Vertragsgültigkeit bei fehlender Auftragsbestätigung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Schizopremium
Beiträge: 98
Registriert: 31.12.2018, 08:49

Vertragsgültigkeit bei fehlender Auftragsbestätigung

Beitrag von Schizopremium » 15.05.2021, 09:07

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Wenn ich einen Vertrag für einen Auftrag unterzeichne, mir das Unternehmen aber keinen Auftragsbestätigung zusendet, - hat dann der Vertrag eine Gültigkeit? Kann ich in diesem Fall von einen Rücktritt innerhalb einer gewissen Frist gebrauch machen?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vertragsgültigkeit bei fehlender Auftragsbestätigung

Beitrag von alles2 » 15.05.2021, 11:03

Für einen ausgehandelten und letztendlich schriftlich unterfertigten Vertrag (bei größeren Aufträgen ratsam) braucht es keine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese Bestätigung oder ein entsprechender Bestätigungsvermerk bräuchte es dann, wenn vom Unternehmer zuerst ein Angebot gemacht wurde und der Kunde daraufhin den Auftrag erteilt. Damit bestätigt der Unternehmer, dass er den Auftrag angenommen hat und es ausgeführt wird. Auch das kann in den meisten Fällen mündlich vorgenommen werden, sofern es vorher ein Angebot gab, keine Fristen verabsäumt wurden oder keine Änderungen erfolgten. Die schriftliche Form bietet eben mehr Sicherheit. Weicht die erstellte Bestätigung vom Auftrag ab, gilt es als nicht angenommen und als neuer Antrag.

Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages nicht kennen, hier ein hilfreicher Thread zum Thema Rücktrittsrecht:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16717

Aus dem dortigen Link der AK ist zu entnehmen, dass man diesbezüglich ordentlich über seine Rechte aufgeklärt werden sollte. Ist dies nicht der Fall, kann unter gewissen Umständen das Rücktrittsrecht um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
Beiträge: 98
Registriert: 31.12.2018, 08:49

Re: Vertragsgültigkeit bei fehlender Auftragsbestätigung

Beitrag von Schizopremium » 16.05.2021, 08:32

Vielen Dank für die Antwort, alles2!
Ich hab mich da in der Wortwahl vertan, - es handelt sich um ein Angebot. Liefertermin wurde mir mündlich zugesagt, daher möchte ich von Firma in der Auftragsbestätigung das auch schriftlich stehen haben. Hab ich das Recht auf einer Auftragsbestätigung? Denke das ist ja durchaus üblich, oder?!

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vertragsgültigkeit bei fehlender Auftragsbestätigung

Beitrag von alles2 » 16.05.2021, 11:08

Das habe ich mir fast schon gedacht, weil auch diesmal der Titel nicht stimmig ist. Doch bevor wieder irgendwelche ungehaltene Unverbesserliche so Dinge schreiben wie "Da steht doch UNMISSVERSTÄNDLICH Vertrag!", hatte ich auch hier beide Themen angerissen.

Mir ist nichts von einer gesetzlichen Verpflichtung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt. Da bin ich aber bei Dir, dass es dem Vertrauen nicht gerade zuträglich sein muss, wenn der Kunde darauf besteht, aber dies unkommentiert bleiben würde. Nicht auszuschließen, dass dann was im Busch wäre oder man sich alles offenhalten möchte. Dass könnte bei einem unverbindlichen Angebot der Fall sein, sofern sich dort eine schwammige Klausel findet. Man sich nicht an alle Konditionen halten würde. Etwas in Wirklichkeit nicht wie angegeben vorrätig ist bzw. hinter dem Rücken des Kunden Lieferverzögerungen eingeplant werden und man es dann auf eine Aussage-gegen-Aussage ankommen lassen würde. Sollte dies irgendwie schlagend werden oder doch vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden, könnte man sich schonmal damit befassen (ohne jetzt schon den Teufel an die Wand malen zu wollen):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16465

Nicht nur diesbezüglich wäre die Durchschau seiner AGB ratsam. Einige Unternehmen schreiben unter "Angebote und Auftragsbestätigung", dass ein Auftrag erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung ODER durch das Bewirken der Lieferung/Leistung zustandekäme. Bei Anfragen dbzgl. würde man dann zu gerne auf die AGB verwiesen werden. Daher wäre interessant zu erfahren, wie derweil seine Position dazu ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 50 Gäste