Kinderbetreuung Erpressung?

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rok123
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Kinderbetreuung Erpressung?

Beitrag von rok123 » 19.05.2021, 08:56

Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt und nun es hat ein Streit über die Betreuungszeiten der Kinder begonnen.
Sie verlangt eine erhebliche Summe für das gemeinsame Haus und knüpft dieses an die bestehende gemeinsame Obsorge und an die Zeit die ich mit unseren Kindern verbringen darf.

In einem Brief vom Anwalt schrieb sie:
"Wenn eine einvernehmliche Lösung (damit ist die Ablösesumme vom gemeinsamen Haus gemeint) getroffen werden kann, ist meine Mandantin bereit auf die alleinige Obsorge zu verzichten, ferner Ihnen ein großzügiges Kontaktrecht so wie bisher einzuräumen"

Ist hier ein Strafbestand der Erpressung gegeben?

Danke



alles2
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Re: Kinderbetreuung Erpressung?

Beitrag von alles2 » 19.05.2021, 09:43

Für mich ist das nicht mehr als Verhandlungstaktik. Geht man auf den Deal ein, muss nicht weiter gestritten werden. Nachdem Du nach wie vor Deine Rechte wahrnehmen kannst und Du um diese nicht beraubt wurdest, ist alles im Lot. Was anderes (Richtung Erpressung) wäre es, wenn man etwas fordert, was einem sonst so oder so nicht zustehen würde. Doch in Eurem Fall dürfte dahingehend noch alles offen sein.
Du brauchst nicht mal reagieren, ohne dass es die üblichen, legitimen Konsequenzen hätte. Du kannst auch unmissverständlich kommunizieren, dass Du auf Deine gesetzlichen, unverkäuflichen Rechte bestehst, das Thema Obsorge kein Kuhhandel sei und Du es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen würdest, wenn man sich nicht einvernehmlich einigen könne.

Der Schriftsatz lässt durchblicken, dass man auf die alleinige Obsorge abzielt. Ob berechtigt oder nicht, würde sich wohl erst weisen müssen. Aber dies von einer gewissen Summe abhängig zu machen, halte ich für unanständig und unwürdig. Sollte das wirklich zum Streitthema werden, würde ich diese Zeilen schon dem Gericht vorlegen, um zu verdeutlichen, mit welchen Mitteln man es probiert, das Kind möglichst von seinem Vater fernzuhalten. Nach Deinem Empfinden würde und könnte dabei der gemeinsame Nachkomme als Erpressungsobjekt herangezogen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bergfan
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Re: Kinderbetreuung Erpressung?

Beitrag von bergfan » 19.05.2021, 14:27

Die alleinige Obsorge im Jahr 2021 zu bekommen vor einem österreichischen Familienrichter bzw. Familienrichterin ist nahezu unmöglich. Da braucht es sehr schwerwiegende Gründe dazu (Kindeswohlgefährdung).

Im Brief via Anwalt schrieb sie:
"Wenn eine einvernehmliche Lösung (damit ist die Ablösesumme vom gemeinsamen Haus gemeint) getroffen werden kann, ist meine Mandantin bereit auf die alleinige Obsorge zu verzichten, ferner Ihnen ein großzügiges Kontaktrecht so wie bisher einzuräumen"

Und dieser Brief hilft in so einem Verfahren dann, da er bestätigt, dass deine Lebensgefährtin bereit gewesen wäre der gemeinsamen Obsorge zuzustimmen falls es finanziell für sie passt. Sie wird sich dann schwer tun auf einmal eine Kindeswohlgefährdung bei gemeinsamer Obsorge zu konstruieren.

Bei den Kontaktrechten ist es schwieriger. Das kann dauern, bis man diese durchsetzt. Auf der anderen Seite hilft sie dir bereits mit diesem Brief auch auf ein eventuelles Verfahren bzgl. Kontaktrechten, da sie bestätigt, dass es bis jetzt ein großzügiges Kontaktrecht gab und sie keine Gefahr gesehen hat bzgl. Kontakt/Kinder. Sie verhandelt die Kontaktrechte wegen dem Geld.

Und ja - Kontakrechtverweigerung kann auch nach hinten losgehen (gerade in solchen Fällen). Kenne einen ähnlichen Fall wo das Gericht den Hauptwohnsitz dann zum Kindesvater bescheidet hat.

Du kannst auch einen Antrag auf gmeinsame Obsorge stellen (nicht auf alleinige Obsorge!). Und du kannst auch einen Antrag auf das Wechselmodell stellen. Das setzt sie unter Druck, da solche Verfahren lange dauern, einen hohen Aufwand mit sich bringen und man nie sicher wissen kann wie sie ausgehen.

Ich bin kein Jurist. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Anwalt deiner noch Frau nicht gerade geschickt vorgegangen ist bzw. ihr das so nicht formulieren hätte sollen.

Annet A
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2021, 16:38

Re: Kinderbetreuung Erpressung?

Beitrag von Annet A » 20.05.2021, 16:50

Ich bin von diesem Problem betroffen. Ich bin kein Anwalt. Aber ich denke, dass wir in allen Situationen berücksichtigen sollten, dass das Kind das Recht hat, beide Eltern zu sehen. Und ich denke, wenn sich die Eltern scheiden lassen, ist es notwendig, sich friedlich über das Sorgerecht zu einigen, um die Psyche der Kinder nicht zu traumatisieren. Dieser Ansatz bedeutet, dass die Eltern gemeinsam Entscheidungen über wichtige Fragen, die das Kind betreffen, wie z. B. Erziehung, Gesundheitsfürsorge oder Reisen, treffen. Entscheidungen über das tägliche Leben des Kindes werden von dem Elternteil getroffen, der das Sorgerecht für das Kind hat. Ein Kind, das das gemeinsame Sorgerecht hat, kann nicht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland gebracht werden.

Ich würde eine Gegenklage oder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Kinderbetreuung Erpressung?

Beitrag von Hank » 04.06.2021, 22:33

…um zu verhindern, dass die Überforderung aus einer Trennung zulasten der Kinder geht, sollten sich die Eltern nicht scheuen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen und sich an eine Beratungsstelle wenden, z.B. Jugendwohlfahrt…

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