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Fristen für einen Beschluss

Verfasst: 22.06.2021, 19:30
von MichaelMAS
Liebes Forum,

ich hatte vor längerer Zeit eine Anfrage hier im Forum und liebe Menschen haben mir hier geholfen mit vielen Infos.

Nun kurz den Fall beschrieben:

Aktuell habe ich ein Außerstreitverfahren wegen eines Balkonverbaus in meiner kleinen Eigentumswohnung weil alle Unterschriften aller Miteigentümer des Hauses nicht erreichbar waren. Seit Februar zieht sich alles dahin und nun war am 17.05 das Verfahren. Es war keine Gegenpartei anwesend und hat nur 5-10 Minuten gedauert. Nun muss der Beschluss geschickt und im Haus ausgehängt werden. Nach 4 Wochen ist es bestandsfest wurde mir mitgeteilt, weil die Einspruchsfrist des Beschlusses/Bescheids endet.

Das Problem:

Seit 17. Mai warte ich bereits auf den Bescheid/Beschluss und besonders auf den Aushang. Also mehr als 5 Wochen. Gibt es da eine Obergrenze wie lange das dauern darf laut Prozessordnung oder Gesetz oder ähnlich? Ich bin langsam verzweifelt und erhalte nur die Antwort "Bitte noch um Geduld"

Danke und Herzliche Grüße

Re: Fristen für einen Beschluss

Verfasst: 25.06.2021, 01:00
von alles2
Lohnt sich nicht wirklich, da allzu lästig zu werden. Du bist ohnehin schon dahinter. So ein ähnliches Thema hatten wir erst unlängst:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17534

Die oft überlasteten Gerichte kommen nicht selten mit irgendwelchen Fristen nicht mehr nach. Auch bei Strafverfahren sollte das schriftliche Urteil innerhalb von 4 Wochen ausgefertigt werden (§ 270 Abs.1 StPO). Doch sie kommen ihren gesetzlichen Vorgaben nicht immer nach. Wir warten auch noch auf das schriftliche Urteil eines Bezirksgerichtes, dessen Urteilsverkündigung am selben tag wie Dein Verfahren war. Dabei lag keine überlange Verfahrensdauer vor und es gab kein Richterwechsel. Gegen die Verfahrensverzögerungen kann man sonst nicht wirklich wirkungsvoll was unternehmen.