Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

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Nes
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Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von Nes » 14.05.2021, 16:22

hallo, beziehe die Mindestsicherung und frage mich ob ich und wie ich das Geld für mein Johanniskrautpräparat zurückbekommen könnte? ist es nun ein Medikament? ich bekomme vom Arzt eigentlich Antidepressiva und wollte mal das Pflanzliche ausprobieren. So ein kleines Döschen kostet aber 20 Euro und hält nicht mal 1 Monat. MUSS ich nun die chemische Variante mir reinpfeifen? da muß ich nix zahlen.

geht das wenn ich das über Amazon gekauft habe, geht das überhaupt??
danke



alles2
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 14.05.2021, 20:49

Der einfachste Weg wäre (sofern zutreffend), wenn Du bei der ÖGK Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die eCard stellst. Bist Du alleinstehend, sollte Dein Leistungsbezug nicht mehr als 1000 Euro betragen. Bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt man für gewöhnlich drunter. Dann fällt die Entrichtung der Rezeptgebühren (6,50 Euro) und die jährliche Einhebung des Service-Entgeltes für die e-card (12,70 Euro im Jahr 2021) weg. Dann fragt man beim Arzt, einem Apotheke oder gar bei der ÖGK nach, welches Johanniskraut-Präparat von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, und schon kostet es Dir nichts, wenn Du es verschrieben bekommst.

Gerade wenn einem die Befreiung nicht zusteht, kann man zur Apotheke gehen, wo man die Rezepte grundsätzlich einlöst, und darum bitten, dass man bei denen im System für die Kunden-Rezeptgebührenbestätigung hinterlegt wird. Dann wird das alles in er Jahreszusammenstellung genau dokumentiert, was man bei der Apotheke über die e-card, Rezepte oder evtl. einer Kundenkarte bekommen hat. Im neuen Jahr erhält man dann einen Ausdruck darüber, welche Artikel man im Vorjahr erhalten hat. Bei jedem Artikel steht dabei, ob es sich um eine Rezeptposition über Krankenkassenrezept, ein Wert unter der Taxierungsgrenze (die Abgabe wäre dann privat), es sich um eine aus anderen Gründen privat abgegeben Rezeptposition, ein Privatrezept oder Sonderrezept handelt. Am Ende der Liste findet sich dann die Summe der bezahlten Beträge. Separat steht dabei, welcher Teil davon privat verrechnet wurde und welcher auf Krankenkassenrezept (Rezeptgebühren/Kostenanteile) fallen. Eigentlich kann man sagen, dass jene Artikel, die in der Spalte "SV-Nr." nur mit Sternen oder sowas gekennzeichnet sind, nicht berücksichtigt werden sollten. In etwa so, als wären sie über Amazon bestellt worden. Der Gesamtbetrag der anderen Artikel, die verordnet wurden, platziert man dann in der (nicht herunterladbaren) Beilage "Außergewöhnliche Belastungen" der Einkommenssteuererklärung.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.05.2021, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 14.05.2021, 21:28

Nes hat geschrieben:
14.05.2021, 16:22
MUSS ich nun die chemische Variante mir reinpfeifen? da muß ich nix zahlen.

Da steht eh schon unmissverständlich geschrieben, dass keine Rezeptgebühr bezahlt werden muss - also offensichtlich eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.

Krankheitskosten (darunter fallen auch Rezeptgebühren und Privatrezepte) werden bei der Einkommensteuererklärung unter "Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt" (nicht Sonderausgaben) angegeben, aber bei einem geringen Einkommen kriegt man sowieso nichts von der Steuer zurück, weil nicht viel Steuer bezahlt wird. Bei einer Rezeptgebührenbefreiung kann man keine Medikamente abschreiben, weil man dafür eh nichts bezahlen muss.

Kann alles hier
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-ueberblick.html
nachgelesen werden.

Pflanzliche Produkte können nicht steuerlich geltend gemacht werden und schon gar nicht über Amazon erworbene Produkte. Ein kurzer Anruf bei deinem Finanzamt unter Angabe deiner Steuernummer bzw. Sozialversicherungsnummer hätte dir deine Frage ebenso beantwortet.

