Forderungen aus einem Privatkonkurs

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Whatelse
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Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Whatelse » 22.06.2021, 18:11

Hallo,

folgender Sachverhalt ist gegeben:

Im Jahr 2005 habe ich einer damaligen Freundin Geld geborgt, in dem naiven Glauben, dass ich es tatsächlich in einem Monat wieder zurückbekommen werde. Leider hat sie mich über ein Jahr immer nur mit fadenscheinigen Ausreden hingehalten. Als ich letztendlich erfahren habe, dass sie in ihrem gesamten Bekanntenkreis Geld (insgesamt über € 300.000) ausgeborgt hatte und nicht mehr zurückbezahlen möchte, habe ich sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Es kam dann zu einer Gerichtsverhandlung am Straflandesgericht. Da sie aber unmittelbar zur gleichen Zeit Privatkonkurs angemeldet sowie dem Richter eine rührseelige Geschichte erzählt hatte, wurde die Klage im Zweifel für die Angeklagte abgewiesen bzw. wurde sie vom vorsätzlichen Betrug freigesprochen, obwohl es tatsächlich ein Vorsatz war.

Ich habe auch meine Forderungen im Privatkonkurs angemeldet, welche zur Gänze akzeptiert wurden. Im Schuldenregulierungs- bzw. Abschöpfungsverfahren hatte sie über Jahre lediglich 50 Euro pro Monat bezahlt, weil sie vorgab nur eine geringfügige Beschäftigung gefunden zu haben, nachdem sie mit ihrer Firma pleite gegangen war. Ihr Chef ist jedoch gleichzeitig ein sehr guter Freund von ihr und hatte bereits Erfahrungen mit Privatkonkursen, daher hat er sie offiziell nur geringfügig angestellt und den Rest inoffiziell bezahlt, damit Gläubiger ihr nichts wegnehmen können. Sie hat das sogar stolz im Bekanntenkreis verkündet, dass sie nichts zurückzahlen wird.

Im Jahr 2015 bekam ich ein Schreiben von meinem Anwalt, dass das Abschöpfungsverfahren ohne Restschuldbefreiung beendet wurde. In dem Schreiben wurde auch erwähnt, dass die Schuld von der ehemaligen Freundin mir gegenüber noch besteht und es mir offen bleibt, unter Berücksichtigung einer allfälligen Verjährung, sie erneut geltend zu machen.

Meine Recherchen haben ergeben, dass sie die letzten 15 Jahre als Back Office-Managerin für ihren Freund tätig war und dies wurde sogar auf der Website seiner Firma so veröffentlicht inklusive Foto von ihr (habe davon einen Screenshot gemacht). Weiters habe ich erfahren, dass die Schuldnerin nun in einem Haus in NÖ wohnt (vor 2015 in einer Wiener Mietwohnung). Ihre neue Adresse konnte ich dem Beschluss der Insolvenzsache vom zuständigen Bezirksgericht aus dem Jahr 2015 entnehmen.

Jetzt zu meiner Frage: Habe ich jetzt im Jahr 2021 noch eine Möglichkeit meine Forderungen erneut geltend zu machen oder bin ich schon zu spät dran? Ich habe deshalb noch einige Jahre verstreichen lassen, weil ich darauf gewartet habe, dass die Schuldnerin in Alterspension geht. Gilt hier die 30 Jahres-Frist?

Ich lasse mich ungern zum Narren halten und daher möchte ich sie nicht so einfach mit dem Betrug davonkommen lassen. Bevor ich aber nochmal einen Anwalt beauftrage, möchte ich gerne meine Chancen abwägen.

Danke für rechtsverbindliche Informationen.



Whatelse
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Whatelse » 28.06.2021, 12:28

Sieht so aus als wäre meine Anfrage durch die zahlreichen Spams der letzten Woche untergegangen.

Daher nochmal meine Frage:

Habe ich jetzt im Jahr 2021 noch eine Möglichkeit meine Forderungen aus dem Jahr 2005 erneut geltend zu machen oder bin ich schon zu spät dran?

