Arbeitslos, Aktien, Steuern

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seven7seven
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Arbeitslos, Aktien, Steuern

Beitrag von seven7seven » 26.05.2021, 04:13

Hi!
Ich war mir nicht sicher wo ich mir am besten Auskunft holen kann, hoffe hier bin ich richtig.
Bin mir auch nicht sicher wo ich am besten beginnen soll, deswegen hier mal eine kleine Timeline.

  • Ich habe via AMS eine überbetriebliche Lehre gemacht, jedoch die LAP nicht fertig gemacht.
  • Seitdem Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe bezogen.
  • Wohnhaft/Untermieter bei ein Elternteil in gemeinsamen Haushalt.
Ein AMS-Termin ende 2020 sollte telefonisch stattfinden wegen Corona, wurde aber auf persönlich umgestellt = eine Abmeldung von AMS und nur 100 Euro das Monat bekommen.
Dieses missverständnis wurde dann "geklärt" und die Sperre aufgehoben, die Leistung blieb aber bei den 100 Euro da die spontane Terminänderung von telefonisch auf persönlich anscheinend als 'mein Fehler' durch das AMS gesehen wurde.
Naja, um irgendwie leben zu können habe ich dann zu dem Zeitpunkt ein Antrag auf Mindestsicherung gestellt.
Habe alle Unterlagen zugesendet, dann nochmal nachgesendet als ich dazu gefordert wurde.
Seitdem kriege ich Notstandshilfe und Mindestsicherung - die Mindestsicherung gilt von Dezember bis September.


Nun, hier wird es kompliziert.

Neben meinen normalen inland Bankkonto bei der Ersten Bank, habe ich irgendwann so ein modernes 'Internetkonto' gemacht, da es unter anderem dann ein Rabatt bei Netflix gab, Cashback usw. wodurch es dann quasi mein 'Internet' Konto wurde.
Dieses Bankkonto hat auch ein 'Aktien' Unterkonto, wo ich dann ab Jänner angefangen habe ab und zu in Aktien zu investieren und somit irgendwie long-term über die Jahre zu sparen.
Natürlich waren das keine großen Summen da ich mir sowas nicht leisten konnte, die ersten Einzahlungen lagen bei 2$, 3$, 30$.

Als ich gesehen habe dass es Sinnvoll ist, und ich somit für meine Zukunft sorgen kann und bisschen was ansparren kann wollte ich natürlich mehr investieren.
Hab dann via mein Willhaben-Konto einiges an mein Kramm verkauft - von mein alten Skateboard/Bike, Bluetooth-Lautsprecher die wegen Ausgangssperren kein Nutzen mehr hatten, Gitarre und andere Instrumente, etc.
Konnte somit die letzten 5 Monate nicht nur ziemlich gut ausmisten sondern auch einiges an Kapital "zurückerlangen" von Dingen die ich kaum/garnicht oder Coronabedingt nicht mehr benutzt habe.

Ist zwar unregelmäßig gewesen, aber der Unterschied war definitiv spürbar.
Es hat auf jedenfall den Existenzdruck bisschen weggenommen, konnte meine Grundbedürfnisse dann auch wirklich decken (nicht so wie in dem 100 euro monat, danke AMS!) und dann das überbleibende(WOAH!) bisschen Geld auf die Seite legen ohne dabei zu hungern.

Mittlerweile ist der Wert der Aktien die ich in dem Unterkonto besitze auf über 10.000$ gestiegen, davon sind 50% nur durch den Wertanstieg(+49,07% um genau zu sein).
Deshalb will die Bank wo ich mein 'Internetkonto' habe und auch die Aktien besitze, eine Steuer ID von mir.


