Seite 1 von 1

Geschäftsführung

Verfasst: 19.07.2021, 17:08
von Jusler
Hallo, ist ein Vertrag, den ein Geschäftsführer unter Missbrauch seiner Befugnis abschließt, nichtig? Wenn ja, woraus ergibt sich das? Kennt zufällig jemand einschlägige Entscheidungen?

Danke.

Re: Geschäftsführung

Verfasst: 20.07.2021, 11:22
von alles2
Das ergibt sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht (17. Hauptstück des ABGB: Von Verträgen und Rechtsgeschäften überhaupt), zu dem man hier schon genug findet. Geht es beispielsweise um den Arbeitsvertrag, wäre ein Termin mit der AK ratsam. Ansonsten könnten § 879 ABGB oder § 870 iVm § 874 ABGB relevant sein.