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Zustimmung

Verfasst: 11.06.2021, 10:09
von Nelly
Vielen Dank für die Antwort

Re: Zustimmung aller Eigentümer

Verfasst: 11.06.2021, 11:38
von alles2
Nelly hat geschrieben:
11.06.2021, 10:09
Liebes Forum,

ich möchte mir in meiner Wohnung eine Markise an der Wand montieren lassen. Hierfür benötige ich die Zustimmung aller anderen Eigentümer.
Das stelle ich mir sehr schwierig vor, weil bereits ein Eigentümer, der nicht einverstanden ist, mein Projekt scheitern lassen kann.
Da viele Eigentümer ihre Wohnung vermietet haben, kann ich diese nur per Mail erreichen und nicht persönlich überzeugen.

Darum meine Frage: Können die anderen Eigentümer ihre Zustimmung auch ohne Angabe von Gründen verweigern? Falls sie die Verweigerung begründen müssen, was wären die Gründe, mit denen sie dies tun können?

Was passiert, wenn ich die Markise ohne die Zustimmung aller montieren lasse? Nach welchen Kriterien wird das Gericht entscheiden, wenn mich der Nachbar, der nicht einverstanden ist, klagt ? Meine Markise ist am Dach, farblich unauffällig und von außen kaum sichtbar. Muss der Nachbar nachweisen, dass er durch meine Markise beeinträchtigt ist? Es sind bereits andere, ebenso große und unauffällige Markisen in der Nachbarschaft montiert, allerdings in anderen Häusern.

Ich danke euch für eure Antwort.
Nelly

Bevor man so ein Bauvorhaben angeht, sollte man sich vergewissern, ob dem nicht § 16 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), der Wohnungseigentumsvertrag, das Grundbuch oder die Baupolizei entgegensteht.

Dir gegenüber können die Miteigentümer den Grund, der wirklich vielfältig sein kann (bei Sturm könnte davon eine Gefahr ausgehen, es spendet auch dem Nachbarn Schatten, die Statik des Hauses könnte darunter leiden, die äußere Erscheinung des Objektes würde verschandelt werden), verschweigen. Läuft es jedoch auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus, sollten die Antragsgegner schon auskunftsfreudiger sein, zumal das Gericht eine allfällige Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer erörtern würde. Ein bestelltes Gutachten könnte die widersprechende Behauptung untermauern. Würde das Vorhaben irgendeine Übertretung darstellen, kann Dir die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufgetragen werden.