PS: Im Zuge deiner Arbeitnehmerveranlagung bekommst du keine Medikamente zurück.
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alles2
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 14.05.2021, 23:23

Jetzt mal nicht gleich so gehässig. Was Du wie verstanden haben könntest oder für Dich selbstverständlich ist, darauf kann ich keine Rücksicht nehmen. Für mich ist es aufgrund des Titels nicht eindeutig. Daher habe ich zwei Szenarien durchgespielt. Nicht zuletzt deshalb, weil es auch andere interessieren könnte. Entweder Du akzeptierst mein Zugang zu einem Thema oder gehst sche!ßen. Du merkst ja selber, dass der Fragesteller sich gschert ausgedrückt hat und dabei kann man nie wissen, wie genau er es dabei mit den Angaben nimmt. Beim letzten Mal hat sich das auch nicht bestätigt, was Du voreilig angenommen hattest. Außerdem habe ich nirgends ausgeschlossen, dass er keine Rezeptgebühren bezahlt. Wie das mit dem "nix zahlen" gemeint ist, wissen wir nicht. Schließlich scheint er auch zu glauben, dass man über die Arbeitnehmerveranlagung ein Medikament zurückbekommen könnte. Und bevor ich die große Fragestunde angezettelt hätte, hatte ich mich zu einer Beschreibung entschlossen, wie man systematisch an die Sache herangehen könnte. Jeder kann dann für sich entscheiden, was sich bereits erübrigt hat und was er noch nachholen könnte. Daher habe ich extra "sofern zutreffend" erwähnt.

Ich habe gerade während der Pandemie genug Einkommenssteuererklärungen für andere, vorwiegende ältere Herrschaften ausgefüllt. Das Problem war dabei, dass man die Beilage für die außergewöhnliche Belastungen nicht herunterladen kann. Nach Absprache mit der Finanz war es kein Problem, wenn man die Kosten für Gebisse, "Kronen", Sehbehelfe, Gehhilfen usw. zu den Sonderausgaben packt. Man sollte sicherheitshalber die entsprechenden Belege dazulegen, damit man weiß, wie sich die Ausgaben zusammensetzen. Denn vorher war es möglich, dass bei der Abgabe des Formulars ein Mitarbeiter des Finanzamtes hinter dem "Pudl" noch drübergeschaut hatte und man im Bedarfsfall die Rechnungen vorweisen konnte, sofern diese mitgeführt wurden. Aufgrund der Erfahrungswerte habe ich lediglich angemerkt, dass man etwaige Kosten unter Sonderausgaben platzieren könnte. Man muss da nicht gleich so an die Decke gehen.
Aber stimmt schon, eigentlich gehört es zu den außergewöhnlichen Belastungen. Ist jedoch nicht das eigentliche Thema. Da das dennoch nicht Schule gemacht werden sollte und wohl die Mehrheit nicht den Weg über den PDF geht, würde es bei Gelegenheit oben geändert werden. Vorwiegend mache ich das nur, wenn ich mich grundlegend getäuscht habe oder ich Anfragen wegen einer missverständlichen Äußerung reinbekomme. Dennoch danke dafür!
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.05.2021, 08:25

Darf dieser respektlose Choleriker alles2 hier eigentlich alles schreiben, was er möchte und ständig ausfallend werden?

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Screenshot.jpg (170.73 KiB) 4752 mal betrachtet

Er verträgt es einfach nicht, wenn ihn jemand auf Fehler hinweist und seine daraus resultierenden widersprüchlichen Rechtfertigungen kann man in diesem Forum schon zur Genüge nachlesen.

alles2 sollte dringend einen Professionisten konsultieren, denn sein Schreibstil und Verhalten weisen auf eine Borderline-Störung hin! Ein Anti-Aggressionstraining wäre auch dringend zu empfehlen ...
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 15.05.2021, 09:59

Ich bin ja so untröstlich! Vielleicht hättest Du auch mal die Güte, sich nicht gleich anzusche!ßen, wenn man Dich vor der Option stellt, ein Antwort-Stil zu respektieren oder wenn man auf gut wienerisch sowas wie "Geh sterben!" schreibt. Anscheinend willst Du noch immer Leute beurteilen, die Du nicht kennst. Nur so viel: Sei Pippi nicht Annika. Ich sehe die Dinge eben entspannter, als Du es vermuten solltest. Und dann kommt auch mal ein lockerer Spruch meinerseits. Was Du als respektloser irgendwas bezeichnest, betrachte ich als jemanden, der auf den Wiener Schmäh steht. Die Originale beherrschen die Kunst des beherzten Fluchens und Schimpfens. Während die einen es persönlich sehen, ist es für mich stets ein Hochgenuss. Denn ich weiß, wie es gemeint ist. Neben einem gewissen Grad an Grant schwingt eine kongeniale Fantasie und ein gesunder Anteil an Witz mit. Das macht für mich ihren Charm aus. Wenn man das nicht versteht, ist man für mich entweder kein Wiener (was ich bei Dir in Frage stellen würde) oder kein Original. Die einzigartige und erfrischende Schimpfkultur Österreichs habe ich eben schätzen gelernt. Jeder, der fremde Mentalitäten kennt, weiß, wovon ich schreibe.

