Erbgemeinschaft mit Problemen.

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Lambada
Beiträge: 4
Registriert: 23.05.2021, 21:07

Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von Lambada » 23.05.2021, 21:43

Hallo erstmal.

Da ich mit Google leider nicht schlau geworden bin frage ich mal hier nach ob mir jemand etwas erklären kann was ich nicht ganz verstehe bzw. nicht sehen kann wie das funktionieren soll. Hoffe man kann mir hier helfen.

Ein Freund von mir hat mit der Schwester ein Haus geerbt. Sie sind also eine Erbgemeinschaft.
Der Freund hat eine Verlobte und ein gemeinsames Kind. Verlobte hat noch 4 Kinder aus erster Ehe.
Die Schwester hat soviel ich weiß niemanden.
Beide wohnen nicht in dem Haus.
Weil es einfacher ist werde ich den Freund mit Verlobten Partei A und die Schwester von ihm Partei B nennen.

Partei A will mit der Verlobten dort einziehen und das Haus ausbauen weil es für alle zusammen zu klein wäre.
Partei B will das Haus aber lieber vermieten oder verkaufen.

Die Verlobte von Partei A (das ganze sei ihre Idee laut Partei A) bildet sich nun felsenfest ein das man sich das einfach nur mündlich oder schriftlich ausmachen muss und dann wird das schon klappen. Die Verlobte hat aber einen Schuldenberg (Kredite) laufen für die Partei A schon als Bürge stehen musste. Sie wollen noch einen Kredit aufnehmen um den Ausbau zu finanzieren oder Notfalls auf das Grundstück noch ein Haus zu stellen. Kenne weder Haus noch Grundstück aber es sollte sich angeblich knapp ausgehen noch ein Haus drauf zu stellen.
Ebenfalls wollen sie sich ins Grundbuch eintragen lassen und bald heiraten.

Ich habe versucht zu erklären das alles was das Erbe betrifft ohne die Zustimmung von Partei B unmöglich ist und sie all dem zustimmen müsste oder sie ihr mit dem Pflichtanteil den Anteil am Grundstück sowie Haus abkaufen müssten um all das ohne ihre Zustimmung zu tun. Das beide die Grundsteuer entrichten müssen und das selbst wenn das alles funktionieren würde Partei B zumindest Miete erhalten müsste bzw. am ausgebauten Haus dann auch noch Anteile hätte weil die Erbschaft nicht eine Linie im Sand ist sondern beide das gesamte Grundstück und Haus zu jeweils 50% besitzen. Also einer ohne den anderen gar nichts ändern darf es sei den beide stimmen zu.

Keine Ahnung ob ich hier absolut Falsch liege oder nicht. Aber mein Wissenstand ist das eine Erbgemeinschaft Haus und Grund zu gleichen Teilen geerbt hat und man das Haus nicht einfach umbauen kann ohne die Zustimmung sämtlicher Inhaber dieser Gemeinschaft. Zumal ich stark davon ausgehe das keine Bank noch einen Kredit auf einen bereits laufenden stellen wird wenn man nicht einmal das ganze Haus belasten könnte als Hypothek aber das wäre wieder eine Finanzierungsfrage.
Auch der Einzug ist nicht möglich ohne die Zustimmung von Partei B und die wird kaum darauf verzichten.

Soviel ich weiß ist das Haus und Grund etwas über 500.000€ Wert. Wie hoch da der Pflichtanteil genau ist kann ich nicht sagen aber ich schätze auf etwas über 200.000€? Partei A hat das Geld für den Pflichtanteil keineswegs zur Hand.
Partei B wiederum hat etwas über 100.000€ auf der hohen Kante möchte aber wie gesagt das Haus/Grundstück vermieten oder verkaufen.

Liege ich hier völlig falsch oder ist es wirklich so einfach für Partei A das alles zu bewerkstelligen wie man sich das vorstellt?
Ist es nicht eher so das rein rechtlich Partei B hier die bessern Chancen (auch Finanziell) hätte sich um das Gebäude/Grundstück zu kümmern bzw. wenn es hart auf hart kommt den finanziell längeren Atem über Gerichte hat??
Kann Partei B eine Vermietung oder den Verkauf des Erbes erzwingen sollte man sich nicht einig werden?

Ich habe auch versucht der Verlobten zu erklären das Sie weder beim Haus noch Grundstück auch nur irgendein Mitsprache Recht hat und sich das die Geschwister ausmachen müssen da sie die Erbgemeinschaft sind.
Ihrer Meinung nach hat sie aber sobald man Verheiratet ist Anspruch auf das Haus. Was ich auch nicht glaube aber ich bin mir da auch nicht sicher. Wäre sie nach der Hochzeit berechtigt am Haus oder ist das nur das gemeinsame Kind (Hochzeit müsste da ja egal sein)

Danke für eure Zeit.

Edit: Da ich leider kein Forum für Erbrecht gefunden habe war ich so frech das hier rein zu schreiben ich hoffe das ist in Ordnung? Wenn nicht bitte ich vielmals um Entschuldigung.