Da ich bis jetzt aber nur die überbetriebliche Lehre gemacht (und nicht abgschlossen) habe, und danach nur Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe bezogen habe - habe ich noch nie Steuern gemacht. (Keine Einkommensteuererklärung)

"Gemäß § 42 Abs 1 Z 1 Einkommenssteuergesetz (EstG) sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn Sie die Unterlagen zur Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt zugestellt bekommen. Dies gilt als Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Grundsätzlich hat diese Abgabe in elektronischer Form mittels FinanzOnline zu erfolgen."
"Im Falle einer Nichtaufforderung kann es trotzdem sein, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dies müssen Sie selber prüfen und entsprechend handeln. Sind in Ihrem Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorhanden, die im laufenden Jahr noch nicht besteuert wurden, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben."
Hab versucht rauszufinden was ich genau machen muss, da dies mein erster Kontakt mit Steuern ist.
Hab mich bei Handysignatur angemeldet, dann via Handysignatur bei FinanzOnline angemeldet und habe dort meine Steuer-ID gefunden.


Soweit ich es richtig verstanden habe, sollte ich jetzt:
  • SteuerID bei der Bank angeben (bei dem 'Internetkonto' mit Aktien)
  • Auf FinanzOnline die Bankdaten angeben (Inland Konto & 'Internetkonto' mit Aktien Unterkonto)
  • Abwarten bis ich Unterlagen bekomme von Finanzamt(???) - oder soll ich in dem Fall selbst was machen/zusenden?
"Kapitalerträge, die über ein ausländisches Bankdepot bezogen werden, sind in die Steuererklärung aufzunehmen und unterliegen dem Sondersteuersatz von 27,5%."
Also quasi, falls ich die Aktien irgendwann verkaufe - sind sie so eingestuft in den Steuern und so auszufüllen in den Unterlagen die ich bekomme?

Muss ich davor noch irgendwas in meiner Situation beachten bezüglich Steuern/Aktien/Einkommenssteuer/Arbeitslosigkeit?

Oder wird es einfach so sein dass nachdem ich irgendwann die Aktien verkaufe, die Bank das Finanzamt kontaktiert, Finanzamt sendet mir Unterlagen, ich sende die Unterlagen an Finanzamt?


Wie gehe ich da vor, als eine arbeitslose Person die noch nie Steuern gemacht hat, wenn es ums erste mal Steuern & Aktien geht?



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Ein Sache die mir noch Sorgen macht ist die Mindestsicherung:

"Die Mindestsicherung ist zwar von Land zu Land anders geregelt, bei den Vermögensfreigrenzen gibt es aber kaum Unterschiede – sie liegen zwischen 4.200 und 4.315 Euro. Ersparnisse bis zu dieser Grenze müssen also aufgebraucht werden, bevor die Behörde Mindestsicherung ausbezahlt. Auch ein Auto muss grundsätzlich verkauft werden, sofern es nicht beruflich benötigt wird."
"Wenn Sie Mindestsicherung bezogen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Rückersatz dieser Leistungen verpflichtet werden."
"Die Rückzahlung von Mindestsicherung kann die Behörde innerhalb von drei Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem Mindestsicherung bezogen wurde, einfordern. Dafür ist ein Bescheid notwendig."
"Sie können zu einer Rückzahlung verpflichtet werden, wenn Sie zu einem hinreichenden Vermögen kommen (z. B. Erbschaft).
Vermögen, das Sie ausschließlich durch Erwerbsarbeit erlangt haben, darf nicht zur Rückzahlung herangezogen werden!
Sie sind auch dann zur Rückerstattung von Leistungen verpflichtet, wenn Sie bei der Antragstellung falsche Angaben hinsichtlich Ihres Einkommens oder Ihres Vermögens gemacht haben.
Achtung! Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen, kann es zu einer grundbücherlichen Sicherstellung durch die Behörde kommen, wenn Sie sechs Monate durchgehend oder innerhalb der vergangenen zwei Jahre mehrmals Mindestsicherung bezogen haben. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, wenn die Behörde eine solche Sicherstellung verlangt."


