Hallo,
wann muss ein Umlaufbeschluss (es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft) einstimmig sein und wann reicht die Mehrheit?
Umlaufbeschluss
Re: Umlaufbeschluss
In welchen Fällen es im Sinne des § 833 ABGB die Mehrheit durch die Wohnungseigentümer (außerordentliche Verwaltung) braucht, findet man unter § 29 Abs.1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) oder unter § 28 WEG, wenn es Aufgaben der Hausverwaltung (ordentliche Verwaltung) betrifft und eines Mehrheitsbeschlusses bedarf. Ansonsten darf man davon ausgehen, dass es einen einstimmigen Beschluss bräuchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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