Investitionen bei lebenslangem Wohnrecht
Verfasst: 27.05.2021, 14:51
Update 05.06.2021
Liebe Jusliner, falls meine Ausführungen so nicht reichen, oder ich an diesem Forumsplatz falsch bin, bitte um Anweisung, wie ich mit meinem Anliegen weiterkommen kann! Merci!!!
Originalbeitrag:
Liebe Jusliner,
ich befürchte, ich werde hier Stammgast werden. Folgender Sachverhalt:
Meine Mutter starb 2020 und vermachte ein nicht bewohntes Haus meiner Cousine. Mir vererbte sie ein Wohnrecht im ersten Stock - innen drin Rohbau, kein Stiegenhaus, nichts - mein Bruder erbte ein Nutzungsrecht für eine im Parterre befindliche Werkstatt.
So, jetzt meine Frage:
Investitionen die ich dort tätige, kann ich zu Lebzeiten bei einem Verzicht auf mein Wohnrecht für die getätigten Investionen Ablöse von meiner Cousine oder dem dann aktuellen Besitzer verlangen (natürlich zum geschätzten Tageswert)?
Bei meinem Ableben, können meine Erben für die getätigten Investionen Ablöse (in Höhe des geschätzten Tageswertes) von dem Eigentümer - wer auch immer das dann sein wird - verlangen?
Bin selbst kein Jurist, finde online aber dazu keine Antworten, auch keine OGH-Urteile...
Für das Wohnrecht kann selbst, kann ich natürlich nichts verlangen bei einem Verzicht, dass ist mir klar, aber wenn ich den Ausbau refundiert bekommen könnte, wäre eine Erleichterung.
So, das mal als ersten von sicher vielen weiteren Beiträgen!
Viel Dank für eure Zeit und euer Wissen!
mit besten Grüßen
m.
Liebe Jusliner, falls meine Ausführungen so nicht reichen, oder ich an diesem Forumsplatz falsch bin, bitte um Anweisung, wie ich mit meinem Anliegen weiterkommen kann! Merci!!!
Originalbeitrag:
Liebe Jusliner,
ich befürchte, ich werde hier Stammgast werden. Folgender Sachverhalt:
Meine Mutter starb 2020 und vermachte ein nicht bewohntes Haus meiner Cousine. Mir vererbte sie ein Wohnrecht im ersten Stock - innen drin Rohbau, kein Stiegenhaus, nichts - mein Bruder erbte ein Nutzungsrecht für eine im Parterre befindliche Werkstatt.
So, jetzt meine Frage:
Investitionen die ich dort tätige, kann ich zu Lebzeiten bei einem Verzicht auf mein Wohnrecht für die getätigten Investionen Ablöse von meiner Cousine oder dem dann aktuellen Besitzer verlangen (natürlich zum geschätzten Tageswert)?
Bei meinem Ableben, können meine Erben für die getätigten Investionen Ablöse (in Höhe des geschätzten Tageswertes) von dem Eigentümer - wer auch immer das dann sein wird - verlangen?
Bin selbst kein Jurist, finde online aber dazu keine Antworten, auch keine OGH-Urteile...
Für das Wohnrecht kann selbst, kann ich natürlich nichts verlangen bei einem Verzicht, dass ist mir klar, aber wenn ich den Ausbau refundiert bekommen könnte, wäre eine Erleichterung.
So, das mal als ersten von sicher vielen weiteren Beiträgen!
Viel Dank für eure Zeit und euer Wissen!
mit besten Grüßen
m.