Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin seit ca. einem Jahr Besitzer einer Eigentumswohnung in Oberösterreich. In unserem Haus befindes sich 4 Wohnungen mit je ca. 80m2. Vor ca. einem halben Jahr wurde die letzte Eigentumswohnung auch verkauft. Vor kurzer Zeit sind wir draufgekommen das unser Wohnugnsnachbar seine Eigentumswohnung bei Airbnb für Kurzzeitvermietung anbietet.
Natürlich hat er zu uns über sein Vorhaben nichts gesagt. Wir würden natürlich auch nicht zustimmen.
Im Wohnungseigentumsvertrag ist die Eigentumswohnung als Wohnung gewidmet.
Für uns stellt dies natürlich ein riesen Problem. Dauernde Lärmbelestigung durch anreisende Familien. Ständig andere Personen die auf Urlaub kommen......
Nun ist meine Frage darf mein Nachbar seine Eigentumswohnung für touristische Zwecke wie z.B (Airbnb oder änliche Anbieter) kurzzeitvermieten?
Wenn es nicht erlaubt ist was können wir dagegen machen?
Mit freundlichen Grüßen
Richi
Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Im Prinzip hast Du die Bedenken bereits sehr gut auf den Punkt gebracht, die sich mit § 16 Abs.2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) decken. Findet man über den Wohnungseigentümer oder der Hausverwaltung keine Lösung, kann man bei Verletzung des erforderlichen Außerstreitverfahrens nach § 52 Abs.1 Z 2 WEG den streitigen Rechtsweg gehen, um eine Unterlassung und Wiederherstellung zu begehren.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.07.2021, 21:30, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Danke für deine schnelle und informative Antwort!
Habe mich gestern noch Informiert über das Wohnungseigentumsgesetz.
Wenn alle Wohnungseigentümer für eine Airbnb Vermietung zustimmen würden wäre das kein Problem.
Man könnte auch die Wohnung für touristiche Zwecke (bzw. Ferienwohnung) umwidmen lassen.
Natürlich werden wir dies nicht zulassen....
Mit freundlichen Grüßen
Richi
Habe mich gestern noch Informiert über das Wohnungseigentumsgesetz.
Wenn alle Wohnungseigentümer für eine Airbnb Vermietung zustimmen würden wäre das kein Problem.
Man könnte auch die Wohnung für touristiche Zwecke (bzw. Ferienwohnung) umwidmen lassen.
Natürlich werden wir dies nicht zulassen....
Mit freundlichen Grüßen
Richi
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Vergesst halt nicht, dass der änderungswillige Wohnungseigentümer eine Genehmigung für die Kurzzeitvermietung oder Nutzung zu Ferienzwecken vom Gericht im Außerstreitverfahren erwirken lassen kann. Ist gerade wegen den von Dir genannten Gründen kaum von Erfolg gekrönt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Danke für deine Antwort!
Ja werden alles versuchen das dies klappt. Wollen ja auch nur unsere Ruhe haben und es genießen!
Ja werden alles versuchen das dies klappt. Wollen ja auch nur unsere Ruhe haben und es genießen!
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Alles richtig, bis auf den - unwesentlichen - Umstand, dass es kein Außerstreitverfahrten wäre, sondern die Klage auf Unterlassung im streitigen Verfahren abzuhandeln ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Super, vielen Dank für die Anmerkung! Der Mittelteil des einen Satzes wurde bereits heute Vormittag verschlimmbessert, weil es bei wen für Verwirrung gesorgt hat. Abgesehen von Deinem Einwand, wurde selbst dann noch das Wort "gehen" verschluckt. Beides ist nun korrigiert. Falls es noch immer für Irritationen sorgt, dann nur her damit (vorzugsweise per PN).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Airbnb Vermietung im Wohnungseigentum
Super vielen Dank für die juristischen Antworten!!
LG Richi
LG Richi
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