Falsch gelieferte Ware, Schenkung
Verfasst: 17.06.2021, 09:49
Hallo,
Ich habe vor Monaten bei einem Baumarkt A eine Kunststoffplatte bestellt. Gekommen sind 6 falsche Platten von einem Hersteller B. Ich habe A und B informiert, B meinte, ich könne die falschen Platten vernichten, man würde mir gleich die richtige schicken. Kurze Zeit später kommt auch die richtige Platte. Aber ein paar Tage darauf noch eine zweite. Ich habe A informiert, daß B die falschen Platten nicht zurückhaben will und von A kam die Antwort, ich könne auch diese zweite Platte behalten (ohne daß sie mir in Rechnung gestellt werden würde).
Heute Früh ruft mich die Spedition C an, ob sie morgen die Retoursendung abholen könne.
Meiner Meinung nach wurden mir die nicht bestellten und nicht bezahlten Platten geschenkt, die Frage ist halt, ob Baumarkt A das Eigentum des Lieferanten B herschenken durfte. Ich habe aber ja eigentlich gar keine direkte Geschäftsbeziehung mit B. Schenkung rückgängig machen, wegen grober Undankbarkeit wird vermutlich nicht möglich sein.
Kann ich darauf bestehen, die Platten nicht herzugeben (weil ich sie u.U. schon verarbeitet habe) - sie notfalls doch noch nachträglich zu bezahlen? Oder sind die sowieso schon per Schenkung in meinem Eigentum?
Die Spedition hat die für morgen(!) angesetzte Abholung nach meiner Erklärung vorerst storniert und ich versuche, das mit A und B zu klären (zum wiederholten Mal). Die Spedition wußte übrigens nur, daß die Ware 20 kg hätte. Damit kann ich die Platten nicht einmal identifzieren, weil die alle zusammen keine 20 kg wiegen.
Ich habe vor Monaten bei einem Baumarkt A eine Kunststoffplatte bestellt. Gekommen sind 6 falsche Platten von einem Hersteller B. Ich habe A und B informiert, B meinte, ich könne die falschen Platten vernichten, man würde mir gleich die richtige schicken. Kurze Zeit später kommt auch die richtige Platte. Aber ein paar Tage darauf noch eine zweite. Ich habe A informiert, daß B die falschen Platten nicht zurückhaben will und von A kam die Antwort, ich könne auch diese zweite Platte behalten (ohne daß sie mir in Rechnung gestellt werden würde).
Heute Früh ruft mich die Spedition C an, ob sie morgen die Retoursendung abholen könne.
Meiner Meinung nach wurden mir die nicht bestellten und nicht bezahlten Platten geschenkt, die Frage ist halt, ob Baumarkt A das Eigentum des Lieferanten B herschenken durfte. Ich habe aber ja eigentlich gar keine direkte Geschäftsbeziehung mit B. Schenkung rückgängig machen, wegen grober Undankbarkeit wird vermutlich nicht möglich sein.
Kann ich darauf bestehen, die Platten nicht herzugeben (weil ich sie u.U. schon verarbeitet habe) - sie notfalls doch noch nachträglich zu bezahlen? Oder sind die sowieso schon per Schenkung in meinem Eigentum?
Die Spedition hat die für morgen(!) angesetzte Abholung nach meiner Erklärung vorerst storniert und ich versuche, das mit A und B zu klären (zum wiederholten Mal). Die Spedition wußte übrigens nur, daß die Ware 20 kg hätte. Damit kann ich die Platten nicht einmal identifzieren, weil die alle zusammen keine 20 kg wiegen.