Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

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Schizopremium
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Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von Schizopremium » 17.07.2021, 08:27

Hallo,
ich möchte mich zur folgender Situation erkundigen:
Direkt an der Grundstücksgrenze wachsen Bäume und Gestrüpp ~ 10m kerzengerade in die Höhe und dies auf einer Länge von etwa 20m. - Dies verursacht ein erhebliches Ausmaß der Beschattung!
Der angrenzende Nachbar hat bislang keinerlei Anstrengungen unternommen, dem Wildwuchs einzudämmen. Die Grünschnittarbeiten am eigenen Grundstück wie auch die artegerechte Beseitigung dessen stellen jährlich einen erheblichen Arbeitsaufwand dar. Die Baumstämme selbst deformieren teilweise den Maschendrahtzaun wie auch die Zaunsteher, da sie vom benachbarten Grundstück hereinwachsen. Der Rechtsvorgänger meinerseits hat hier nie Anstrengungen unternommen und dies, da er sich keine Streitereien antun wollte, sozusagen toleriert.

Nun meine Frage:
Beschattung, -was muss ich dulden, was nicht?!
Wie hoch dürfen die Bäume direkt an der Grundstücksgrenze sein?
Muss ich die Entwässerung des komplett verwilderten-, benachbarten Biotops über meinem Grundstück dulden? (Tritt dann auf wenn es länger regnet oder auch bei Starkregen und der Schneeschmelze)



alles2
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Re: Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von alles2 » 17.07.2021, 10:44

Mir kam da einen Thread in den Sinn, wobei ich nicht weiß, ob es der hier ist. Daher belasse ich es vorerst dabei:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16034
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von Schizopremium » 17.07.2021, 11:28

Danke, werde mir mal den darin erwähnten § 364 (3) ABGB anschauen.

Schizopremium
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Re: Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von Schizopremium » 17.07.2021, 18:52

Habe ein OGH Urteil zu einer ähnlichen Situation gefunden;


OGH | 9 Ob 84/17v | 27.02.2018 | Urteile und Beschlüsse des OGH

Schattenwurf durch eine Hecke aus 70 Fichtenbäumen
Steht in einer Wohngegend an der Grenze eine Hecke aus 70, eng gepflanzten Fichtenbäumen mit einer Höhe von 12 bis 15 Metern, liegen massive Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit der Nachbarliegenschaft im Osten durch Lichtentzug auf der Hand. In einem solchen Extremfall erübrigen sich Feststellungen zur Frage, wann in welchem Ausmaß den bebauten oder unbebauten Teilen der Liegenschaft durch die Bäume – und nicht durch eine allfällig nicht optimale Situierung und Planung des Wohngebäudes selbst – das Licht entzogen wird. Auch dem Umstand, dass der Kläger bereits bei Erwerb der Liegenschaft vom exorbitanten Schattenwurf wissen musste, kann kein entscheidendes Gewicht zukommen.

Bei wem kann ich mich erkundigen, ob dies auch im vorliegenden Fall heranzuziehen wäre?

alles2
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Re: Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von alles2 » 17.07.2021, 19:57

Urteile diesbezüglich gibt es genug, während Du einen sonnenklaren Extremfall ausgepackt hast, bei dem sich die Frage erst gar nicht ernsthaft stellte. Es bleibt unter Heranziehung der Ortsüblichkeit eine Interessenabwägung nach objektivem Beurteilungsmaßstab, ob die unzumutbare Beeinträchtigung gegeben ist. Daher gibt es keine spezifische Vorgaben, während in letzter Konsequenz ein Gericht über die Lage und dessen eingeschränkte Nutzung zu entscheiden hätte.

Bevor man bezüglich dieser negativen Immissionen den streitigen Rechtsweg wählt, sollte dem die außergerichtliche Streitbeilegung vorgeschalten werden (Art III ZivRÄG 2004 [Zivilrechts-Änderungsgesetz], BGBl I 2003/91), sofern man mit dem Nachbarn selbst nach 3 Monaten keine gütliche Einigung erzielen konnte:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2003/91/A3/NOR40045310

Demnach wäre ein Antrag nach § 433 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) bei Gericht zu stellen. So wie bei Erbschaftsstreitigkeiten können auch beide Streitparteien direkt einen Mediator nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz aufsuchen. Entsprechend § 8 ZivMediatG führt das Justizministerium dazu eine Liste:

https://mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home

Tritt der Erfolg dennoch nicht ein, kann innerhalb von weiteren 3 Monaten geklagt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Ausmaß der Beschattung an Grundstückgrenze

Beitrag von Schizopremium » 18.07.2021, 10:08

Bevor man bezüglich dieser negativen Immissionen den streitigen Rechtsweg wählt, sollte dem die außergerichtliche Streitbeilegung vorgeschalten werden (Art III ZivRÄG 2004 [Zivilrechts-Änderungsgesetz], BGBl I 2003/91), sofern man mit dem Nachbarn selbst nach 3 Monaten keine gütliche Einigung erzielen konnte:
Danke für den Hinweis!

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