Danke für eine hilfreiche Antwort!

alles2
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von alles2 » 29.06.2021, 13:50

Ich weiß nicht, wie es den anderen geht. Aber nachdem Du erwähntest, dass sich damals Dein Anwalt gemeldet hatte, dachte ich mir, dass Du eh in guten Händen bist. Er war mit dem Fall betraut und könnte es dementsprechend besser beurteilen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Whatelse
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Whatelse » 29.06.2021, 14:54

alles2 hat geschrieben:
29.06.2021, 13:50
Ich weiß nicht, wie es den anderen geht. Aber nachdem Du erwähntest, dass sich damals Dein Anwalt gemeldet hatte, dachte ich mir, dass Du eh in guten Händen bist. Er ist mit dem Fall vertraut und könnte es dementsprechend besser beurteilen.
Du hast aber schon mitbekommen, dass mittlerweile 6 Jahre vergangen sind oder nicht? Ich wollte nicht noch mehr ausschmücken, sonst wäre mein Beitrag noch länger geworden, aber Tatsache ist, dass in 6 Jahren viel passiert ist und der Anwalt, der mich damals vertreten hatte, hat vor einigen Jahren seine Kanzlei geschlossen und ist in die Privatwirtschaft gewechselt. Es machte keinen Sinn von 2015 bis 2020 etwas zu unternehmen, aber nun ist die Schuldnerin in Pension und man könnte ev. ihre Pension exekutieren lassen.

Die Frage ist halt nur, ob es Sinn macht dafür extra zu einem Bezirksgericht in Niederösterreich zu fahren, um dann zu erfahren, dass ich zu spät dran bin. Eine telefonische Auskunft kann man mir nicht geben, das würde nur bei persönlicher Vorsprache möglich sein, wenn ich einen Exekutionsantrag stellen möchte.

Also was tun?

a684dd572b1887661782981659331eed_231
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 29.06.2021, 20:25

Leider kann nicht jeder sinnerfassend lesen und dass du die letzten 6 Jahre ständig mit deinem (ehemaligen) Anwalt in Kontakt geblieben bist, kann wohl nur ein wenig bis gar nicht smarter Mensch annehmen.

Daher würde ich raten doch zum Bezirksgericht zu fahren, denn hier wirst du leider keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten, nachdem hier sehr wenige bis gar keine Juristen unterwegs sind. Genau genommen sind hier nur noch Spammer unterwegs, deren sinnlosen "Messages" weder die Forumsbetreiber stören noch (zeitnahe) gelöscht werden.

Hier wird dir leider nicht geholfen, daher schade um die Zeit, die du noch länger wartest.
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

alles2
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von alles2 » 29.06.2021, 21:55

Na toll, wenn er sich zu Wort meldet, wird es heikel. Und wieder wird er nicht belegen können, wo wahrscheinlich ich nicht sinnerfassend lesen können soll. Zur Erläuterung:

Der Threadstarter hatte öffentlich die Annahme getroffen, dass sein Beitrag wegen den vielen Spams untergegangen sein könnte. Mein "Veto" sollte dazu dienen, dass das zumindest in meinem Fall nicht zutreffend ist, sondern ich mich bewusst nicht dazu geäußert hatte. Ich denke, es steht jedem frei, ob und wann man auf was eingeht. Aber falsche Mutmaßungen und böse Unterstellungen muss ich mir (sofern zutreffend) nicht bieten. Also ich wüsste nicht, wie ich hätte annehmen dürfen, dass der Anwalt nicht erreichbar ist. Ich wollte mich nicht an dem Thema beteiligen, weil ich hinsichtlich § 150a bzw. § 206 Abs.2 IO (Insolvenzordnung) nicht ganz im Reinen bin. Und jene Person, die die Frage beantworten kann, ist erst übernächste Woche erreichbar. Für mich wäre sowieso nicht klar, ob das Abschöpfungsverfahren bei Nicht-Erfüllung der Mindestquote ohne Restschuldbefreiung beendet oder Verletzung der Obliegenheiten vorzeitig eingestellt und was sonst zwischen Gläubigern und Schuldner vereinbart wurde.

