Parken auf eigener privater Gemeinschaftsstraße durch Nachbar untersagt

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Franz Wohlmann
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Parken auf eigener privater Gemeinschaftsstraße durch Nachbar untersagt

Beitrag von Franz Wohlmann » 23.05.2021, 09:41

Guten Tag liebe Leute,

Ich frage für meine Mutter, welche ich irgendwie beraten muss was wir noch tun können, bevor diese Situation völlig eskaliert.

Folgende Situation:
Reihenhausanlage, bald 40 Jahre alt, 5 Häuser, alle 5 haben gemeinsm gebaut mit eigener Hand, eine private Zufahrtstraße die am Ende in ein Feld hinunter führt (für den Bauern). Es gibt insgesamt 8 gemeinschaftliche Besitzer dieser PrivatStraße - 5 davon anwesend, 1 Bauer, 2 frei stehende Flächen mit nicht erreichbaren Besitzern (gegenüber auf der anderen Straßenseite).

Die Straße ist breit genug, so dass 1 Auto durch kann, und 1 Besucher am rechten Rand mal parken kann.
Dies war auch seit 40 Jahren Usus, dass sich pro Reihenhaus ca. 1 Gast als Besuch so vor dem eigenen Reihenhaus an der anderen Straßenseite parkt - keiner hat sein Auto dauerhaft dort, aber Besucher übernachten auch mal hier. War früher in den ersten 35 Jahren ein 2 Besucher hier, so konnte dieser auch in der "Abfahrt zum Feld" hinunter ganz hinten parken (dort war man wirklich niemandem im Weg, der Bauer hat die Abfahrt auch nicht mehr benutzt da er die Privatstraße nicht mehr mit Erde und Mist beschmutzen wollte - sehr netter Bauer). In letzter Zeit ist die Abfahrt aber so zugewachsen, dass es schwierig wurde rückwärts heraus zu kommen, also wurde das kaum mehr genutzt. Ich habe manchmal meinen Pickup mit Allrad dort noch hinunter gestellt im Glauben ja niemandem im Weg zu sein.

Nach 20 Jahren verkaufte ein Nachbar. Ein neuer Nachbar zog ein. Ein Deutscher. Ihr könnt ab jetzt eine Wende der Geschichte für euch selbst erfinden, einfach weil ich "Ein Deutscher" schreibe....
Aber: Weitere 16 Jahre gab es kein Problem, alles blieb bei den bisherigen Dingen.
Nach 16 Jahren hat die Tochter vom letzten Haus den Führerschein gemacht.

Vor ca. 3 Jahren hatte der Nachbar einen Tobsuchtsanfall, als ein Besucher für 2 Tage in der "Abfahrt hinunter ins Feld" parkte. Er braucht den Platz. Zur Erklärung: Dort steht auch schon seit Jahren ein abgestellter kleiner Anhänger von ihm (es sind 2 Spuren, also kein Problem). Er braucht den Platz nun zum "Wenden" (also die Abfahrt neben dem Anhänger). Er hat eine neue Wendetechnik, er muss ganz weit vor hinunter in die Abfahrt und...bla bla.
Wir haben keine Lust mit ihm zu streiten, gut, parkt dort eben niemand mehr...war ja nur 35 Jahre so, aber mit tobenden Deutschen will man nichts zu tun haben. (Zur Info: alle 4 alten Nachbarn verstehen sich sehr gut. Die Nachbarin aus Haus 3 hat aber kein Auto mehr, sie ist schon älter.)

Vor 2 Jahren begann der Deutsche dann einseitig "Stecken" im Randbereich der Straße aufzustellen: Besucher die bei Haus 4 sind dürfen ja keinen cm zu weit nach vorne parken zu Haus 5. Der Wenderradius für sein Auto hat sich erneut verschlechtert und er braucht sowohl hinten als auch hinunter viel Platz. Der Stecken ist extrem störend, da er in die Straße ragt und meine Mutter rückwärts aus der Garage fahren muss und dabei logischerweise beim reversieren genau auf den Stecken zu steuert.

Auf die Frage was der Stecken bedeuten soll, entgegnet der Nachbar er hätte dort eine "Blume eingesetzt". Wir wissen es ist nicht so. Die Blume wurde nie sichtbar. Der Stecken war dann wieder weg, weil meine Mutter sagt sie kann so nicht aus der Garage fahren.
Wir beachten aber seither den "imaginären Stecken" und fahren ja nie einen cm weit zu weit nach vorne. Wir sind gute Autofahrer.


Meine Mutter fragt ob das jetzt so passt, ob wir jemand da so auf unserem Besucherparkplatz vor unserem Haus stehen dürfen?
Ja, so passt das sagt der Nachbar.
Was für ein Glück.

Vor 1 Jahr hatte dann die Tochter des Nachbarn (sie wohnt nicht dort, aber besucht regelmässig und kann die 400m von ihrer Wohnung zum Elternhaus nicht zu Fuß gehen) einen weitern Tobsuchtsanfall. Als ich an unserem "Besucher" Parkplatz vor Haus 4 parkte, wütet sie an mein Auto heran, hämmert an meine Scheibe und schreit.
"Das kann ja wohl nicht sein, dass ihr einfach hier herinnen parkts!!". "Draußen is auch was frei!".
(Ich kenne diese Tochter nicht, habe noch nie vorher mit ihr gesprochen, sie ist ca. 20-22 Jahre alt. So braucht niemand mit mir zu sprechen).
Ich frage sie ob sie spinnt, wir parken seit bald 40 Jahren hier. Ciao.

