Baurecht: War u Hinweispflicht

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Alberta
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Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 16.06.2021, 08:24

Liebe Rechtskundige!

Ich habe ein Carport bestellt, nach dem Aufbau durch den Hersteller wurden mehrere Abweichungen von der Bestellung bzw Baubewilligung (zu lang -gesetzliche Grenze überschritten!!!, zu breit) offenkundig - u va: Die gesetzliche Durchfahrtshöhe ist deutlich unterschritten.
In meinen Plänen, mit denen ich bestellt hatte, war sie richtig eingezeichnet.
In der Baubewilligung ist nur die Firsthöhe eingezeichnet (vom Baumeister)
Habe von der Gemeinde diesbezüglich keine Richtigstellungaufforderung bekommen.
Nun sagt der Hersteller, er habe sich nur an der Firsthöhe orientiert, u da geht sich "konstruktionsbedingt" die gewünschte Durchfahrtshöhe nicht aus (von der OIB Richtlinie 4 hat er noch nie gehört....)- informiert wurde ich nicht...

Die Durchgangshöhe in der Mitte des Carports ist jetzt 1,77m.............
Wer ist schuld? Die Gemeinde, der nicht aufgefallen ist, dass die Höhe nicht passt, der Hersteller, weil er die Richtlinie nicht kennt bzw mich nicht gewarnt hat (1,77 Durchgangshöhe .....!)
Oder ich, weil ich eine computergezeichnete Skizze (von einem anderen Hersteller gezeichnet, wo das Nullniveau der Fundamente etwas unklar eingezeichnet war) vorgelegt habe - die gewünschte Durchfahrtshöhe stand aber drin ( ein Bekannter aus der Baubranche meint, ICH sei schuld, denn wenn ich Pläne zur Angebotseinholung bzw bei der Bestellung vorlege, die ev. etwas unklar sind, trete ich als Planer/Bauführer auf)
Bitte um Rat! DANKE!!!



alles2
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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 11:18

Die Frage, die ich mir stelle ist, warum der Baumeister auf die Durchfahrtshöhe verzichtet hat, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Von welcher Höhe reden wir da konkret (nach Deinem Kenntnisstand)?
Ist er es, der Deinen ursprünglichen Plan bekommen hatte und ins "Professionelle" umgewandelt hat?
Wenn ich es richtig verstehe, hat das Bauamt diesen neuen Plan nurmehr kommentarlos bewilligt.

Sollte dadurch der Hersteller beim Auftrag über keine vorgegebene Durchfahrtshöhe informiert worden sein, wüsste ich nicht, was ihm vorzuwerfen wäre. Er muss sich nicht darum kümmern, dass die Pläne korrekt sind, da er nur den Auftrag durchführt.
Und wenn Du ihn mit Deinen bewilligten Plänen beauftragt hast, würde ich schon meinen, dass Du dafür haftest. In wie fern dem Baumeister war vorzuwerfen wäre, könntest Du mit ihm klären. Putzt sich jeder ab und kannst Du kein Deinerseitiges Verschulden erkennen, könntest diese Sachlage der Verbraucherschlichtung präsentieren.

Offen gestanden würde mich jetzt interessieren, was die Gemeinde vom Ergebnis hält. Sollte für denen alles in Ordnung sein, bist Du nicht gerade in einer aussichtsreichen Position.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alberta
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Re: Baurecht: Warn u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 16.06.2021, 20:00

Hallo!
Also den KV beim Zimmerer habe ich mit der Skizze angefordert, in der die Durchfahrtshöhe extra eingezeichnet ist - da kam zB kein Hinweis, dass sich die laut OIB Richtlinie 4 für die lichte Höhe von mind 2,1m konstruktiv nicht ausgeht. Seine technischen Zeichnungen habe ich nach Bestellung gar nicht bekommen oder gesehen .... sehr naiv, ich weiß!

Trifft da aber das nicht zu??? : https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Warnpflicht-des-Werkunternehmers.html

Mit dem Baumeister, der den Plan dann offenbar ohne Bedacht auf die richtige Durchfahrtshöhe gezeichnet hat, hatte ich dann große Probleme, die Gemeinde hat reihenweise Verbessserungen nachgefordert. Nur die Höhe haben sie nicht bemängelt.

Der jetzt ausführende Zimmerer hatte dann ja den bewilligten Plan, trotzdem hat er zB das CP um 13cm länger als vom Gesetz erlaubt (7,00m für Nebenanlagen) u in der Baubewilligung vorgeschrieben gebaut... zu breit war es auch (passte nicht auf die von der selben Firma gebauten Fundamente...)
Aber bei der Höhe beruft er sich dann darauf "er muß ja die Höhe einhalten" , daher ist halt drunter nur Platz für Leute unter 1,77m...- aha- aber die Länge muß er nicht einhalten?