Hier wurde nach einer rechtsverbindlichen Information gefragt und nicht nach einer ersten Einschätzung, weshalb ich mich dezent zurückgehalten habe. Also ich hätte hier ein ungutes Gefühl, wenn etwas aus der Laune heraus irgendwas beurteilt werden würde. Möchte nicht haben, dass dann der Betroffene zum Richter rennt und ihm in rechtsverbindlicher Manier vorhält, dass sich dieses oder jenes so gehören würde, weil es jemand im Forum so behauptet hat.

Den Satz muss man mir erstmal plausibel erklären:
..dass du die letzten 6 Jahre ständig mit deinem (ehemaligen) Anwalt in Kontakt geblieben bist, kann wohl nur ein wenig bis gar nicht smarter Mensch annehmen.
Davon ab, dass ich nirgends behauptet habe, man müsse über die Jahre hinweg ständig Kontakt mit einem Anwalt haben, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Auch wenn es einen Anwalt als solchen nicht mehr gibt, bedeutet es noch lange nicht, dass auch die Kanzlei nicht mehr existiert. Aber anscheinend muss ein smarter Mensch annehmen, dass es alle Tage vorkommen kann, wenn eine Kanzlei die Schotten dicht macht. Nochmal, vorher war nicht zu entnehmen, dass es den Anwalt so nicht mehr gibt und ich wollte mit meinem ersten Beitrag lediglich eine Fehldeutung richtigstellen.

Aber was soll man von einer Person erwarten, die sich überwiegend nur dann zu Wort meldet, wenn es was zum Aussetzen gibt, und die Schadenfreude zum Vorschein kommt, wenn einem aktiven Mitglied ein vermeintliches Fauxpas unterläuft.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn gewisse Herrschaften um die verlorene Zeit trauern und extra hervorheben, dass einem hier nicht geholfen wird. Probleme suchen ist leicht. Stattdessen Lösungen anzubieten, kommt nicht allen in den Sinn. Wenn es einen Anwalt nicht mehr gibt, kann man auch Auskünfte entweder über Terminvereinbarung mit der Rechtsanwaltskammer (für einen telefonischen Rückruf) oder von einem anderen Anwalt unentgeltlich einholen! Das gilt auch für jene, die nicht den Weg zum Exekutionsgericht auf sich nehmen wollen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Whatelse
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Whatelse » 30.06.2021, 09:34

Whatelse hat geschrieben:
22.06.2021, 18:11

Im Jahr 2015 bekam ich ein Schreiben von meinem Anwalt, dass das Abschöpfungsverfahren ohne Restschuldbefreiung beendet wurde.

Hätte besser "Im Jahr 2015 bekam ich ein Schreiben von meinem ehemaligen Anwalt" schreiben sollen, um zu verdeutlichen, dass ich keine 6 Jahre mit meinem ehemaligen Anwalt in Kontakt geblieben bin. Wäre ich das nämlich, dann bräuchte ich hier nicht nachzufragen.
alles2 hat geschrieben:
29.06.2021, 21:55

Auch wenn es einen Anwalt als solchen nicht mehr gibt, bedeutet es noch lange nicht, dass auch die Kanzlei nicht mehr existiert.

Wieso schreibst du das, nachdem ich doch die Situation vor deinem letzten Posting eindeutig geschildert habe und zwar, dass mein ehemaliger Anwalt seine Kanzlei geschlossen hat und in die Privatwirtschaft gegangen ist. Was ist daran noch unklar? Die Kanzlei existiert nicht mehr! Habe nach ihm gegoogelt, weil seine Website nicht mehr existiert und ihn dafür auf der Webseite eines Großunternehmens gefunden. Dort werde ich sicherlich nicht anrufen und ihn fragen, ob er sich noch an meinen Fall vor 6 Jahre erinnern könne. Eigentlich sind es 15 Jahre, weil dazwischen nichts gemacht wurde.

