Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

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Alex1504
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Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

Beitrag von Alex1504 » 14.06.2021, 19:31

Hallo Leute, meine Firma bietet Serviceleistungen von Computer Hardware an, ein Kunde hat vor fast 3 Jahren einen Server bei uns gekauft, diesen durch uns Servieren lassen und in unseren Lagerräumen verwahrt. Jetzt ist es aber so, dass unsere Servicedienstleistung-Pakete immer nur auf 2 Jahre laufen. Diese Zeit ist nun verstrichen und der Kunde wurde 3 Monate vor Ablauf darüber informiert. Aber leider hat dieser sich nach dem und vielen weiteren Schreiben, nicht mehr gemeldet. Jetzt steht die Hardware bei uns im Lager und ich weiß nicht, was ich damit machen soll. Auf Schreiben, dass Lagerungskosten monatlich anfallen reagiert er nicht. Kann ich die Ware entsorgen/ verkaufen/verwerten, muss ich diese bei mir weiter lagern? Auf die Lagerungskosten kommt es mir nicht an, vielmehr um den Platz, die mir durch die Hardware genommen wird.


Vielen Dank und liebe Grüße



Das_Pseudonym
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Re: Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.06.2021, 20:14

Ich habe mal gehört das du nach einer gewissen Zeitraum das versteigern lassen kannst um die Lagerung zu bezahlen das restgeld gehört der Person, Firma. Ich denke mal das sich keiner rührt heisst eher das die den Server nicht mehr brauchen und es mutmasslich günstiger wäre diesen einfach abzuschreiben. Oder die Firma ist eingegangen und niemand interessiert sich dafür.

alles2
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Re: Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 00:50

Diese Zeilen von Dir kenne ich auch schon und das dürfte rund 3 Jahre her sein. Zum jetzigen bekannten Stand würde ich das unter gar keinen Umständen machen. Da durch die Nicht-Abholung das Eigentum noch nicht zu wen anderen übergangen sein dürfte. Etwas zu versteigern, was einem nicht gehört, kann ganz schön nach hinten losgehen.

Wie andere Firmen mit so einer Situation umgehen, findet sich meist in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird der Vertragsgegenstand nicht abgeholt, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug und das Unternehmen ist berechtigt, es auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzubehalten. Ich würde daher eine oder zwei Aufforderung(en) unter Fristsetzung zustellen lassen, wonach ansonsten der Versand der Ware veranlasst oder ein Ersatz der durch die Lagerung der Ware entstandenen Kosten verrechnet werden würde. Eine bloße Erinnerung, dass eine Frist in wenigen Monaten abläuft, ersetzt das keinesfalls. Die WKO zu fragen, kann auch weiterhelfen.

Es kann viele Gründe geben, warum sich jemand noch nicht gemeldet hat. Wer weiß, ob ihm nicht was zugestoßen ist oder er was verbrochen hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

Beitrag von Das_Pseudonym » 16.06.2021, 11:40

Ich würde daher eine oder zwei Aufforderung(en) unter Fristsetzung zustellen lassen, wonach ansonsten der Versand der Ware veranlasst oder ein Ersatz der durch die Lagerung der Ware entstandenen Kosten verrechnet werden würde.
Du gehst davon aus das die Firma noch existiert und das jemand bereit wäre zu zahlen.
Was ist wenn die Firma bankrott ist oder sonst was? Da bekommt man sein Geld ja nie wieder.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Bezahlte Ware im Lager wird nicht abgeholt

Beitrag von alles2 » 16.06.2021, 12:13

Im Gegenteil, ich habe sogar in den Raum geworfen, was noch sein könnte. Von fixen Annahmen war ich weit weg. Es geht darum, dass alles seinen ordentlichen Weg zu gehen hat. Man sollte keine Schritte setzen oder Kosten veranschlagen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wurde oder ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, diese Konsequenzen oder zusätzlichen Kosten zu verhindern. Wenn es den Schuldner nicht mehr gibt, kann sich der Dienstleister/Händler nicht vorwerfen lassen, er wäre seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Das ist ungefähr so, wie wenn jemand mit der Miete in Verzug ist. Der Vermieter sollte ihn schon vorher mahnen, bevor er wegen einer Mietzinsklage zum Gericht rennt. Eine gängige Praxis, die so auch von einem Gläubiger erwartet wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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