Man könnte das CP offenbar anheben, dazu brauchts aber eine neue Baubewilligung u das heikle daran ist, das ganze steht an der Grundstücksgrenze u dort wechselt demnächst der Eigentümer....wenn der dann nicht zustimmt?????

alles2
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Re: Baurecht: Warn- und Hinweispflicht

Beitrag von alles2 » 17.06.2021, 00:28

Man könnte da wirklich in die Analyse gehen, wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Eventuell wäre es auch ein Fall für den Konsumentenschutz, wenn man sich beispielsweise auf § 8 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beruft. Um eine Tendenz voranzutreiben, wäre eine Möglichkeit, dass Du Dich an den Vertragspartner wendest und ihm eine Mängelrüge auch im Sinne von § 377 UGB (Unternehmensgesetzbuch) anzeigst, da er Vertragsteile nicht erfüllt haben soll. Ich meine, es sollte kein Auftrag angenommen werden, bei dem man weiß, dass es so nicht umsetzbar ist. Dann würdest Du hoffentlich nicht nur seine Sichtweise erfahren, sondern auch entnehmen können, in wie fern Dir konkret ein Verschulden vorzuwerfen ist.
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Alberta
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Re: Baurecht: Warn u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 17.06.2021, 11:31

Vielen Dank!
Seine Sichtweise war "Er kümmert sich nur um die Firsthöhe laut Baubewilligung" - die Dachunterkonstruktion ist halt dann so mächtig, dass als Durchgangshöhe 1,77m rauskommt"
Weder hat er mir das gesagt, noch entspricht das der OIB Richtlinie 4 (die er gar nicht kannte ... Mindest -Lichte Höhe über Stellplätzen =2,10)
Wie es aussieht, löst sich das Problem jetzt . Er ändert nachträglich die Unterkonstruktion....(ob die Norm dann 100% erfüllt wird.... hm.....)
Hoffe also, das Projekt kann einvernehmlich zu Ende gebracht werden.

LG u Danke!

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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von alles2 » 18.06.2021, 02:49

Ne, so war mein letzter Beitrag nicht gemeint. Mein Vorschlag hinsichtlich der Mängelrüge wäre gewesen, dass Du ihm vorwirfst, welche Teile des Vertrages nicht eingehalten wurden und Du darauf bestehst, dass es ausgebessert wird. Kann er das nicht, würdest Du die Rückabwicklung begehren. Ansonsten würdest Du andere Schritte veranlassen. Er hätte Dich vorher informieren müssen, wenn er weiß, dass er sich nicht an die Vorgaben laut Auftrag halten kann. Oder er hätte es nicht annehmen dürfen. Für Dich wäre so der Vertrag nicht erfüllt.
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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 21.06.2021, 23:13

Tja, das ganze lief ja rel. informell .... ich hab mit ev. nicht 100% eindeutiger Skizze (aber inkl. Durchfahrtshöhenangabe) schriftlich um KV angefragt u nach erfolgter Baubewilligung bestellt.
Ist das "formaljuristisch" eh auch ein Kaufvertrag? Schon, oder? (im Angebot wurden die Maße leider auch nicht angeführt - nur als m² der Dachfläche....)
Die endgültigen Konstruktionspläne hab ich nie bekommen (ev wäre mir dann aufgefallen, dass 1,77 Durchgangshöhe in dem Bereich, wo man aussteigt, sehr wenig sind .... von der OIB Richtlinie mit mind. 2,1m wußte ich selbst leider damals nix... die Behörde hat sie ja auch nicht explizit "eingefordert" ... die OIB 2.2 bzgl Brandschutz sehr wohl)

Ich weiß, das war sehr blöd bzw naiv, ich dachte echt, mit der Skizze wäre alles klar u wenn nicht, käme eine Rückfrage.....

Kann der Hersteller zB jetzt sagen "Die Gemeinde hats genehmigt (in Bezug auf die Firsthöhe) also halten wir die Firsthöhe ein und die Durchfahrtshöhe geht uns dann nix an".
Endet die Warn u Hinweispflicht mit erfolgter Baugenemigung???

LG

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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von alles2 » 22.06.2021, 00:14

Kaufverträge können auch mündlich zustande kommen, daher ist es für mich auf Basis Deiner Ausführungen nicht das wirkliche Kriterium.
Möchte mich aber auch nicht im Kreis drehen. Dein Hauptargument ist ja diese "OIB Richtlinie". Daher bleibt es bei der Frage, wie es die Gemeinde sieht. Hat die mit dem momentanen Stand der Dinge keine Einwände, bringen diese Vorwürfe gegenüber den Händler nicht wirklich was.
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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 22.06.2021, 18:57

Hm... jetzt kenn ich mich nicht mehr aus.
Weiter oben schriebst Du "Er hätte Dich vorher informieren müssen, wenn er weiß, dass er sich nicht an die Vorgaben laut Auftrag halten kann. Oder er hätte es nicht annehmen dürfen. Für Dich wäre so der Vertrag nicht erfüllt."
Und jetzt, "Daher bleibt es bei der Frage, wie es die Gemeinde sieht. Hat die mit dem momentanen Stand der Dinge keine Einwände, bringen diese Vorwürfe gegenüber den Händler nicht wirklich was."

Ich habs mit Angabe der gewünschten Durchfahrtshöhe bestellt u nicht so bekommen (mit 3 weiteren Abweichnungen von der Bestellung... u gewarnt habens mich auch nicht bzgl der Höhe.

Vor einem Änderungsantrag bzgl Gesamthöhe graust mir (das Carport steht an der Grundstücksgrenze, dort findet demnächst ein Eigentümerwechsel statt.... wenn der neue Eigentümer das ablehnt? )
Nun ja, ich hoffe, das Problem löst sich durch den Umbau...
Danke u LG

alles2
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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von alles2 » 24.06.2021, 13:41

Wo liegt da für Dich die Diskrepanz? Die hast Du nämlich nicht geäußert.
Wenn die Gemeinde keine Einwände hat, dann kannst Du dem Händler auch nicht wirklich den Vorwurf mit einer übersehenen OIB-Richtlinie machen.
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Re: Baurecht: War u Hinweispflicht

Beitrag von Alberta » 28.06.2021, 23:28

Zusammengefasst- ich hab mit richtiger Durchgangshöhe bestellt, die wurde nicht geliefert.
Firma hat aber inzw. nachgebessert/umgebaut (war ja nicht deren einziger Fehler)
LG

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