Habe vor meiner Registrierung hier schon einige Zeit mitgelesen, nach gleichwertigen Situationen gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.
alles2 hat geschrieben:
29.06.2021, 21:55
Na toll, wenn er sich zu Wort meldet, wird es heikel. Und wieder wird er nicht belegen können, wo wahrscheinlich ich nicht sinnerfassend lesen können soll.

Wer ist "er"?

Deine Kommentare sind leider nicht sehr hilfreich und haben mit meiner Frage nichts zu tun.

alles2
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von alles2 » 30.06.2021, 10:06

Das sind ja rührende Annahmen. Aber glaube mir, oft melden sich hier Leute, die sich mit dem Rat einiger Juristen nicht abfinden wollen und sich anderweitig Informationen holen möchten. So nach dem Motto, zwei Juristen, drei Meinungen. Aus welchem Antrieb heraus Du Dich hier gemeldet hast, konnte ich freilich nicht wissen. Und wollte es auch nicht, weil ich sonst genug um die Ohren habe. Muss mich ja nicht mit jedem Thema auseinandersetzen.

Das mit der Kanzlei habe ich deshalb geschrieben, weil hier ein Dritter mir den Vorwurf gemacht, ich könne nicht sinnerfassend lesen. Dabei hatte ich ihm die Situation zusammengefasst, wonach der Grund für meine Zurückhaltung vor Deinem aufklärenden Posting bestand. Hellseherische Fähigkeiten habe ich schon gar keine. Im Nachhinein ist alles klar. Aber von mir wird ja verlangt, dass ich das vorher hätte wissen sollen.

Natürlich sind meine vorherigen Kommentare für Dich nicht hilfreich, weil sich der erste Satz des vorangegangenen Beitrags auf den "Störfeuer" bezog und ich mich zuerst wegen Deiner nicht ganz so richtigen Vermutung zu Wort meldete. Der Dritte im Bunde hatte sich ja zuvor ziemlich destruktiv zu Wort gemeldet und behauptet noch dazu allen Ernstes, es werde einem hier nicht weitergeholfen, was völlig erlogen ist. Es wird, wenn man kann und möchte!

Nun zurück zu Deinem Thema:
Auf den Teil, welches Deine Sache betrifft, bist Du ja nicht eingegangen. Und zwar, warum das Abschöpfungsverfahren so ausgegangen ist und ob es etwaige Vereinbarungen gab. Daher halte ich mich allgemein ohne sämtliche Eventualitäten. Grundsätzlich hast Du Recht mit der Vermutung, wonach der erwirkte Exekutionstitel nach 30 Jahren verjähren würde. Weil das Abschöpfungsverfahren ohne Restschuldbefreiung endete, lebt die Forderung damit wieder auf. Und zwar so, als wäre nichts gewesen. Und wenn ich mich nicht ganz täusche, sogar eventuell mit den vorgeschriebenen Verzugszinsen nach § 54a ZPO von 4 % über die ganzen Jahre hinweg. Diese lange Verjährungsfrist kann jedoch durch verschiedene Maßnahmen von Neuem beginnen, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Hattest Du nicht mal was von 2009 geschrieben? Wie auch immer, wenn dies das Jahr des Exekutionstitel gewesen wäre, könntest Du Deine Forderung bis zum Jahr 2039 geltend machen. Die lang zurückliegende Zeit könnte auch der Grund gewesen sein, warum der damalige Anwalt auf die Verjährung hingewiesen hat.
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Whatelse » 30.06.2021, 11:32

Danke für deine Antwort!

Das noch ergänzend zum besseren Verständnis:

Das Abschöpfungsverfahren wurde 2015 deshalb beendet, weil die Schuldnerin seit dem Jahr 2006 lediglich 50 Euro pro Monat überwiesen hat. Sie glaubte, dass ihr irgendwann die Restschuld erlassen werde und hat im Jahr 2014 einen Antrag auf Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens um 3 Jahre gestellt. Diesen Antrag hat das Gericht abgewiesen, da bisher an die Gläubiger nichts ausgezahlt wurde und daher das Gericht richtigerweise erkannt hat, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bei einer Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens den dafür gesetzlich vorgesehen Betrag in Höhe von 10 % der Schuld (von knapp EUR 300.000, - - ) leisten kann. Aus diesem Grund hat das Gericht das gegenständliche Abschöpfungsverfahren ohne Restschuldbefreiung beendet.

