Vermietung/Kündigung KFZ-Abstellplatz an Wohnungseigentümer
Verfasst: 21.07.2021, 10:37
Liebes Forum,
wir verwalten eine in den 1970ern errichtete Liegenschaft in der Wohnungseigentum begründet ist. Deren Vorverwaltung hat einem WE einen KFZ-Abstellplatz vermietet. Der Beschluss hierzu liegt mir nicht vor. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass kein einstimmiger Beschluss vorliegt, sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Diese Abstellplätze wurden von der Vorverwaltung in Eigenregie erstellt. Bau- & Ausstattungsbeschreibung liegt keine vor. Laut Baubescheid sind keine Besucherparkplätze vorgeschrieben.
Aufgrund von Brandschutzauflagen, welche seit Errichtung des Bauwerks nicht umgesetzt wurden, haben wir über den Brandschutzbeauftragten, informell mit der Behörde (Magistrat) vereinbart, dass auf der Fläche dieser Besucherparkplätze und eben dieses einen vermieteten Abstellplatzes, eine Feuerwehrzufahrt errichtet wird, im Gegenzug auf eine andere der Brandschutzvorschriften verzichtet wird.
Die Wohnungseigentümerin beharrt nun darauf, dass die Hausverwaltung diesen Abstellplatz nicht kündigen könne ohne Umlaufbeschluss. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Abstellplatz durch die Verständigung mit dem Magistrat untergegangen ist und ab diesem Zeitpunkt das Mietvertragsverhältnis erlischt.
Meine Fragen hierzu sind:
* Ist meine Annahme richtig?
* Muss der Eigentümerin ein Ersatz geschaffen werden?
Danke vorab für Eure Einschätzungen.
wir verwalten eine in den 1970ern errichtete Liegenschaft in der Wohnungseigentum begründet ist. Deren Vorverwaltung hat einem WE einen KFZ-Abstellplatz vermietet. Der Beschluss hierzu liegt mir nicht vor. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass kein einstimmiger Beschluss vorliegt, sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Diese Abstellplätze wurden von der Vorverwaltung in Eigenregie erstellt. Bau- & Ausstattungsbeschreibung liegt keine vor. Laut Baubescheid sind keine Besucherparkplätze vorgeschrieben.
Aufgrund von Brandschutzauflagen, welche seit Errichtung des Bauwerks nicht umgesetzt wurden, haben wir über den Brandschutzbeauftragten, informell mit der Behörde (Magistrat) vereinbart, dass auf der Fläche dieser Besucherparkplätze und eben dieses einen vermieteten Abstellplatzes, eine Feuerwehrzufahrt errichtet wird, im Gegenzug auf eine andere der Brandschutzvorschriften verzichtet wird.
Die Wohnungseigentümerin beharrt nun darauf, dass die Hausverwaltung diesen Abstellplatz nicht kündigen könne ohne Umlaufbeschluss. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Abstellplatz durch die Verständigung mit dem Magistrat untergegangen ist und ab diesem Zeitpunkt das Mietvertragsverhältnis erlischt.
Meine Fragen hierzu sind:
* Ist meine Annahme richtig?
* Muss der Eigentümerin ein Ersatz geschaffen werden?
Danke vorab für Eure Einschätzungen.