Ich werde ausfallend, weil ich das Grundrecht des Österreichers anwende und ein Wort gelassen ausspreche? Dass ich nicht lache. Du wolltest mich ja maßregeln, wie etwas unmissverständlich zu verstehen wäre und stellst damit einmal mehr in Abrede, nicht lesen zu können. Dass ich nicht ein zweites Mal lache. Und um mich nicht wiederholen zu müssen:
alles2 hat geschrieben:
01.05.2021, 23:59
Do denk i ma oft: "Hupf in Gatsch und schlog a Wölln, owa dua mi do net quöln", um es nach Georg Danzer zu formulieren.
Du hast einmal mehr völlig ausgeblendet, dass ich Dir recht gegeben habe und mich für den Hinweis mit den außerordentlichen Belastungen bedankt habe. Oh man, wie verpeilt muss man sein, um dann dermaßen aus der Haut zu fahren, wenn sich andere erklären. Stattdessen auch noch fälschlicherweise behaupten, ich könne Hinweise auf Fehler nicht vertragen. Auch unterschätzt Du, dass ich mich meist bewusst und gewissenhaft ausdrücke. Oft steckt mehr dahinter, als man meinen sollte. Doch das wird von Dir verkannt. Mir scheint dringend geboten, dass jemand an sich arbeiten sollte. Nur weil sich meine Ausführungen nicht mit Deinen vorschnellen Theorien decken, wird man abschätzig und verzerrt einmal mehr die Tatsachen. Und jedes Mal, wenn man Deine Widersprüche belegen kann, geht man entweder gar nicht darauf ein oder es wird vom Thema abgelenkt. Dass Du es nicht so genau mit der Wahrheit nimmst, wurde bereits oft genug dargetan. Wirklich respektlos. Von "So ein Armutschkerl" bis "Is des a Zeiserl" fallen da einem echten Wiener sicher viele Dinge ein. Nur meine ungefragte Sicht der öffentlich initiierten Dinge, was für andere nichts weiter als ein Perpetuum mobile des geistigen Dünnschiss ist. Sowas stecke ich locker weg, nehme es mit Humor und sehe es als Belebung des Forums. Wenn man jemanden schon einen Anschiss verpassen möchte, kann man das nämlich auch diplomatischer machen. Sowas wie "Ich entnehme, dass die Person bereits rezeptgebührenbefreit ist, und etwaige Gebühren wären bei außergewöhnliche Belastungen vorgesehen". Aber wenn man jemanden von Grund auf nicht glaubt, kann Stellung bezogen werden wie man will, ohne dass es ankommt.

Nur so als Idee: Schon mal ein Johanniskraut-Präparat probiert? Das kann dabei helfen, sich nicht dermaßen aufpudeln zu müssen! Dann muss man zwangsläufig auch nicht mehr die reine Schuld bei den anderen suchen, indem man denen rät, einen Professionisten zu konsultieren, die Borderline-Störung bei anderen zu erspähen oder denen ein Anti-Aggressionstraining zu empfehlen. Erklär das man einen Wiener, der gerade an die Decke. Für mich gehört das zum Grundrecht eines "Weana Bazis", für andere schreit das nach einer Therapiebehandlung.
Du scheinst Dich ganz schön auf mich eingeschossen zu haben. Meldest Dich gerne mal, wenn ich für Dich eine Angriffsfläche biete. Sonst war lange Zeit "a Rua". Außer es ging gerne darum, das Verhalten auch anderer zu kritisieren.
Zuletzt geändert von alles2 am 16.05.2021, 00:39, insgesamt 1-mal geändert.
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schanzenpeter
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von schanzenpeter » 15.05.2021, 12:47

an Reha: am besten du ignorierst ihn. Es lohnt nicht, auf seine Blödheiten einzugehen, die er dann in seitenlangen Sermon zu entschuldigen sucht. Lass ihn seinen Unsinn einfach schreiben. Es hat keinen Sinn ihm zu antworten, er kapiert fachliches sowieso nicht.

