Vertrag von Notar widersprüchlich
Verfasst: 23.10.2002, 12:21
Liebes jusline team:
wenn ein notar in einen vertrag schreibt, die kosten des kaufvertrages trägt der käufer, aber 2 zeilen später schreibt: die kosten zur "ungeteilten hand" ( also er kann sie sich holen, von wem er will ) was ist dann mit dem ( unterschriebenen vertrag )?
Ist er zur gänze ungültig, weil widersprüchlich. Was kommt bei 2 formulierungen zum einsatz?
ps: ein anwalt hat diesen vertrag überprüft, und nichts auffälliges dabei gefunden.
was raten sie der person, die jetzt betroffen ist...?
anzeige bei der notariats- oder anwaltskammer. oder ist das "eh ganz normal..."?
Einen Antwort würde mich freuen...
wenn ein notar in einen vertrag schreibt, die kosten des kaufvertrages trägt der käufer, aber 2 zeilen später schreibt: die kosten zur "ungeteilten hand" ( also er kann sie sich holen, von wem er will ) was ist dann mit dem ( unterschriebenen vertrag )?
Ist er zur gänze ungültig, weil widersprüchlich. Was kommt bei 2 formulierungen zum einsatz?
ps: ein anwalt hat diesen vertrag überprüft, und nichts auffälliges dabei gefunden.
was raten sie der person, die jetzt betroffen ist...?
anzeige bei der notariats- oder anwaltskammer. oder ist das "eh ganz normal..."?
Einen Antwort würde mich freuen...