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Rodmarkelten
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Beitrag von Rodmarkelten » 25.06.2021, 13:10

Ein Freund möchte sehr gerne etwas wissen, traut sich aber nicht direkt nachzufragen.

1. Ein Kind bricht sich während des Schifahrens den Rechten Fuß und die Eltern dieses Kindes, also die Erziehungsberechtigten bringen das Kind, erst zwei Wochen später ins Krankenhaus, was ist das im gesetzlichen Maß her.?

2. Ein hilfsbereiter Mensch wird von dem eigenen Vater schikaniert nur, weil dieser hilfsbereite Mensch nicht auf Fußball und Dokumentationen vom 2 Weltkrieg steht.

3. Darf die eigene Schwester, dieses hilfsbereiten Menschen sich den Haustürschlüssel aneignen und sich ungefragt Zutritt in das Haus dieses hilfsbereiten Menschen verschaffen, obwohl dieser hilfsbereite Mensch schon die Haustür abgesperrt hat. Ist das nicht nach dem Gesetz her nicht, § 109 StGB Hausfriedensbruch.?

Vielen Dank.



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Frage

Beitrag von alles2 » 25.06.2021, 13:57

Die vorübergehende Verweigerung einer wichtigen medizinischen Behandlung, die das Kindeswohl gefährden würde, kann zur Entziehung oder Einschränkung der Obsorge des Kindes durch das Jugendamt führen.
Je nach Folgen der Verzögerung könnte man auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich verurteilt werden.

Es gibt eine Schikaneverbot nach § 1295 Abs.2 ABGB. Sollte die Tyrannei Folgen haben, könnte man über eine Schadenersatzklage nachdenken. Kämen andere Strafrechtsbestände wie Verleumdung, Körperverletzung, usw. dazu, könnte es strafbar werden.

Eher Besitzstörung als Hausfriedensbruch. Doch dazu gilt es zu erfahren, wem das Wohnobjekt gehört, wie sie an die Schlüssel gelangt ist und vieles andere mehr. Daher rate ich Dir, das hier zu betrachten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17584
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1449
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Frage

Beitrag von Hank » 10.07.2021, 01:54

…innerhalb der Familie wird grundsätzlich nicht so streng zwischen Mein und Dein unterschieden, der Haussegen und die Familienehre ist meist wichtiger als ein Antrag auf Bestrafung eines Familienmitglieds, das Grundübel ist jedoch, dass die Familien keine Lobby (Kirche, Parteien) haben und so zur Mülldeponie für alle sattsam bekannten gesellschaftlichen Defekte und Missstände werden…

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