Erbe Enkel

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Niels
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Erbe Enkel

Beitrag von Niels » 15.06.2021, 13:30

Habe einen Brief bekommen von Notar. Da steht im testament drinne das meine Mutter ( schon seit 8 Jahren verstorben ist) das meine Mutter damalig eine Verzichts Erklärung unterzeichnen hat mit einer einmaligen Auszahlung 450000 Schilling zirka umgerechnet 32000 Euro da steht dann der Satz Frau P erklärt im Hinblick auf die vorangefürte Schenkung mit Wirkung für sich und ihre Nachkommen auf das ihr nach ihrer Mutter Frau E zu stehende gesetzliche pflichteilrecht zu verzichten ! aber das Vermögen und Anwesen aber viel mehr wert ist 1,9 Millionen wert sein soll laut Schätzungen heute …. Das passt ja nicht zur relation zusammen!! Kann ich da was einfordern oder Klagen dagegen????



alles2
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Re: Erbe Enkel

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 01:10

Um das einschätzen zu können, bräuchte man wirklich mehr Details. Wir kennen den Inhalt der Verzichtserklärung und den Wert der vorangegangen Schenkung nicht. Womöglich wurden die Rechte über den eigenen, noch ausstehenden Teil durch die 450.000 ATS abgegolten.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.06.2021, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Niels
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Re: Erbe Enkel

Beitrag von Niels » 16.06.2021, 20:57

Genau bekomme nicht! Habe es auch erst erfahren das meine Mutter einen Verzichtserklärung unterschrieben hat. Kann man da was rechtlich was machen ??? Der ausbezahlte Abfertigung steht mit den heutigen Wert nicht zusammen

Niels
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Re: Erbe Enkel

Beitrag von Niels » 16.06.2021, 21:45

Also bekomme ich nichts??? Hat erst mit den Schreiben erfahren das meine Mutter drauf verzeichnet hat ! Kann man da was rechtlich machen? Wer wert was es heute ist steht mit der Abfindung nicht überein

alles2
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Re: Erbe Enkel

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 23:35

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Um an weitere Informationen zu gelangen, solltest Du beim Notar nachhaken. Neben Deinen Fragen könntest Du vorbringen, erfahren zu wollen, ob es eine anrechenbare Schenkung gibt, um Pflichtteilsergänzungsansprüchen geltend machen zu können. Er kann am besten beurteilen, in wie fern Dir nach § 786 ABGB Auskunftsansprüche zustehen. Auch im Zentralen Testamentsregister (ZTR) können Erbverzichtserklärungen enthalten sein, auf das der Notar Zugriff haben sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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