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DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 17.06.2021, 07:11
von AranoX
Hallo allerseits!

Habe aktuell ein interessantes "Problem".
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren bei der CRIF GmbH eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt und fand dadurch heraus das nur veraltete, nicht relevante Daten gespeichert sind worauf ich Löschung und Einspruch nach Art. 17 und Art. 21 beantragte.
Vor der Löschung wurde ich von der CRIF GmbH darauf hingewiesen das dies negative Folgen haben werde, wirkte schon fast wie eine Drohung, ich bestand trotzdem darauf mit Verweis auf Art. 82 DSGVO.

Nun zum Problem: Ich wollte aktuell ein Leasing beantragen welches nicht bearbeitet werden kann weil die CRIF GmbH der Leasingbank gegenüber keine Auskunft zu mir geben kann/will und eine aktuelle Eintragung mit relevanten Daten von mir ablehnt.
Meine Frage wäre nun ob dies so überhaupt rechtens ist und ob hier nun tatsächlich Art. 82 DSGVO ziehen würde.

Bin für jede Antwort dankbar!

Re: DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 17.06.2021, 11:00
von alles2
Wegen dieser "Datenkrake" liegen schon genug Beschwerden bei der Datenschutzbehörde vor und soweit ich weiß, dürfte noch ein Verfahren beim BVwG anhängig sein. Worum es geht, findest Du hier:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20191209_W214_2221970_1_00

Re: DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 17.06.2021, 12:37
von MG
Alles gut und schön, aber eine Beschwerde nach der DSVGO, weil ein Unternehmen KEINE Daten über einen hat (.....bzw. dies behauptet), erscheint mir jetzt wenig erfolgversprechend, oder?

Re: DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 18.06.2021, 02:41
von alles2
Es liegen ja Daten auf. Von welcher Qualität diese wirklich sind und ob diese tatsächlich notwendig sind, wissen wir eben nicht. Eine Begründung, warum die Entfernung negative Folgen hätte, wäre toll.

Re: DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 18.06.2021, 09:16
von AranoX
Laut der Bank über die das Leasing laufen soll kann/will die CRIF GmbH keine Daten über mich herausgeben, falls welche vorhanden sind. Die Bank kann dadurch natürlich nicht ihre internen Risikoberechnung etc. durchführen und ist sozusagen gezwungen meinen Antrag abzulehnen, immerhin wäre ich Erstkunde und man kennt meine sonstigen Finanzen und Zahlungsverhalten nicht.

Das liegt wahrscheinlich daran das ich alte Daten löschen habe lassen da ich der Meinung bin das über 10 Jahre alte Daten, als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe, nicht mehr relevant sind um meine aktuelle Bonität abzubilden.

Da man mir nun auch kommentarlos und ohne Begründung die erneute Eintragung mit aktuellen Daten (Versicherungsauszug!) abgelehnt hat und ich dies schriftlich habe werde ich nun einen Anwalt konsultieren da ich meine Bonität und Finanzen nachhaltig geschädigt sehe.

Ehrlich gesagt finde ich dieses Verhalten sehr merkwürdig und würde das schon fast als Racheakt sehen.
Korrekter wäre für mich wenn die CRIF GmbH der Bank gegenüber die Auskunft erteilen würde "Keine (negativ) Einträge vorhanden." so wie es z.B. beim KSV1870 der Fall ist.

Re: DSGVO und Auskunftei

Verfasst: 18.06.2021, 09:58
von alles2
Das mit dem Anwalt ist eine Möglichkeit. Um zum Erfolg zu gelangen, wenden sich andere aber an die Datenschutzbehörde, die der GmbH auch erfolgreich zu einem entsprechenden Handeln auffordert. Die ARGE oder der Konsumentenschutz könnten ebenso helfen. Wenn alle Stricke reißen, wäre die Frage, ob es sonst einen Betreibungsdienstleister gibt, der nicht auf diese Kreditauskunftei zurückgreift.