Vertrag

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Suni
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Vertrag

Beitrag von Suni » 17.05.2021, 10:58

Ist es rechtlich möglich jemanden als Gegenleistung für ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft vertraglich daran zu binden aus dem Erlös dieses Rechtsgeschäftes keine Immobilie zu erwerben?



MG
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Re: Vertrag

Beitrag von MG » 17.05.2021, 14:10

Wenn Sie die Ausgangslage näher schildern, täte man sich leichter.

Wenn Sie dem Herrn X eine Wohnung abkaufen und dann mit ihm vereinbaren, dass er sich um das Geld keine andere Wohnung kaufen darf, wird eine solche Vereinbarung mMn unwirksam sein (und wohl auch kaum überwachbar sein, da Geld bekanntlich kein Mascherl hat). Anders wäre es zB, dass (vor allem unter Unternehmern!) vereinbart wird, dass jemand, der Anteile an einer Immobilie verkauft, sich verpflichtet, danach nicht wieder Anteile eines anderen Miteigentümers an der selben Immobilie zu kaufen, etc. Oder jemand verkauft ein Geschäftslokal in einer Einkaufsstraße und verpflichtet sich zum Betreib seines Unternehmens nicht ein anderes Geschäftslokal dort zu kaufen, um seinem Käufer nicht dann Konkurrenz zu machen. usw.

Grundsätzlich sind aber Beschränkungen des Eigentumsrechtes (also der Verfügungsmöglichkeit über eigenes Vermögen/Geld) nur sehr eingeschränkt möglich.
RA Mag. Michael Gruner
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Suni
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Re: Vertrag

Beitrag von Suni » 17.05.2021, 15:16

Vielen Dank für die einleitende Antwort.
Zur näheren Situation: Es gibt ein Veräußerungsverbot (im fam. Kreis) wäre es also möglich dass u. a. als vertraglich vereinbarte Gegenleistung bzw. Auflage für den Rechtsverzicht der Eigentümer verpflichtet werden kann aus dem Erlös keine andere Immobilie zu erwerben?

MG
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Re: Vertrag

Beitrag von MG » 17.05.2021, 18:14

Meiner persönlichen Ansicht nach wäre eine solche Beschränkung nicht rechtsgültig und auch nicht durchsetzbar.
Ich hielte eine derartige Abmachung für sittenwidrig.
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alles2
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Re: Vertrag

Beitrag von alles2 » 17.05.2021, 21:22

Ich tue mich auch irrsinnig schwer, mir ein praxistaugliches Beispiel auszumalen.
Ferner würde mich der Grund für den Erwerbsverbot interessieren und ob es sich um eine Liegenschaft handelt.

Bitte korrigiert mich, wenn ich komplett auf dem Holzweg bin:
Angenommen es gibt einen Schenkungsvertrag, der mit Bedingungen geknüpft ist. Von mir aus geht es um ein Haus, der grundbürgerlich mit Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen werden soll (notarielle Beurkundung notwendig). Der Geschenkgeber möchte jedoch nicht, dass der Geschenknehmer im Falle einer Vermietung des bestehenden Objektes nicht für eine fremde Immobilie investiert. Daher die Kondition im Vertrag, damit lediglich die eigene Liegenschaft erweitert werden würde.
Steht dem was theoretisch entgegen?

Die Aussage mit dem "Mascherl" gefällt mir gut. Doch in der Praxis mag das nicht immer greifen. Kommt jemand, der sonst quasi mittellos wäre, zu einem Eigentum, weil er sich über abgemachte Verbote hinweggesetzt hat, sollte man schon mit einer plausiblen Erklärung aufwarten können.
Zuletzt geändert von alles2 am 24.01.2023, 06:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertrag

Beitrag von MG » 18.05.2021, 10:07

Suni hat geschrieben:
17.05.2021, 15:16
V Es gibt ein Veräußerungsverbot (im fam. Kreis) wäre es also möglich dass u. a. als vertraglich vereinbarte Gegenleistung bzw. Auflage für den Rechtsverzicht der Eigentümer verpflichtet werden kann aus dem Erlös keine andere Immobilie zu erwerben?
Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, ob ich den Sachverhalt richtig verstehe....

Der Eigentümer E hat eine Immobilie. Auf dieser ist zu Gunsten des Berechtigten B ein Veräußerungsverbot VV eingetragen (E und B sind daher entweder Ehegatten oder Eltern und Kinder, sonst könnte es nicht eingetragen sein)

Damit E verkaufen kann, muss B auf das VV verzichten und üblicherweise bekommt B für den Verzicht etwas (nicht E).

Und jetzt möchte man B das Geld geben, aber ihn/sie verpflichten, dieses Geld nicht für (irgendeine) Immobilie zu verwenden, oder ist der Satz oben so gemeint, dass E jetzt verkaufen kann, aber den Erlös nicht für eine neue Immobilie verwenden können soll?

Was wäre - vorerst unabhängig davon, wer beschränkt werden soll (E oder B)- eigentlich das Motiv für eine derartige Beschränkung?
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alles2
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Re: Vertrag

Beitrag von alles2 » 18.05.2021, 10:30

MG hat geschrieben:
18.05.2021, 10:07
Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, ob ich den Sachverhalt richtig verstehe....
Geht nicht nur Dir so :wink:
Habe mir den Beitrag gestern mindestens 10x Wort für Wort im Schneckentempo verinnerlicht und bin trotzdem nicht schlauer geworden. Wen anderen aus einer anderen Sichtweise drüberlesen lassen, der auch nicht so recht wusste.
Vielleicht könnte man einen konkreten Fall näher beschreiben, zumal hier einstweilen doch ziemlich viele Szenarien durchgespielt wurden.
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Re: Vertrag

Beitrag von Hank » 19.05.2021, 03:06

…hier geht es wohl nicht um eine Rechtsfrage, sondern vielmehr um eine typisch politische, also eine Machtfrage: Kann E seinen Willen durchsetzen bzw. kann sich B diesem widersetzen, ohne dadurch eine massive Familienkrise heraufzubeschwören?…

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