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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.05.2021, 18:38

schanzenpeter hat geschrieben:
15.05.2021, 12:47
an Reha: am besten du ignorierst ihn. Es lohnt nicht, auf seine Blödheiten einzugehen, die er dann in seitenlangen Sermon zu entschuldigen sucht. Lass ihn seinen Unsinn einfach schreiben. Es hat keinen Sinn ihm zu antworten, er kapiert fachliches sowieso nicht.
Stimmt Schanzenpeter, dieser proletarische Ausländer (alles2) ist nicht mal eine Silbe wert zu kommentieren, habe ihn auch schon längst gesperrt, damit ich seine schwachsinnigen Kommentare nicht mehr lesen muss.

Dieser Ausländer glaubt, dass er die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat, dabei beherrscht er nicht mal die deutsche Sprache fehlerfrei. Jetzt hat er uns bestätigt, dass er in der Gosse zuhause ist.

Warum lässt man so einen Kotzbrocken überhaupt noch in diesem Forum aktiv sein? Eine Sperre auf Zeit wäre mal angebracht, weil er sowieso nur Schwachsinn schreibt und nicht mal einfache Hinweise von TE versteht bzw. Korrekturen nicht ertragen kann.
Zuletzt geändert von a684dd572b1887661782981659331eed_231 am 15.05.2021, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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alles2
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 15.05.2021, 20:02

Rassistische Äußerungen in einem öffentlichen Forum sind ein gefundenes Fressen für mich. Alles Gute für Dich! Daher das hier nur zur Dokumentation. Schließlich kann man so erkennen, wie viele Leute sich das angesehen haben könnten und wie lange es im Netz einsehbar war/ist. Ab einer gewissen Zahl wird es auch für mich interessant *thumb_up*

Screenshot 2021-05-15 200443.jpg
Screenshot 2021-05-15 200443.jpg (83.8 KiB) 4668 mal betrachtet

Eine schwache Vorstellung von Dir, schanzenpeter, die mich wirklich enttäuscht. Denn dass rund die Hälfte im ersten Beitrag von "Deinem Reha" völliger Holler ist, scheint Dich und anderen nicht weiter zu stören. Einmal mehr habe ich mich vorerst zurückgehalten, wenn er nur glaubt, alles zu wissen. Stattdessen habe ich mich auf das gerichtet, was mich betrifft und ich die Aufklärung selbst in die Hand nehmen muss. Im Prinzip hättest Du recht, wenn der Spieß umgedreht werden würde. Also am besten man ignoriert ihn. Es lohnt nicht, auf seine Blödheiten einzugehen, auf die ich vorerst auch nicht eingegangen, bevor das andere nicht geklärt ist. Die anderen könnten sich auch denken, lass ihn seinen Unsinn einfach schreiben. Es hat keinen Sinn ihm zu antworten, er kapiert Fachliches sowieso nicht. Was meine ich damit? Es fängt damit an:
Krankheitskosten (darunter fallen auch Rezeptgebühren und Privatrezepte) werden bei der Einkommensteuererklärung unter "Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt" [...] angegeben, aber bei einem geringen Einkommen kriegt man sowieso nichts von der Steuer zurück, weil nicht viel Steuer bezahlt wird.
Interessanter Pauschal-Rückschluss, womit man nicht ganz richtig liegt. Natürlich bekommt man auch bei einem geringen Einkommen was von der Steuer zurück. Dann fällt der Prozentsatz für den Selbstbehalt bei einem geringeren Jahreseinkommen sogar weiter. Statt den durchschnittlichen 10 % wären es dann 8 %, wenn man mein Beispiel mit den 1000 Euro monatlich heranzieht (ohne Kind und Partner). Das hat nichts mit 100 % zu tun. Folglich wird bei den Krankheitskosten sehr wohl die wirtschaftliche Leis­tungsfähigkeit berücksichtigt, sofern diese durch die außergewöhnlichen Belastungen wesentlich beeinträchtigt wird. Davon kann man reden, wenn die Aufwendungen gravierender ausfallen als bei einem Durchschnittsmenschen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bei einer Behinderung kann sogar der Selbstbehalt entfallen. Und weil das viele nicht wissen, kann man neben den Arzthonoraren und Spitalskosten auch für die jeweiligen Fahrtkosten einen Freibetrag geltend machen. Wer mehr darüber wissen möchte, wäre hier besser aufgehoben:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-bei-behinderung.html