Auf eine Aufforderung zur Aussprache reagieren die Nachbarn nicht, sie schreiben "Wir sind in Urlaub, das weißt du!"

Es ist völlig klar, dass wir unseren Besucher-Parkplatz nicht aufgeben werden, nicht nachdem der Nachbar den gesamten hinteren Bereich als auch die Abfahrt (geduldeter Anhänger) dort bereits zu 100% für sich beansprucht und keiner mehr etwas dagegen hat.

Die Nachbarn grüßen aber nicht zurück wenn man sie grüßt. Wir sind gut erzogen und freundliche Menschen, ich Grüße fast reflexartig Leute die ich vom Sehen kenne und Nachbarn.
Wir denken es herrscht Ruhe.

Bis vorgestern. Es kommt Besuch zu meiner Mutter. Es wissen alle Besucher längst genau wo sie noch stehen dürfen, 0cm vor, niemals etwas verstellen, kommt noch jemand muss er draußen parken. Jeder hät sich brav daran, denn auch unsere Bekannten sind geduldige und humorvolle Menschen.

Der Nachbar rast heraus aus dem Haus zum Freund meiner Mutter und sagt: "Ich frage dich jetzt in aller nachbarschaflticher Freundschaft(?!), warum parkst du nicht draußen?".
??? Der Besuch ist perplex. Was soll er einem Nachbarn entgegnen.

Der Nachbar beginnt nun also unsere Besuche / Bekanntschaften zu terrorisieren, manche die seit 40 Jahren hier her kommen.
Es ist egal, dass er letztes Jahr gesagt hat das passt so. Es ist kein Wort je gültig mit Ihnen.

Meine Rechtsfrage an euch:
Es gibt keine Abmachung oder Regelung bezüglich der privaten Straße.
Wer darf wo parken?
Kann er das Parken einseitig von einem Anwalt völlig einschränken lassen?
Selbstverständlich bleibt immer eine Spur frei so dass er ein/aus fahren kann.
Können wir umgekehrt dann auch seinen dauerhaft geparkten Anhänger entfernen lassen?
Kann er über beeinflussung von 4 der 8 Besitzer erzwingen, dass niemand mehr parken darf? (Wir kennen 3 die hier wohnen aus Haus 1,2,3 die natürlich alles so beibehalten wollen wie bisher, den größten Anteil hat aber wohl der Bauer und ein Feld-Besitzer gegenüber, der dort aber nie baut. Sollte dort nach 40 Jahren je einmal gebaut werden sind die Parkplätze sowieso weg, da dies dann Zufahrten zum dortigen Grundstück gegenüber werden.)
Kann ein Anteils-Besitzer "einseitig" irgendwelche Dinge bestimmen? Also einseitig ein völliges Parkverbot durchsetzen. Oder einseitig eine räumung des dauerhaft geparkten Anhängers durchsetzen?

Wir sind mit unserem Latein am Ende was man mit den unberechenbaren und tobsüchtigen Nachbarn machen soll.

Er terrorisiert meine Mutter auch: z.B., wenn ein Gast (jetzt falsch) unten in der Feld-Abfahrt parkte, dann zerrt er seinen Anhänger dort von Hand herauf und stellt ihn vor die Garage meiner Mutter um diese total zu blockieren. Ich will euch nur zeigen: Er ist geistig ein 9-12 jähriger.

Nein, es gibt kein anderes Streitthema oder andere Berührungspunkte mit den Leuten. Auch nichts vor Gericht oder Anwaltsbriefe, keine Anzeigen usw. Nur Parkplatz Terror von Seiten der 100% Besitzansprüche der Gemeinschaftsstraße durch die Deutschen.

Wie kann man diese Leute zurückweisen?
Dem Nachbarn ist rechtlich übrigens schon klar, dass dies "nicht" sein Grundstück ist, sondern eine Gemeinsame private Straße. Zumindest vor 2 Jahren hat er das noch bestätigt. Er möchte nur den gesamten Anspruch darauf für sich alleine regeln.

Danke
F.



alles2
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Re: Parken auf eigener privater Gemeinschaftsstraße durch Nachbar untersagt

Beitrag von alles2 » 23.05.2021, 12:24

Solange er nicht nach § 836 ABGB als Eigentümervertreter gewählt wurde, kann er ohne Mehrheit noch so aufmüpfig und launisch sein. Wie es sich in einer Eigentümergemeinschaft verhält, hatten wir hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16805#p40110

Der Nachbar scheint nicht gemeinschaftsfähig zu sein, weshalb es nicht schaden kann, ihn zurechtzustutzen. Gerade in der Gemeinschaft sollte man zusammenfinden können und Entscheidungen gemeinsam treffen. Sollte er das nicht kapieren und Euch die Umstände nicht schmecken, könnt ihr gemeinschaftlich (außer einer Ausnahme) eine Maßnahme in Denkzettel-Manier setzen, die nur ihn wirklich schmerzen würde und damit er es endlich begreift.

Ich weiß nicht, womit er den hinteren Bereich alles verstellt. Aber man könnte auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bestehen, wonach (falls zutreffend) der Anhänger dort nach § 23 Abs.6 StVO nichts zu suchen hätte und die Fahrbahn nach § 92 StVO von sämtlichen Gegenständen freizuhalten wäre. Von mir aus durch eine entsprechende Beschilderung, wonach die Gemeinschaftsstraße nur für das Befahren und Parken zu verwenden wäre. Dann merkt das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft vielleicht, dass da Alleingänge absolut abträglich sind. Und er könnte merken, dass es mit der Zeit teuer werden könnte, wenn man die Gemeinschaft nicht hinter sich hat und allein handelt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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