter? Was kann ich tun?

Beste Grüße,

Reinhard



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Drohende Verwaltungsstrafe - Fehlende Kommunikation mit Miteigentümerin

Beitrag von alles2 » 27.07.2021, 12:10

Versuche es bitte mal beim ÖHGB (Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund):

https://www.oehgb.at/kontakt

Bin mit denen zwar nicht immer einverstanden gewesen, aber wer weiß. Sollte man Dir nicht dienen können, lass es uns wissen und zumindest ich würde mich dessen ausgiebiger widmen.

Kommt entgegen anderslautender Vereinbarungen die Gesamtschuld oder Solidarschuld zur Anwendung (Haftung zur ungeteilten Hand), weshalb der Gläubiger an jeden Miteigentümer herantreten kann, wobei es für gewöhnlich - und so wie bei Euch - den Mehrheitseigentümer trifft. Jedoch kann jeder in Vorleistung getretene Mitschuldner mitunter entsprechend § 891, 896, 1302 oder 1358/1359 ABGB die rückständigen Ausgleichsansprüche vom regressberechtigten Schuldner nötigenfalls einklagen (Schadenersatz).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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