Lambada
Beiträge: 4
Registriert: 23.05.2021, 21:07

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von Lambada » 02.06.2021, 19:56

Ich weiß nicht ob bumbs erlaubt sind aber da ich glaube das mein Thread untergegangen ist mach ich mal. :?

a684dd572b1887661782981659331eed_231
Beiträge: 42
Registriert: 16.03.2021, 17:01

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 02.06.2021, 22:40

Die Verlobte von deinem Freund hat überhaupt keinen Anspruch oder irgendwelche Rechte an dem geerbten Grundstück und auch nicht am Haus, welches am Grundstück steht.

Die einzigen Nutznießer dieser Liegenschaft sind die beiden Geschwister, welche laut deinen Angaben je zur Hälfte geerbt haben. Daran wird sich auch nach der Hochzeit nichts ändern, weil Geerbtes weder Verlobten noch Ehepartnern zusteht.

Alles, was jemand erbt, bleibt in dessen alleinigem Eigentum - zumindest so lange sich kein Erbe dazu überreden (manipulieren) lässt den anderen davon profitieren zu lassen. Daher hat auch die aktuelle Verlobte nach einer Eheschließung mit dem Hälfte-Erben keinen rechtlichen Anspruch auf dessen Erbanteil.

Lambada hat geschrieben:
23.05.2021, 21:43
Soviel ich weiß ist das Haus und Grund etwas über 500.000€ Wert. Wie hoch da der Pflichtanteil genau ist kann ich nicht sagen aber ich schätze auf etwas über 200.000€? Partei A hat das Geld für den Pflichtanteil keineswegs zur Hand.
Partei B wiederum hat etwas über 100.000€ auf der hohen Kante möchte aber wie gesagt das Haus/Grundstück vermieten oder verkaufen.
Merkwürdig finde ich deine "Aufteilung" des Erbes. Du vermutest, dass das Ganze über € 500.000 wert sein soll, dann muss nach Adam Riese die Hälfte davon mindestens € 250.000 sein, da ja beide je zur Hälfte geerbt haben. Also wie kommst du dann auf lediglich etwas über € 200.000 für die Schwester als Anteil? Was verstehst du unter Pflichtanteil? Ich glaube du verwechseltst da etwas, denn beide haben Anspruch auf je 50 % vom Wert der Immobilie bzw. je 50 % vom Verkaufserlös abzüglich aller Kosten, die je zur Hälfte von beiden zu übernehmen sind.
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

Lambada
Beiträge: 4
Registriert: 23.05.2021, 21:07

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von Lambada » 03.06.2021, 01:03

Danke für die Antwort.

Ich weiß den Wert des Hauses leider nicht genau. Es soll sich um die 500.000€ bewegen.
Auf die 200.000€ bin ich gekommen weil ich A den genauen Wert nicht kenne und B ich zumindest weiß das es über 400.000€ sind. Habe also die geringste mir als sicher bekannte Summe gewählt. Sorry das hab ich wohl vergessen zu erwähnen.

Leider bin ich in der ganzen Debatte zwischen die Fronten geraten. Die Schwester meines Freundes bat um Rat was genau die beiden (ihr Bruder und seine Verlobte) eigentlich von ihr wollen und mein Freund (ihr Bruder) versucht über mich irgendwie seine Schwester zu überreden ihnen das Wohnrecht zu geben. Wie auch immer das gehen soll.

Jetzt weiß ich auch rechtlich nicht weiter. Ich weiß zwar das man das Haus auch versteigern kann aber nicht ob da beide zustimmen müssen. Auch sehe ich nicht wirklich wie man ein Wohnrecht einrichten soll wo eine Familie einzieht und einer der Hauserben weder das Gebäude benutzen kann noch daraus gewinn ziehen kann. Durch das Bewohnen wird sich das Haus ja abnützen und den Wert mindern. Zumal die das dann ausbauen wollen und wieder die Zustimmung der Schwester bräuchten. Dadurch hätte die Schwester meines Freundes ja Anspruch auf Kompensation oder irre ich da? Also einerseits durch das benutzen des Gebäudes und andererseits weil die das ausbauen wollen.

Das ganze ist mir sehr schnell über den Kopf gewachsen aber beide Seiten wollen keine Anwälte hinzuziehen weil das dann sehr schnell sehr hässlich werden könnte und keine Seite der anderen mehr oder weniger juristisch drüber fahren will.

Ich sehe aber beim Besten willen nicht wie man das außergerichtlich lösen könnte oder will. Muss ich denen jetzt sagen das sie um Anwälte nicht herum kommen werden oder lässt sich das rein rechtlich auch anders lösen?
Muss dazu sagen das keine der beiden Seiten gewillt ist der anderen Seite entgegen zu kommen.

Partei A will mit Verlobten und ihrer Familie einziehen.
Partei B will nach wie vor vermieten oder verkaufen.