Nun, alle meine Angaben bei der Mindestsicherung waren korrekt und zu dem Zeitpunkt waren meine Ersparnisse/Vermögen auf naja, NULL.
Jedoch seitdem habe ich angefangen in Aktien zu investieren auf mein 'Internetkonto'.

Also nachdem ich die Mindestsicherung ab Dezember beziehe, habe ich irgendwann mitte Jänner angefangen mit Aktien investieren - jetzt bin ich im Moment über der Vermögensfreigrenzen der Mindestsicherung.


Ich hab absolut keine Ahnung welche Auswirkungen dies hat oder wie ich da vorgehen soll.
Zu dem Zeitpunkt wo ich den Antrag gestellt habe, war ja alles korrekt angegeben und mein Vermögen war auch auf 0.
Da ich jetzt jedoch über der Grenze bin, würde mir die Mindestsicherung aber nicht mehr zustehen - und kann wieder eingefordert werden nachhinein.
"Bevor Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung in Anspruch genommen werden kann, muss vorhandenes Vermögen verwertet werden.
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz normiert, dass bestimmte Vermögenswerte allerdings von einer Verwertung auszunehmen sind, soweit dadurch eine Notlage erst ausgelöst, verlängert oder deren Überwindung gefährdet werden könnte."
Gefährdet die derzeitige Berechnung der Aktien bei Vermögenswerten die Überwindung der Notlage bzw verlängert die?
(Meiner Meinung nach ja. Ober der Grenze = alles rückzahlen = also die Aktien verkaufen, die 27.5% Steuern zahlen und dann damit Mindestsicherung rückzahlen = keine Ersparnisse, wieder unter der Grenze und in der Notlage)

Bei der Angabe im Dezember 2020 hatte ich dieses 'Internetkonto' noch nicht, also auch noch keine Aktien.
Nun, ist es sinnvol mich jetzt bei der Mindestsicherung vorzeitig zu melden wegen der Grenze (und dass die derzeitige zurechnung der Aktien, die zu einer Rückzahlung führen würde - die Überwindung der Notlage gefährdet und verlängert)?
Oder lieber bis September abwarten bis zum ablauf & danach die Mindestsicherung nicht weiter beziehen?

"Zugriff auf das Kontenregister haben die Sozialbehörden in Österreich aber nicht. Die Länder können also nicht überprüfen, ob ein Antragsteller nicht vielleicht ein zweites, nicht angegebenes Konto hat. Derartige Überprüfungen dürften nur im Zuge von Abgaben- und Finanzstrafverfahren durchgeführt werden."

Nun, da ich mich auf FinanzOnline angemeldet habe wegen der SteuerID für das 'Internetkonto mit Aktien', muss ich auf FinanzOnline meine Bankverbindungen angeben.
Da muss ich dann beide Konten angeben, also meine Inland Bank und das 'Internetkonto mit Aktien' was die SteuerID von mir braucht.
Somit hat das Finanzamt sowieso dann Einsicht in alle meine Finanzen und auch Aktien.

Kann das Problematisch werden im Bezug auf die Mindestsicherung & Aktien/Vermögen über der Vermögensfreigrenzen der Mindestsicherung?


Also wird sich das wer beim Finanzamt anschauen, es als problematisch sehen und es an die Mindestsicherung weiterleiten bzw ein Finanzstrafverfahren deswegen machen?

Was kann ich erwarten wegen den ersten mal Steuern machen, als Arbeitsloser, wegen Aktien?

Wie soll ich am besten vorgehen wegen der Mindestsicherung?



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Arbeitslos, Aktien, Steuern

Beitrag von Hank » 01.06.2021, 02:14

…Sie haben das Recht, jeden Bescheid, wo ja immer auch eine Rechtsmittelbelehrung draufsteht, am Verwaltungsgericht zu bekämpfen und Ihr Anliegen genauso wie hier detailreich vorzubringen, was zwar mehr Zeit, Arbeit und auch Nerven braucht, aber nur so kommt man weiter…

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