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Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 27.05.2021, 12:09
von seo
Ich war wahlberechtigt bei einem Verein in Österreich und es gab eine Situation die mir jetzt noch den Kopf verdreht:

Zur Wahl standen die gleichen Funktionäre, welche bereits den Verein die letzten 5 Jahren geleitet haben. Ein zweiter Wahlvorschlag wurde nicht eingereicht. (Gewählt wird über Delegierte aus den Bundesländer 35 Wahlberechtigte).

Wen es keinen zweiten Wahlvorschlag gab, wurde in der Vergangenheit die Leitungsorgane mit Handzeichen bestätigt.
Dieses Mal wurden von einer kleinen Gruppe rund um den Obmann Stv. ein Antrag auf geheime Wahl gestellt. Sowie jede Funktion einzeln abstimmen zu lassen.

Dieser Antrag wurde aufgrund vieler Enthaltungen knapp angenommen.
Für die Wahlen waren von dieser Gruppe bereits Stimmzettel vorbereitet. Auf dieser Stand die Funktion und zum Ankreuzen: JA, NEIN, ENTHALTEN. Also pro Funktion ein Stimmzettel. Man musste daher 6 verschiedene Stimmzettel ankreuzen.
Für die Funktion der Stellvertreter gab es keine solche Stimmzettel. Diese wurden separat mit Handzeichen in einen Block gemeinsam gewählt.

Bei der geheimen Wahl waren viele Enthaltungen und der Obmann und einige Funktionäre wurden dadurch abgewählt.
Der Obmann Stv. wurde dadurch automatisch Obmann und hat die Versammlung weitergeführt.

Jetzt frage ich mich. Ist das alles so richtig abgelaufen. Warum gab es für die Stellvertreter keinen Stimmzettel.

Es gab auch einige Vollmachten (7 Stück) welche die alten Leitungsorgane eingeholt haben. Die Gruppe hat dann die Vollmachten auf die delegierten aufteilen lassen. Auch das kommt mir seltsam vor. Wären diese nicht normal für den einzigen Wahlvorschlag gewesen?

Fand das ganze sehr überrumpelt. In den Statuten findet sich nichts über Wahlordnung. Ist die Wahl so gültig oder anfechtbar?

Besten Dank.

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 01.06.2021, 01:54
von Hank
…die gültige Wahlanzeige des Vorstandes erfolgt ja immer an die jeweilige Landessicherheitsdirektion und diese überprüft auch die ordnungsgemäße Erstellung der Statuten bzw. kann man dort schriftlich und telefonisch Auskunft bzgl. Vereinsrecht einholen…

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 02.06.2021, 15:13
von seo
Zur Landessicherheitsdirektion wird nur das Wahlergebnis und der neue Vorstand für den ZVR gesandt. Wie es zu diesem Wahlergebnis kam der Behörde daher nicht vor!
Und sicherlich kann man sich, statt in einem Forum nachzufragen immer sehr aufwendig an die Behörde usw. wenden. Nur dann bräuchte es kein Forum für kein Thema hier!

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 04.06.2021, 22:10
von Hank
…bei einem österreichweiten Verein gibt es sicher auch zahlreiche Vereinsbeschlüsse punkto Wahlordnung, und ohne die ganzen Unterlagen genau anschauen geht’s nicht - was den Rahmen eines Internetforums allerdings sprengt…

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 06.06.2021, 17:27
von seo
Wie bereits in meinem ersten Beitrage geschrieben: Gibt es in den Statuten diesem Verein keinen Punkt welcher eine Wahlordnung beschreibt. Daher auch meine Frage in diesem Forum!

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 06.06.2021, 18:02
von schanzenpeter
Und solche Statuten sind von der Vereinsbehörde genehmigt?

Re: Vereinsrecht: Wahlen der Leitungsorgane

Verfasst: 06.06.2021, 18:18
von seo
schanzenpeter hat geschrieben:
06.06.2021, 18:02
Und solche Statuten sind von der Vereinsbehörde genehmigt?
Keine Ahnung, daher meine Frage ja hier.