Liebe Forengemeinde,
Ich bin derzeit im Begriff ein Baugrundstück zu kaufen. Zwischen dem Verkäufer und mir herrscht Einvernehmen. Wir sind auch so verblieben, dass im Kaufvertrag ein Bauverbot für einen abgegrenzten Teil der verbleibenden Liegenschaft des Verkäufers fixiert wird. Der verbleibende Liegenschaftsteil könnte verbaut werden. Wie bringe ich dieses Recht ins Grundbuch, weil ich ja nicht weiß, ob mein Vertragspartner diese Liegenschaft nicht über kurz oder lang auch verkaufen wird. Kann ich ins Grundbuch ein Bauverbot eintragen lassen? Meine weitere Überlegung wäre, ob ich nicht eine Dienstbarkeit (Servitut), nämlich eines für eine freie Sicht im Grundbuch eintragen kann. Jedenfalls will ich das Bauverbot für den abgegrenzten Teil der Liegenschaft verbüchert wissen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank
Grundbuch
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