Danke nochmal für die Hilfe.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von alles2 » 03.06.2021, 01:20

Möchte mich nicht großartig dazu äußern, weil es typische Erbstreitigkeiten sind, auf die man auch im Forum zuhauf stößt.
Hier derweil einige Anregungen (bitte Stichwort "Mediator" beachten):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16996
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16712&p=39794#p39788
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

a684dd572b1887661782981659331eed_231
Beiträge: 42
Registriert: 16.03.2021, 17:01

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 03.06.2021, 01:46

Wenn dein Freund mein Freund wäre, dann würde ich ihm raten dem Wunsch der Schwester nachzukommen und die geerbte Immobilie so rasch und so gut als möglich zu verkaufen und den Erlös fair je zur Hälfte zu teilen. Damit können beide getrennte Wege gehen und jeder macht mit seinem Anteil was er möchte.

Sorry, die ganze Geschichte klingt für mich eher nach einem schlechten Roman als nach einer wahren Begebenheit. Welcher anständige, halbwegs intelligente Mann würde sich von seiner Verlobten, die noch dazu hoch verschuldet ist, vier Kinder aus einer vorherigen Verbindung mitbringt und keinen finanziellen Beitrag leisten kann, so manipulieren lassen, um seine eigene Schwester zu übervorteilen.
Menschen finden Direktheit exakt so lange gut, bis du etwas sagst, was ihnen nicht passt.

Schizopremium
Beiträge: 98
Registriert: 31.12.2018, 08:49

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von Schizopremium » 03.06.2021, 07:50

Sorry, die ganze Geschichte klingt für mich eher nach einem schlechten Roman als nach einer wahren Begebenheit. Welcher anständige, halbwegs intelligente Mann würde sich von seiner Verlobten, die noch dazu hoch verschuldet ist, vier Kinder aus einer vorherigen Verbindung mitbringt und keinen finanziellen Beitrag leisten kann, so manipulieren lassen, um seine eigene Schwester zu übervorteilen.
Kann da nur zustimmen. Allzuoft wird genau aus diesen Gründen aus der Erbgemeinschaft eine Schicksalsgemeinschaft.

Lambada
Beiträge: 4
Registriert: 23.05.2021, 21:07

Re: Erbgemeinschaft mit Problemen.

Beitrag von Lambada » 03.06.2021, 16:59

Rhea hat geschrieben:
03.06.2021, 01:46
Wenn dein Freund mein Freund wäre, dann würde ich ihm raten dem Wunsch der Schwester nachzukommen und die geerbte Immobilie so rasch und so gut als möglich zu verkaufen und den Erlös fair je zur Hälfte zu teilen. Damit können beide getrennte Wege gehen und jeder macht mit seinem Anteil was er möchte.

Sorry, die ganze Geschichte klingt für mich eher nach einem schlechten Roman als nach einer wahren Begebenheit. Welcher anständige, halbwegs intelligente Mann würde sich von seiner Verlobten, die noch dazu hoch verschuldet ist, vier Kinder aus einer vorherigen Verbindung mitbringt und keinen finanziellen Beitrag leisten kann, so manipulieren lassen, um seine eigene Schwester zu übervorteilen.
Mir ist durchaus bewusst das es sich schräg anhört. Aber die Geschwister haben nicht gerade das beste Verhältnis. Wäre mein Freund nicht durch ein gemeinsames Kind mit seiner Verlobten an sie gebunden denke ich nicht das er sich diese Art lange hätte gefallen lassen nachdem er mit der Schwester das Erbe angetreten hat.

Das Problem ist das beide Seiten meinen völlig im Recht zu sein und die andere Seite einfach darauf eingehen soll. Was da rein rechtlich möglich ist weiß ich nicht. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das selbst wenn die Schwester auf alles ja sagen würde das nicht zu erheblichen Geldleistungen ihr gegenüber führen würde.
Ich habe mehrmals versucht mit dem Spruch "Blut ist dicker als Wasser" dafür zu sorgen das sie entweder Grund und Haus verkaufen oder es zumindest vermieten da beide in Wien leben und das geerbte Objekt in der nähe der Schweizer Grenze ist.
Schizopremium hat geschrieben:
03.06.2021, 07:50
Sorry, die ganze Geschichte klingt für mich eher nach einem schlechten Roman als nach einer wahren Begebenheit. Welcher anständige, halbwegs intelligente Mann würde sich von seiner Verlobten, die noch dazu hoch verschuldet ist, vier Kinder aus einer vorherigen Verbindung mitbringt und keinen finanziellen Beitrag leisten kann, so manipulieren lassen, um seine eigene Schwester zu übervorteilen.
Kann da nur zustimmen. Allzuoft wird genau aus diesen Gründen aus der Erbgemeinschaft eine Schicksalsgemeinschaft.
Das ist leider auch meine Beobachtung über die letzten Wochen. Keine Seite ist bereit auf sein Anliegen zu verzichten und jeder meint man habe das Recht auf seiner Seite. Werde daher versuchen den Mediator Vorschlag vorzubringen damit sich beide Seiten mit den Rechtlichen Dingen auseinandersetzen können und hoffentlich dann einsehen das es rein Rechtlich keinen Mittelweg geben kann ohne die andere Partei mit einzubeziehen.

Danke für eure ganzen Ratschläge :)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 64 Gäste