Bausparer pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

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g.juergen
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Bausparer pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

Beitrag von g.juergen » 15.06.2021, 11:51

Sehr geehrte jusline Gemeinde,

ich hätte eine Frage bezüglich Bausparer und dessen Auszahlung.

Mein Vater (Vertragsnehmer) hat vor 6 Jahren einen Bausparer für meine Tochter (Begünstigte) unterzeichnet und die erste Zahlung ca. 1100€ durchgeführt. Ich habe dann die weiteren jährlichen Zahlungen für diesen Bausparvertrag bezahlt. „Leider“ hat ohne mein Wissen auch mein Vater die jährlichen Zahlungen fort gesetzt und somit sind anstelle der ca. 6600€ jetzt ca. 13.200€ angespart.

Nach Ende der Laufzeit hab ich der Bank geschrieben das angesparte Geld auf das vertraglich vereinbarte Konto (meines) auszuzahlen.

Von der Bank habe ich die Rückmeldung erhalten dass eine Auszahlung nur mit Unterschrift beider Obsorgeberechtigte erfolgen kann weil über 10.000€.

Meine Exfrau untersagt diese Unterschrift darum möchte ich 2 Fragen hier im Forum stellen:

1. Sofern meine Exfrau unterschreiben würde könnte ich mir dann überhaupt die „pflegschaftsbehördliche Genehmigung“ ersparen oder muss diese sowieso sein?
2. Wie kann ich mir eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorstellen? Muss ich die Gründe für die Verwendung des Bauspargeldes für meine Tochter nur begründen, sollte nicht das Thema sein. Oder muss meine Exfrau erst wieder gebeten werden eine Unterschrift dazu zu leisten?

Mit der Bitte um Rückmeldung verbleibe ich,

mit besten Grüßen



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Bausparer pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 02:33

Nach § 164 ABGB umfasst die Obsorge auch die Vermögensverwaltung, weshalb die Ausführungen des Kreditinstituts korrekt sind. Über die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts kommt Ihr nach § 165 ABGB dennoch nicht umhin, da es nach § 214 ABGB auch die Überwachung innehat und ihr bei dieser Summe nicht mehr alleine verfügungsberechtigt seid. Interessante und weiterführende Infos finden sich auch auf der Seite der Arbeiterkammer, die Euch bei der Antragstellung für die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung helfen kann:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/gerichtsurteile/Praemienbeguenstigte_Zukunftsvorsorge_fuer_Kinder.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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