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Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 26.05.2021, 16:58
von Meins
Hallo

Ich bin selbst Techniker, muss mich leider mit ein paar "Ämter" abärgern. Leider bin ich gezwungen geben ein Ordnungsorgan ( hat sich absolut nicht ) und eine BH eine Amtsmissbrauchsanzeige zu machen. Wo muss ich die einbringen?
Danke für die Hilfe!

Peter

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 27.05.2021, 02:37
von alles2
Ein Verdacht wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) kannst Du als Anzeigenerstattung/Sachverhaltsdarstellung bei Gericht abgeben. Es würde den Weg zu der jeweiligen Staatsanwaltschaft finden. Du solltest es Dir jedoch gut überlegen. Nur zu gerne kommt dabei nichts heraus und es könnte eine Anklage gegen Dich wegen Verleumdung (§ 297 StGB) nach sich ziehen.

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 31.05.2021, 21:48
von Meins
Naja wenn ein Ordnungsorgan auf einem Privatgrund ein Organstrafmandat ausstellt obwohl es definitiv nicht als Grundstück in der Verordnung genannt ist (KurzparkZONE heißt nicht automatisch alles ist Kurzparkzone). Die Anzeige der Gemeinde wurde eine nicht amtliche Adresse angegeben und die BH hat einfach eine Adresse angenommen die noch dazu in einem Parkverbot war. Brauchst mehr?

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 31.05.2021, 22:56
von alles2
Ne, brauch nicht mehr, sonst hätte ich entsprechende Fragen gestellt. Bin ja nur auf Dein konkretes Anliegen eingegangen.
Wie bereits öfters erwähnt, halte ich nicht viel derartigen Anzeigen, da es nicht nur ein hartes Stück Arbeit werden würde, gegen einen Beamten anzukommen, sondern ihm auch noch den Vorsatz nachzuweisen.
Es ist ein typisches Mittel jener, die sich gekränkt fühlen. Meist vergessen sie jedoch darauf, was Amtsmissbrauch wirklich bedeutet.

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 01.06.2021, 01:32
von Hank
…Maßnahmen- bzw. Verhaltensbeschwerde beim Verwaltungsgericht wegen Rechtswidrigkeit hoheitlichen Verwaltungshandelns einer Verwaltungsbehörde einbringen…

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 02.06.2021, 06:42
von Schizopremium
Naja wenn ein Ordnungsorgan auf einem Privatgrund ein Organstrafmandat ausstellt obwohl es definitiv nicht als Grundstück in der Verordnung genannt ist (KurzparkZONE heißt nicht automatisch alles ist Kurzparkzone).
Weil ich gerade mitlese, - das bedeutet das dir da jemand am Privatgrund ein Strafmandat ausgestellt hat, die STVO gilt hier auch nicht?
Wenn ja, wäre das allerdings etwas kurios!

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 02.06.2021, 09:13
von Meins
Privaten Bereich gilt generell keine StVO, nur öffentlich zugänglichen Bereich!
Ja ist zwar ein Gemeindegrundstück, aber nicht in der Verordnung. Ich hatte auf diesem zu arbeiten.
Die Kurzparkzone heißt zwar Zone aber es bedeutet nicht, wie man es oft in der Fahrschule lernt, dass alles darin Kurzparkzone ist (auch privater Bereich, aber genaueres dazu später), sondern was in der Verordnung steht. Da können auch Straßenzüge oder nur blau markierte Bereiche als Einschränkung angegeben werden. Zum privaten Bereich. Ich hab mich da ein wenig eingelesen. Die obersten Instanzen nehmen das sehr genau mit den Kurzparkzonen. Es reicht schon wenn die beginn und ende Tafel 1m falsch steht, dass die komplette Zone fällt. Wie oben schon geschrieben gilt die StVO auf jeden öffentlich zugänglichen Bereich! Also wenn die Parkplätze auf privaten Bereich sind und davor eine Tafel hängt "Nur für Besucher des Ärztezentrums" dann ist dort keine Kurzparkzone mehr. Ist er aber für jedermann befahrbar dann gilt der Bereich als normale Fahrbahn. Jedenfalls war bei mir der Bereich nicht öffentlich zugänglich.
Ich habe dann u.a. Akteneinsicht gemacht. Die Adresse zwischen Anzeige der Gemeinde und der Anzeige die ich bekommen habe unterscheiden sich. Normal kenne ich es von den Akteneinsichten, wenn die BH etwas nicht zuordnen kann (z.B. Autofarbe stimmt mit der angezeigten Farbe nicht überein) dann wird darüber ein Schriftverkehr geführt. Blöderweise war dann die Anzeige der BH in einem Parkverbot. Jetzt ist meine Frage, vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Ich hab schon ein bisserl vorgefühlt und hab die Info bekommen die BH kann jederzeit Grundlos den "Tatort" ändern. Stimmt das? Ich kenne nur dass sie ihn begründet richtigstellen können, nur dann bleibt die Höhe der Anzeige bei dem Ersterkenntnis. Hatte sowas schon, Anzeige wegen einer Stopptafel wo gar keine war, weil sich der Anzeiger um eine Straße geirrt hat. Damals hab ich die Info bekommen, entweder die Behörde stellt das Verfahren ein und macht ein neues oder arbeitet weiter aber kann die Strafe nicht mehr erhöhen.

Re: Amtsmissbrauchsanzeige

Verfasst: 02.06.2021, 10:48
von alles2
Da Du ein neues Thema ankündigst, möchte ich Dir das hier als Vorbereitung mitgeben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16636

Vielleicht ist da was dabei, dass Dir weiterhilft!