Der Beschluss kam von einem Wiener Bezirksgericht, wo die Schuldnerin früher wohnhaft war. Ein Anruf bei diesem Bezirksgericht hat ergeben, dass dieses Bezirksgericht nicht mehr zuständig sei, weil die Schuldnerin nun in Niederösterreich wohnt.

Ist es richtig, dass ich bei diesem Bezirksgericht in Niederösterreich einen Antrag auf Exekution stellen kann? Dafür müsste ich persönlich vorstellig werden, aber bin mir nicht sicher, ob die Dame vom Wiener Bezirksgericht mir korrekte Auskunft gegeben hat, weil sie zwischendurch einige Male abgelenkt wurde und im Hintergrund Gespräche führte. Sie hat mir einen Link genannt, wo ich ein Formular runterladen könnte, um alles ohne Anwalt zu machen. Natürlich fallen Gebühren an, aber wesentlich weniger als ein Anwalt verlangen würde.

Kann ich zum Beispiel bei der PVA Auskunft erhalten, ob die Schuldnerin tatsächlich schon Pension erhält? Sie ist zwar schon im Pensionsalter, aber scheint noch immer als Managerin bei einer Firma auf, deren Firmeninhaber ein Freund von ihr ist. Kann sein, dass sie noch immer "geringfügig" arbeitet, um sich ihr Luxusleben zu erhalten.

Der Privatkonkurs war von Anfang an eine Farce. Sie hatte kurz zuvor ein geerbtes Haus verkauft, aber der Verkaufserlös wurde nie vom Masseverwalter in die Masse aufgenommen, obwohl ich darauf hingewiesen hatte.

Welche Möglichkeiten haben ich, um doch noch Gerechtigkeit zu bekommen? Möchte nicht nochmal einen Anwalt beauftrage, um dann wieder nur Ausgaben zu haben ohne Chance mein damals verborgtes Geld wieder zurückzubekommen.
alles2 hat geschrieben:
30.06.2021, 10:06
Hattest Du nicht mal was von 2009 geschrieben?
Nein, hatte ich nicht

alles2
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von alles2 » 30.06.2021, 12:31

Dann dürfte ich das Jahr mit einem anderen Fall in Verbindung gebracht haben. Das ist mitunter der Grund, warum ich wohl nie Anwalt geworden bin: Um meine Merkfähigkeit war es nie besonders gut bestellt ;-)
Als Beispiel erfüllen die auf das konkrete Jahr beruhenden Sätze ihren Zweck allemal.

Der damalige Antrag der Schuldnerin und die Entscheidung des Gerichtes entspricht § 213 IO in der alten Fassung bis 2017.

Wie man einen Exekutionsantrag einreichen kann, findet sich in den beiden Links des nachfolgenden Beitrages:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17514#p42068

Somit kann ein Exekutionsverfahren nicht nur durch einen mündlichen, sondern auch schriftlichen Exekutionsantrag beim zuständigen Bezirksgericht, wo sie ihren Wohnsitz hat, veranlasst werden.

Aus Datenschutzgründen solltest Du keine Angaben zu Einkommens- und Vermögenverhältnissen anderer bekommen. Das solltest Du dem Gericht überlassen. Hinweise kann man dort immer geben. Wie dieses damit umgeht, liegt auch nach den gesetzlichen Vorgaben in dessen Ermessen.
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Re: Forderungen aus einem Privatkonkurs

Beitrag von Hank » 10.07.2021, 02:00

...ein Jusforum, das nur mit netten Menschen und hochqualifizierten Einserjuristen funktioniert, ist keines...

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