Investitionen bei lebenslangem Wohnrecht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Alman
Beiträge: 3
Registriert: 30.11.2020, 21:30

Investitionen bei lebenslangem Wohnrecht

Beitrag von Alman » 27.05.2021, 14:51

Update 05.06.2021
Liebe Jusliner, falls meine Ausführungen so nicht reichen, oder ich an diesem Forumsplatz falsch bin, bitte um Anweisung, wie ich mit meinem Anliegen weiterkommen kann! Merci!!!

Originalbeitrag:
Liebe Jusliner,
ich befürchte, ich werde hier Stammgast werden. Folgender Sachverhalt:

Meine Mutter starb 2020 und vermachte ein nicht bewohntes Haus meiner Cousine. Mir vererbte sie ein Wohnrecht im ersten Stock - innen drin Rohbau, kein Stiegenhaus, nichts - mein Bruder erbte ein Nutzungsrecht für eine im Parterre befindliche Werkstatt.

So, jetzt meine Frage:
Investitionen die ich dort tätige, kann ich zu Lebzeiten bei einem Verzicht auf mein Wohnrecht für die getätigten Investionen Ablöse von meiner Cousine oder dem dann aktuellen Besitzer verlangen (natürlich zum geschätzten Tageswert)?
Bei meinem Ableben, können meine Erben für die getätigten Investionen Ablöse (in Höhe des geschätzten Tageswertes) von dem Eigentümer - wer auch immer das dann sein wird - verlangen?

Bin selbst kein Jurist, finde online aber dazu keine Antworten, auch keine OGH-Urteile...

Für das Wohnrecht kann selbst, kann ich natürlich nichts verlangen bei einem Verzicht, dass ist mir klar, aber wenn ich den Ausbau refundiert bekommen könnte, wäre eine Erleichterung.

So, das mal als ersten von sicher vielen weiteren Beiträgen!

Viel Dank für eure Zeit und euer Wissen!

mit besten Grüßen
m.



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Investitionen bei lebenslangem Wohnrecht

Beitrag von alles2 » 09.11.2021, 14:19

Ich melde mich mal hier in aufteilender Manier, damit im anderen Thread nicht zu viel zusammenkommt. Du bist zwar auf ein geeignetes Forum gestoßen, jedoch zu einer Zeit, als man Beiträge von Anwälten vorgezogen hatte, ich mich zu meinen Aussagen förmlich rechtfertigen musste, man mich mit falschen Unterstellungen aufhielt und meine Aktivitäten mit Despektierlichkeit begegnete. Daher schaute ich mir zu dem Zeitpunkt an, wie es sich verhält, wenn sich Nicht-Anwälte zurücknahmen, um die erhoffte Berufsgruppe von der Leine zu lassen. Die entsprechenden Erkenntnisse wurden gewonnen und bedürfen keiner weiteren Kommentierung. Später habe ich damit angefangen, teilweise auf Beiträge erst dann einzugehen, wenn der Ratsuchende zumindest einmal nach einer Aktualisierung wieder vorbeigeschaut hat. Zudem erübrigen sich einige Anfragen gleich wieder, nachdem diverse Anwälte bereits im Hintergrund die Fäden gezogen haben und einige Mitglieder als Mandant gewinnen konnten.

Du und Deine Nachlassempfänger können alles. Jedoch würde mir auch nichts einfallen, wie man diese Investitionen rechtlich durchsetzen könnte. Das Wohnrecht kann nur vom Rechtsträger vererbt werden und nicht mehr vom Wohnberechtigten. Sollte Letzter also versterben, erlischt auch das persönliche Servitut (§ 529 ABGB).

Du liegst mit der Einschätzung richtig, wenn man auf sein Wohnungsgebrauchsrecht verzichtet. Möchte das Recht jemand ablösen, indem er es von dem Rechtsbegünstigten abkauft, um dann bspw. die Immobilie verkaufen zu können, kann man alles verlangen. Hätte es bereits einen bewohnbaren Bereich gegeben, orientiert man sich an die Formel "Anzahl der zu erwartbaren Lebensjahre" umgerechnet in Monate mal der marktüblichen Höhe der Monatsmiete. In Deinem Fall könnten sämtliche Aufwendungen dazugerechnet werden, die zur Herstellung des Wohnzustandes geführt haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste