Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

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EinMensch
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Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von EinMensch » 20.05.2021, 22:32

Hallo,


ich zitiere den Prozessfinazierer:

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1. Finanzierungsantrag



Hiermit beantragt der Kunde eine Prozessfinanzierung von der COMPEL, s.r.o., Francúzskych partizánov 5666, Martin 036 08, Slowakei (nachfolgend „PROZESSFINANZIERER“ genannt). Der Finanzierungsgegenstand bezieht sich auf allfällige Ansprüche aus der Rückforderung von Glückspielverlusten (z.B.:Online roulette, Onlinepoker, Slots, Automaten etc….). Der PROZESSFINANZIERER weist explizit darauf hin, dass der Prozessfinanzierungsantrage auf Wunsch des Kunden zustande gekommen ist.

Die PROZESSFINANZIERER finanziert sämtliche Kosten (rechtliche Vertretung, gerichtliche Pauschalgebühren, Barauslagen, gerichtlicher Sachverständiger etc.) und Risiken. Der Prozessfinanzierer finanziert eine Rückforderung aller Einzahlungen abzüglich aller Auszahlungen, sowie die Geltendmachung der Zinsforderungen ab Datum der letzten Einzahlung. Der PROZESSFINANZIERER finanziert eine Rechtsvertretung, die meine Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzt. Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert der PROZESSFINANZIERER dem Kunden gem. § 880a ABGB für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten vollständig zu tragen.

2. Erlösbeteiligung

Als Entgelt für die übernommenen Kosten und Risiken auf Basis dieser Finanzierungsvereinbarung erhält der PROZESSFINANZIERER eine Beteiligungsquote in Höhe von 35,5% am gerichtlich bzw. außergerichtlich erzielten Vermögensvorteil des Kunden. Sofern die Kosten der Rechtsdurchsetzung der Ansprüche nicht von der Gegenseite getragen werden, sind vom Vermögensvorteil zuerst die für die Geltendmachung der Ansprüche aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung abzuziehen. Dies umfasst insbesondere den Kostenersatz gegnerischerer Rechtsanwälte, das Honorar der beauftragten Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren, Dolmetschkosten; Exekutionskosten sowie sonstige Barauslagen (bspw. Sachverständigengutachten), soweit selbige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendet wurden. Der Restbetrag stellt dann den errechneten Vermögensvorteil dar.

3. Pflichten des Kunden

Ohne Zustimmung des Prozessfinanziereres wird der Kunde keine Vereinbarung über die Höhe der Rückzahlung mit einem Glücksspielanbieter treffen und/oder Vergleich abschließen. Der Kunde erklärt nachstehende Angaben wahrheitsgemäß:

Ich habe meinen Account in Österreich registriert und ausschließlich in bzw. aus Österreich gespielt.

Sämtliche für die Glückspiele verwendeten Zahlungsmittel (insb. Kreditkarten, Bankomatkarten, Paybal Konto, etc.) laufen auf meinen eigenen Namen.

Ich habe keine Sportwetten getätigt.

Ich garantiere dem Prozessfinanzierer ab sofort bei den verfahrensgegenständlichen Glücksspielanbietern nicht mehr zu spielen.

Ich garantiere, dass mir die Rückforderbarkeit der Glücksspielverluste im Zeitpunkt des Spiels nicht bekannt war.

Ich habe bisher keinen Rechtsvertreter oder Prozessfinanzierer beauftragt.

Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht oder macht er gegenüber seinen Anwälten oder dem PROZESSFINANZIERER falsche Angaben, so ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag bei Anspruch auf Schadenersatz zu kündigen.

4. Auszahlung



Der Kunde weist seinen bevollmächtigten Rechtsvertreter an, den erlangten Erlös an den PROZESSFINANZIERER weiterzuleiten, damit dieser das Geld gemäß dieser Vereinbarung aufteilen und auszahlen kann.

5. Kündigung


Nach einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch den PROZESSFINANZIERER und nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten jedoch nicht wenn sich nach Abschluss dieser Vereinbarung die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Streitigen Ansprüche erhöhen oder sich der Anspruchsinhaber danach entscheidet, die Prozessfinanzierung aus eigenen Mitteln, durch Verfahrenshilfe oder mit sonstigen Mitteln bestreiten zu wollen.

Der PROZESSFINANZIERER ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung, seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser Vertragsbedingungen verletzt hat und/oder eine Garantie des Kundens gemäß dieser Vertragsbedingungen unrichtig ist (dazu zählen u,a. unrichtige Angaben seitens des Kundens) und/oder der Kunden einer Garantieverpflichtung nicht vertragsgemäß nachkommt. In diesem Falle ist der PROZESSFINANZIERER von sämtlichen vertraglichen Pflichten, insbesondere der Übernahme der Prozesskosten befreit. Allfällige vom PROZESSFINANZIERER auf Basis dieser Vereinbarung bereits ausgelegte Kosten sind vom Kunden binnen 14 Tagen zurückzuerstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (z.B. gerichtliche Kosten etc.). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Weiters ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, diesen Vertrag gegenüber dem Kunden aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn aufgrund von Umständen, die nach Abschluss dieses Vertrages bekannt wurden oder eintreten, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche beeinträchtigt oder verschlechtert werden, insbesondere aufgrund neuer Tatsachen, neuer oder geänderter Rechtsprechung, Gesetzesänderung, wegfallender Beweismöglichkeiten, neuer Beweismittel und/oder Verschlechterung der Vermögenslage des Anspruchsgegners, sodass eine weitere Verfolgung der Durchsetzung daher weniger aussichtsreich oder unwirtschaftlich wäre. In diesem Falle trägt der PROZESSFINANZIERER sämtlich bis dahin angefallenen Kosten der eigenen Rechtsvertretung.
6. Schlusserklärung des Antragstellers und Schlussbestimmungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Wegen des Risikos eines etwaigen Kostenersatzanspruchs der Gegenseite sowie der einfachen Organisation hat sich der Kunde jedoch zu Beauftragung von Prozessfinanzierer entschieden. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung benötigen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Anhänge sind Bestandteile des Prozessfinanzierungsvertrages. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und einer übrigen Bestimmung davon unberührt. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wien

Hiermit bestätigt der Kunde den Vertrag aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.
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Ich bitte Sie vielmals um Ihrer Auskunft, ob ich vorsichtig sein muss, ob weitere Kosten für mich entstehen würden? Bleibe es bei einer Prozessniederlage wirklich ohne Kosten bzw. bei Gewinn NIE mehr als 35,5 Beteiligung an den Prozessfinanzierer% ?

Herzlichen Dank vielmals!



alles2
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Re: Prozessfinanzierung - illegales Glücksspiel Österreich

Beitrag von alles2 » 21.05.2021, 00:08

Diese Art von Sammelverfahren sind grundsätzlich darauf ausgelegt, dass für die Betroffenen tatsächlich keine Kosten anfallen sollen. Bei dem genannten Prozentsatz ist davon auszugehen, dass diese Vereinbarung auch so eingehalten wird und es weder weniger, noch mehr wird.

Mittlerweile sind einige Prozessfinanzierer rund um illegale Online-Casinos zum Vorschein gekommen. Habe immer wieder in den Zeitungen davon gelesen. Dieser Name ist mir allerdings noch nicht untergekommen. Daher frage ich mal anders: Wie bist Du gerade auf dieses Unternehmen gekommen?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

EinMensch
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von EinMensch » 21.05.2021, 07:41

Hallo alles2!

Ich danke Ihnen herzlich wieder einmal für Ihre Antwort und Ihr Engagement.

Glrecht.at arbeitet wohl mit dieser Firma zusammen, habe die Daten von denen bekommen.

https://www.glrecht.at/vollfinanzierung-und-prozessvollmacht/

PW:123456 (standard Passwort für jeden, bei Fehler nochmals neu laden)

Warum denken Sie bieten das so viele an, ist das eine sichere Sache für einen Rechtsanwalt diese Fälle zu gewinnen?


MfG

alles2
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Prozessfinanzierung - illegales Glücksspiel Österreich

Beitrag von alles2 » 21.05.2021, 08:50

Dahinter steckt eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei, welche zum Thema Glücksspiel folgendes schreibt:

https://www.anwalt-1100.at/spezialgebiete/glucksspielrecht/

Schaut für mich seriös aus und sie dürfte tatsächlich mit einem slowakischen Unternehmen zusammenwirken. Wegen der "Flat Tax" greifen so manche heimische Unternehmen auf die dortige Kapitalgesellschaft S.R.O. zurück und sich so gerne mal die Hälfte an Steuern ersparen. Der slowakischen Wirtschaft freut es. Österreich schaut einmal mehr durch die Finger.

Die Anwälte dürften wissen, dass sie auf Grund der Rechtslage gewinnen werden. Darum machen sie das, zumal das Risiko ziemlich gering sein dürfte. Auch viele andere sind mittlerweile auf diesen Zug aufgesprungen.

Es bleibt dennoch die Frage, in wie fern das Geld bei einem Erfolg bei Gericht dann tatsächlich von den Casino-Betreibern eintreibbar ist. Besonders wenn der irgendwo in einem schwindligen Land sitzt, wo wir keine Handhabe hätten. Doch Anwälte bedenken auch das mit und werden wohl nur gegen jene klagen, wo auch wirklich was zu holen wäre. Schließlich geht es den Anwälten eigentlich darum, aus der ganzen Sache für sich einen finanziellen Gewinn zu erzielen.

Wie bist Du denn gerade auf den Link mit dem dazugehörigen Passwort gekommen?
Habe nämlich in der Kanzlei angerufen und nicht alle dürften von der Homepage samt Kennwort wissen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

EinMensch
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von EinMensch » 24.05.2021, 07:23

Guten Morgen,

danke für deine sehr ausführliche interessante Antwort. Ich habe die Daten von einem Freund bekommen, der gerade von verschiedenen solcher Anbieter Informationen einholt. Da ich selber ca. 5700€ Verlust durch ein "illegales Onlinecasino" habe, möchte ich nun das Geld zurückfordern. Laut der österreichischen Rechtslage spricht nichts dagegen. Ich bin froh dass ich seit fast einem Jahr in keinem Online-Casino mehr gespielt habe und rate jedem dazu ab. Weißt du ob ich mit so einem Fall außergerichtlich mit einem Rechtsanwalt eine Chance hätte? (Ohne Prozessfinanzierer) Oder lassen es viele Prozessgegner sowieso auf einen Prozess ankommen?

alles2
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von alles2 » 24.05.2021, 12:57

Einige Anwälte haben darin eben das große Geschäft gesehen, dafür extra eigene Webseiten aufgebaut und verstehen es auch vorzüglich, die Betroffenen durch unpräzise Angaben unter Druck zu setzen. Sie behaupten dann, dass bei den Rückzahlungsansprüchen von an ein Online-Casino geleistete Zahlungen recht knapp bemessene Fristen einzuhalten wären. Hakt man nach, stellt man fest, dass die Zeit nach § 1489 ABGB doch nicht so pressiert, wie man vermittelt hat. Es eilt dann höchstens für den Zocker, der einfach nur sein Geld wieder haben möchte, weil er es braucht.
Allerdings muss ich dazusagen, dass auch ich die "Gunst der Stunde" genutzt habe und mit dem Eintreiben nicht schlecht verdient habe oder verdiene (versteuert in Österreich). Daher werde ich nicht ins Detail gehen, während sämtliche (außer hier öffentliche) Kontaktversuche ins Leere laufen werden.

Je nach dem, wie geschickt man ist, braucht man nicht mal einen Anwalt dafür und kann man es selbst in die Hand nehmen. Rechtsprechungen von höchsten Gerichten gibt es mittlerweile zuhauf (z.B. 4 Ob 125/18p vom OGH), wonach das österreichische System entsprechend § 3 Glücksspielgesetz der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstöße und der Glücksspielvertrag aufgrund der fehlende Konzession der Unternehmen somit unwirksamen sein könnte (außer win2day und bei Sportwetten).

Es ist schwer vorherzusagen, wie es um die Zahlungsmoral der einzelnen Online-Anbieter bestellt ist. Die einen operieren weiter, weil die Einnahmen höher als die eingeklagten Rückforderungen sind. Andere haben sich bereits vom österreichischen Markt und ihrer ursprünglichen Haltung verabschiedet, wonach das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtswidrig sei, weil damit die Dienstleistungsfreiheit der EU verletzt werden würden. Wieder andere lassen sich gar nicht einschüchtern, zumal sie wissen, dass der Geschädigte aus verschiedensten Gründen ohnehin zu keinem Geld kommen würde. Während man teilweise um eine österreichische Lizenz bemüht ist, regen Interessensvertreter derweil die Blockade über DNS an.
Es ist in etwa so, wie die durch die Pandemie annullierten Tickets der Fluglinien. Die einen zeigen sich kooperativ. Bei anderen kann es sich bis heute ziehen. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16370

Bei den Casino-Betreibern würde ich zuerst einmal den direkten Kontakt suchen, sie nachdrücklich mit der aktuellen Rechtslage konfrontieren und den Klageweg ankündigen, sollten sie der Forderung nicht nachkommen. Kommt nichts Produktives zurück, könnte man es mit einem Mahnbescheid bzw. einer Mahnklage versuchen. Dazu findet man im Forum genug. So wie das hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16775&p=39995

Bleibt auch das ungehört und kommt es zu keinem Vergleich, kann man mit der Zivilklage konkreter werden. Auch da kann man mehrere Ansätze verfolgen, weil es für Forderungen ab 5000 Euro einen Anwalt braucht. Wenn man bereit ist, die Ansprüche unter diesen magischen Bereich zu setzen, hat sich das Thema erledigt. Bei Dir wäre das sogar verschmerzbar, wenn man sich überlegt, wieviel unterm Strich herausschauen würde, sollte die Sache über einen Prozessfinanzierer gehen. Bitte grundsätzlich die verhältnismäßig nicht tragischen Gerichtsgebühren übersehen und im Bedarfsfall einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Wegen den Gerichtskosten im Fall einer Niederlage greifen einige dann doch auf so einen Prozessfinanzierer zurück, sollten sie nicht gerade rechtsschutzversichert sein. Aber wegen den Erfolgsaussichten kann man sich für eine erste anwaltliche und unentgeltliche Auskunft an die Rechtsanwaltskammer wenden oder für die kostenlose Ersteinschätzung einen entsprechenden Anwalt aufsuchen. Der Kontakt mit dem Verein Spielerhilfe könnte der Sache ebenso dienlich sein:

https://www.spielerhilfe.at/kontakt

Wenn man auf Eigenregie beim Geldeintreiben keine Lust hat, sich den Aufwand nicht antun und den Fall an vertrauenswürdige Hände abgeben möchte, kann man es mit einem Anwalt (evtl. mit dem Rechtsschutz) versuchen. Der kann einschätzen, ob der Gang vernünftig erscheint. Sobald sich der Glücksspiel-Anbieter (vorwiegend mit Lizenzen aus Malta oder Gibraltar) in den unzähligen Listen einiger Anwälte befinden, hat man eigentlich auch reale Chancen. Ich spreche aber wirklich nur von Gamblern mit einem ordentlichen Wohnsitz in Österreich und belegbaren und somit rückforderbaren Verlusten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

EinMensch
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von EinMensch » 11.06.2021, 04:49

Vielen Dank für Ihre äußerst informative Nachricht. Dank Ihren Tips werde ich es erstmals ohne Prozessfinanzierer und ohne Rechtsanwalt versuchen. Ich werde in diesem Beitrag berichten ob es erfolgreich verlief.

der_kommentar
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von der_kommentar » 22.05.2022, 21:50

:mrgreen:
Zuletzt geändert von der_kommentar am 28.01.2023, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.

Nerila1
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von Nerila1 » 24.05.2022, 16:53

Hallo pesar wie bist du vorgegangen? Lg
Zuletzt geändert von Nerila1 am 25.05.2022, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.

der_kommentar
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von der_kommentar » 24.05.2022, 22:25

Welche Casinos hast du
Schreib mir privat

TomSch
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von TomSch » 08.06.2022, 20:20

Ich habe 7 Casinos bei 3 verschiedenen Prozessfinanzierern eingereicht. Alle unterschiedlich wie Tag und Nacht. Von der Abwicklung, über die Kommunikation bis hin zur finalen Abrechnung, könnten sie nicht unterschiedlicher sein.

Am meisten zugesagt hat mir aber Advofin. Es hat dort zwar ein wenig länger gedauert, allerdings hatte ich da auch den geringsten Aufwand. Meine Fragen wurden immer rasch beantwortet und es gab bei der Abrechnung der 2 Casinos auch keine böse Überraschung.
Die Anmeldung hab ich rausgesucht, falls jemand bei denen mitmachen will: https://www.advofin.at/projekte/online-casinos/

Ich hab auch gesehen, dass die jetzt Sofortzahlungen anbieten. Also so gesehen eine gute Sache:

Man entscheidet selbst, ob man sofort eine Zahlung erhält (ich glaube es sind 35%, bin mir aber nicht sicher, da ich dieses Angebot damals nicht erhalten habe) oder ob man doch den prozessualen Weg wählt.

Zu den anderen beiden Prozessfinanzieren möchte ich mich nicht äußern, da der Auslandsbezug ohnehin bereits diskutiert wurde.

lg Tom

der_kommentar
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von der_kommentar » 13.06.2022, 15:19

Edit: :mrgreen:
Zuletzt geändert von der_kommentar am 28.01.2023, 14:00, insgesamt 2-mal geändert.

der_kommentar
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von der_kommentar » 10.07.2022, 15:24

Was sind die anderen kleineren Casinos?

Die die nicht zahlen sind wahrscheinlich Mr.Green…

der_kommentar
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von der_kommentar » 11.07.2022, 21:47

Drückglück ist Insolvenz! Da werden die Geschäftsführer nun geklagt. Platincasino weigert sich zuzahlen trotz Urteil..

Leovegas zahlt außergerichtlich..

stevkc
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Re: Prozessfinanzierung-illeagels Glücksspiel Österreich

Beitrag von stevkc » 26.07.2022, 17:27

pesar_khaleh hat geschrieben:
11.07.2022, 21:47
Drückglück ist Insolvenz! Da werden die Geschäftsführer nun geklagt. Platincasino weigert sich zuzahlen trotz Urteil..

Leovegas zahlt außergerichtlich..
Naja nicht immer. Ich habe meinen Gerichtstermin betreffend des Aktes LeoVegas erhalten. Laut Anwalt, hatten die zuvor eine außergerichtliche Einigung abgelehnt.

BWIN (sowie Partypoker) haben einem Vergleich zugestimmt, und die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so dass es regulär weitergeht.

zwei weitere Anbieter stehen bei mir noch an, von denen weiß ich nicht viel.

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