Ergänzungsabgabe / Aufschließung - NÖ
Verfasst: 13.07.2021, 11:30
Schönen Vormittag,
vorerst, unglaublich wieviel Wissen sich in diesem Forum bündelt, habe in verschiedensten Angelegenheiten bereits als Gast mitgelesen. Toll, dass sich jemand die Arbeit macht und Wissen bereitstellt. Nun habe ich erstmals eine konkrete Frage, welche ich mit der Suchfunktion nicht beantworten konnte:
Meine Freundin und ich planen ein Eigenheim zu errichten. Dafür bekommen wir rd. 800 m² Baufläche und 500m² Grünland, als i.S. 1.300 m² vom Grundstück meiner Eltern übertragen. Es ändert sich nichts an der bestehenden Flächenwidmung oder den Baulandgrenzen.
Ich habe jetzt die Info von unserem Bürgermeister bekommen, dass im Zuge der Baubewilligung dann für die 800m² Bauland die Aufschließungskosten zu bezahlen sind - was für mich auch logisch und verständlich ist. Eine Ergänzungsabgabe wird nicht fällig.
Die Liegenschaft meiner Eltern ist schon ziemlich alt, dort steht schon seit +100 Jahren ein Vierkanthof, der von meinen Großeltern bewirtschaftet wurde, 1990 haben meine Eltern einen Umbau gemacht, 2007 wurde eine neue Halle errichtet. Aufschließung wurde angeblich bisher noch keine bezahlt.
Mein Bruder und seine Freundin planen ebenfalls ein Eigenheim zu Errichten - ähnliche Situation, nur in einer anderen Gemeinde.
Kein Hof, nur ein in den 2000er Jahren errichtetes Einfamilienhaus und noch ca. 800m² Baufläche +400m² Grünland, das nun übertragen werden soll.
Die Gemeinde hat ihnen nun mitgeteilt, dass eine Ergänzungsabgabe fällig wird. Sowohl für das "neue" Grundstück, als auch für das Bestehende Grundstück - auch sie haben angeblich noch keine Aufschließung bezahlt.
Kurzum:
Lt. Gesetz fällt ja bei BauPLATZ-Erweiterung oder Teilung (also aus einem Bauplatz zwei Bauplätze) diese Ergänzungsabgabe an.
Ein Grundstück im Bauland ist ja theoretisch noch kein BauPLATZ, wenn da noch keine Baugenehmigung vorliegt, oder?
--> Kann es sein, dass im Zuge der Teilung Aufschließung + Ergänzung (meine Eltern) zu zahlen ist? Bzw. kann es sein, dass für Beide Parzellen dann eine Ergänzungsgabgabe nur durch die Teilung fällig wird? Oder sind noch weitere Infos notwendig, um dies beantworten zu können?
Wir sind nun etwas verwirrt, weil nun von zwei Gemeinden unterschiedliche Aussagen gefallen sind..
Dankeschön!!
LG Mario
vorerst, unglaublich wieviel Wissen sich in diesem Forum bündelt, habe in verschiedensten Angelegenheiten bereits als Gast mitgelesen. Toll, dass sich jemand die Arbeit macht und Wissen bereitstellt. Nun habe ich erstmals eine konkrete Frage, welche ich mit der Suchfunktion nicht beantworten konnte:
Meine Freundin und ich planen ein Eigenheim zu errichten. Dafür bekommen wir rd. 800 m² Baufläche und 500m² Grünland, als i.S. 1.300 m² vom Grundstück meiner Eltern übertragen. Es ändert sich nichts an der bestehenden Flächenwidmung oder den Baulandgrenzen.
Ich habe jetzt die Info von unserem Bürgermeister bekommen, dass im Zuge der Baubewilligung dann für die 800m² Bauland die Aufschließungskosten zu bezahlen sind - was für mich auch logisch und verständlich ist. Eine Ergänzungsabgabe wird nicht fällig.
Die Liegenschaft meiner Eltern ist schon ziemlich alt, dort steht schon seit +100 Jahren ein Vierkanthof, der von meinen Großeltern bewirtschaftet wurde, 1990 haben meine Eltern einen Umbau gemacht, 2007 wurde eine neue Halle errichtet. Aufschließung wurde angeblich bisher noch keine bezahlt.
Mein Bruder und seine Freundin planen ebenfalls ein Eigenheim zu Errichten - ähnliche Situation, nur in einer anderen Gemeinde.
Kein Hof, nur ein in den 2000er Jahren errichtetes Einfamilienhaus und noch ca. 800m² Baufläche +400m² Grünland, das nun übertragen werden soll.
Die Gemeinde hat ihnen nun mitgeteilt, dass eine Ergänzungsabgabe fällig wird. Sowohl für das "neue" Grundstück, als auch für das Bestehende Grundstück - auch sie haben angeblich noch keine Aufschließung bezahlt.
Kurzum:
Lt. Gesetz fällt ja bei BauPLATZ-Erweiterung oder Teilung (also aus einem Bauplatz zwei Bauplätze) diese Ergänzungsabgabe an.
Ein Grundstück im Bauland ist ja theoretisch noch kein BauPLATZ, wenn da noch keine Baugenehmigung vorliegt, oder?
--> Kann es sein, dass im Zuge der Teilung Aufschließung + Ergänzung (meine Eltern) zu zahlen ist? Bzw. kann es sein, dass für Beide Parzellen dann eine Ergänzungsgabgabe nur durch die Teilung fällig wird? Oder sind noch weitere Infos notwendig, um dies beantworten zu können?
Wir sind nun etwas verwirrt, weil nun von zwei Gemeinden unterschiedliche Aussagen gefallen sind..
Dankeschön!!
LG Mario