Berechnung des Pflichtteils einer Immobilie aus Schenkung zu Lebzeiten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Heustäbchen
Beiträge: 1
Registriert: 25.05.2021, 16:14

Berechnung des Pflichtteils einer Immobilie aus Schenkung zu Lebzeiten

Beitrag von Heustäbchen » 25.05.2021, 16:45

Guten Tag!

2014 hat mir meine Mutter mittels Übergabevertrag ihre Eigentumswohnung übertragen.
Es besteht ein lebenslängliches Wohnungsgebrauchsrecht und es gibt eine pflichtteilsberechtigte Person (Schwester).

Meine Mutter wird die Wohnung in Kürze nicht mehr bewohnen, da sie aus gesundheitlichen Gründen in ein Hospiz gehen wird.

Sie würde der Löschung des Wohnungsgebrauchsrechtes zustimmen und ich könnte die Wohnung somit verkaufen.
Ich habe hier aber Bedenken, ob mir ein Verkauf zu Lebzeiten ev. zum finanziellen Verhängnis bezüglich des Pflichtteils an meine Schwester werden könnte.

Wird für die Pflichtteilsberechnung der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Übertrags (2014), zum Zeitpunkt des Verkaufs (z.B. 2022) oder jener zum Zeitpunkt des Todes meiner Mutter herangezogen?
Ist als "Beweis" für den Wert ein Gutachten zu erstellen? Wann? Bei Verkauf?

Ich möchte sicherstellen, dass ich beim Verkauf zu Lebzeiten meiner Mutter nicht mit einer wesentlich höheren Pflichtteilszahlung an meine Schwester nach dem Tod meiner Mutter konfrontiert werde, weil die Immobilie bis dahin einen höheren Wert haben könnte.

Gilt hier das Abschmelzungsprinzip?
Würde also für die Pflichtteilsberechnung der Wert der Wohnung 2014 die Grundlage sein und sich dieser Wert pro Jahr um 10% reduzieren, um nach 10 Jahren gänzlich aus der Berechnung zu fallen?

Würde ich die Wohnung nicht verkaufen sondern vermieten, würden die Mieteinnahmen in die Berechnung des Pflichtteils einfließen?

Vielen Dank für etwas "Licht im Dunkel"!

Martina



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste