Täuschung bei Küchenablöse

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Maib
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Täuschung bei Küchenablöse

Beitrag von Maib » 16.05.2021, 20:23

Liebes Forum,

beim Besichtigen der Wohnung wurde uns vom Vormieter gesagt er habe die Küche um den Preis von 14000 Euro vor 5 Jahren bei seinem Einzug gekauft und wolle dafür eine Ablöse von 5000 Euro. Da wir das für ein gutes Angebot gehalten haben, willigten wir ein und haben eine selbstverfasste Ablösevereinbarung unterschrieben. Beim Ausweißen haben wir einen Kastem abgebaut und fanden den Lieferschein der Küche von 2006. Wir fragten ihn wie alt die Küche nun sei und er sagte genau weiß er es nicht genau aber sein Vormieter habe die Küche ca. 2 Jahre vor seinem Einzug eingebaut. Wir konfrontieren ihn dann mit dem Lieferschein und nun warten wir auf seine Antwort bezüglich Geld Rückgabe.

Meine Frage nun haben wir hier Recht und bekommen wir das Geld, sollte er es nicht zurückgeben, über eine Zivilklage zurück? Sollen wir zusätzlich über eine strafrechtliche Anzeige wegen Betrug nachdenken?

Danke und liebe Grüße!



alles2
Beiträge: 3268
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Re: Täuschung bei Küchenablöse

Beitrag von alles2 » 16.05.2021, 22:55

Eigentlich sollte man nicht zuletzt aufgrund der Gebrauchsspuren und Elektrogeräte schon erkennen können, ob eine Küche 5 oder eher 15 Jahre alt ist. Dann wäre interessant, ob er noch von damals etwas Schriftliches hat. Vielleicht kann man durch die Angaben des Lieferscheins herleiten, ob es sich genau um die aktuelle Küche handelt. Wer weiß, ob die Küchenzeile zwischenzeitlich umgebaut, erweitert oder aufgewertet wurde. Oder die Bezeichnungen der Elektrogeräte lassen Rückschlüsse auf ihr Alter zu.

Davon ab gälte es zu beurteilen, ob bewusst falsche Angaben gemacht wurden, um einen für ihn passablen Preis herauszuholen. Trifft das zu, wären wir bei dem, was Du bereits vermutest. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15165#p35681

Diese Arglist oder der Vorsatz sollte man für die wirksame Anfechtung des Vertrages nach Möglichkeit beweisen können, da er sich sonst ganz leicht abputzen könnte.
Ihr könnt zwar um den Rücktritt von der Ablöse oder ein Entgegenkommen beim Kaufpreis ersuchen. Nur wenn er nicht darauf eingeht oder er sämtliche Vorwürfe von sich weißt, wird es eben relativ schwer. Ohne den Vertrag oder Vormieter zu kennen, aber ich würde nach Deiner Darstellung aufgrund der unsicheren Sachlage noch nicht klagen und tatsächlich auf seine Reaktion herwarten. Daher wäre ich persönlich vorsichtig und die weitere Vorgehensweise würde auch von der Position des Verkäufers abhängen. Man sollte ihn jedoch nicht dafür verantwortlich machen, sofern er mit unwahren Angaben durch seinen Vormieter versorgt wurde.

Auch ginge es darum, was die Küche wirklich wert ist. Selbst wenn er gemeint hätte, die Küche um die Hälfte gekauft zu haben, und Euch wäre es (aufgrund diverser Eigenschaften) dennoch den vereinbarten Preis wert gewesen, wäre eine Anfechtung ohnehin nicht plausibel. Anders eventuell, wenn sich herausstellt, dass die Küche höchstens die Hälfte wert ist (laesio enormis gem. § 934 ABGB). Der Vertrag könnte im Sinne von § 879 Abs.2 Z 4 ABGB zivilrechtlich wegen Verletzung der guten Sitten für nichtig erklärt werden (Ungültigkeitsklage). Trifft das mit dem Wucher (Verkürzung über die Hälfte) nicht zu und war der Verkäufer nicht ehrlich, kann der Vertrag wohl wegen List nach § 870 ABGB aufgehoben werden. Unterlag er selbst einem wesentlichen Irrtum, dann eventuell wegen § 871 ABGB.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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