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				Umlaufbeschluss
				Verfasst: 22.07.2021, 12:38
				von Laraclara
				Hallo,
wann muss ein Umlaufbeschluss (es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft) einstimmig sein und wann reicht die Mehrheit?
			 
			
					
				Re: Umlaufbeschluss
				Verfasst: 22.07.2021, 14:49
				von alles2
				In welchen Fällen es im Sinne des § 833 ABGB die Mehrheit durch die Wohnungseigentümer (außerordentliche Verwaltung) braucht, findet man unter § 29 Abs.1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) oder unter § 28 WEG, wenn es Aufgaben der Hausverwaltung (ordentliche Verwaltung) betrifft und eines Mehrheitsbeschlusses bedarf. Ansonsten darf man davon ausgehen, dass es einen einstimmigen Beschluss bräuchte.