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von alles2 » 21.06.2021, 21:25
Würde mich wundern, wenn dem wirklich so wäre. Denn:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15378&p=36162#p36162
Auch nach § 20 Abs.1 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) darf der Lehrer nur die im Unterricht erbrachten Leistungen beurteilen ("wobei dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht zuzumessen ist"). Wenn man dem Unterricht ferngeblieben ist, kann man auch keine Leistung benoten. Geschieht das zu oft (siehe Absatz 2), kann man auch nicht einfach einen Fleck hergeben, sondern man sollte schon auf sowas wie eine Feststellungsprüfung zurückgreifen.
Fühlst Du Dich benachteiligt oder ortest eine Willkür bei der Benotung, könnte man (Du oder die Eltern) sich bei der Schulleitung beschweren. Dann erübrigt sich hoffentlich auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bildungsdirektion. Kenne das Problem nur zu gut, weil es nicht wenige Lehrer gibt, die auch andere Parameter mit einfließen lassen. Da reden wir von der Abstammung des Schülers oder andere Kriterien, die in die Kategorie Diskriminierung fallen. Das wäre alles gesetzlich nicht gedeckt.
Zuletzt geändert von
alles2 am 22.06.2021, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!