Dann der nächste Topfen:
Pflanzliche Produkte können nicht steuerlich geltend gemacht werden...
Eventuell verwechselst Du Produkte, welche die Krankenkasse womöglich nicht übernimmt. Das bedeutet noch lange nicht, dass das Finanzamt dann auch aussteigt. Theoretisch kann man beim Amt auch alternativmedizinische oder rezeptfreie Medikamente absetzen, solange diese einen Beitrag zur Genesung leisten. Danach geht die Krankenkasse nicht ausschließlich. Doch anstatt in Eigenregie zu einem Produkt auf Amazon zu greifen, sollte man als Nachweis ein Privatrezept von einem Arzt vorweisen können. Wenn es sich um ein Arzt im Bereich Naturheilkunde handelt, ist das kein Ausschlusskriterium für die Finanz. Das ist auch für jene relevant, die mit CBD-Öl behandelt werden oder eine Cannabis-Therapie bekommen. Auch da setzt das Finanzamt für die Heilbehandlung mit pflanzlichen Produkten einen ärztlich verordneten Behandlungsplan als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit voraus.

Aber wer nur "Rhea" alles glaubt, soll das alles nicht lesen, weil man es dann erst recht nicht verdient hat ^^
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.05.2021, 21:06

Dieser Kotzbrocken kann nicht einmal erkennen, ob ein Mitglied männlich oder weiblich ist. Sehr intelligent! alles2 hat keinen Durchblick! 😂

Wenn ich hier Administrator oder Moderator wäre, würde ich alles2 schon längst gesperrt haben. Wie viele Mitglieder darf er noch beleidigen und beschimpfen, bevor hier jemand aktiv wird und diesen Widerling entfernt? Angeblich wollte er sich schon zurückziehen, aber das war wohl nicht ernst gemeint.

In jedem anderen seriösen Forum wäre so ein User schon längst entfernt worden!
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 15.05.2021, 22:12

Ach Du Schande, schon wieder ein erbärmlicher Auftritt. Ich vermute, Du beziehst Dich auf das hier:
Eine schwache Vorstellung von Dir, schanzenpeter, die mich wirklich enttäuscht.
Dieses Wort "die" bezieht sich auf den Begriff "Vorstellung". Dass Du nicht mal versuchst, andere zu verstehen, hast Du bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Du bist echt zum Heulen! Dein Klopfen im Glashaus bleibt ungehört.
Du solltest aufhören, das verfälscht wiederzugeben, was Du gelesen haben willst. Wird höchste Zeit, dass Du die Ignore-Liste richtig einrichtest. Oder es scheint nicht nach Wunsch zu funktionieren.
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.05.2021, 23:10

alles2 hat nicht mal genug Grips, um zu erkennen, dass ich eine Frau bin - obwohl hier jedem User ein seinem Geschlecht entsprechendes Profilbild zugeordnet wird.

Screenshot_20210515_225721.jpg
Screenshot_20210515_225721.jpg (208.36 KiB) 4624 mal betrachtet

BTW, Rhea ist eine weibliche Gestalt aus der griechischen Mythologie.

Schön langsam erkennt man, dass alles2 nicht ganz so helle ist, wie er andere glauben lassen möchte ....
Zuletzt geändert von a684dd572b1887661782981659331eed_231 am 15.05.2021, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 15.05.2021, 23:23

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Screenshot_20210515_231717.jpg (221.35 KiB) 4618 mal betrachtet

alles2 ist nur noch zum Fremdschämen! Kann nicht lesen und noch weniger den Sinn verstehen!

Ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Daher sollte alles2 aufhören immer alles falsch zu interpretieren! Alles nur schwammig und kann daher nur noch als erbärmliche Versuche von Schutzbehauptungen gewertet werden ...
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von alles2 » 16.05.2021, 00:21

Schäm Dich, sehr unqualifiziert. Keine anderen Sorgen?
Du haust sowas raus, unmittelbar nachdem ich "schanzenpeter" namentlich genannt hatte:
Dieser Kotzbrocken kann nicht einmal erkennen, ob ein Mitglied männlich oder weiblich ist.
Du stellst etwas in den Raum, ohne eine Verbindung herzustellen. Woher sollen wir wissen, was gerade in Deinem Kopf vorgeht? Vielleicht ist es Dir nicht aufgefallen, aber ich gendere selten. Nur wenn ich davon überzeugt bin, dass es sich bei der Person um ein Vertreter des weiblichen Geschlechts handelt, wird sie von mir höchstwahrscheinlich auch mit einem "SIE" bestimmt. Alles andere bleibt für mich ein "ER", auch wenn man sich den Namen "Göttin" verpassen würde. Diesen Stil lasse ich mir von Dir sicher nicht nehmen. Online kann sich jeder Mann als Frau ausgeben. Von sowas lasse ich mich ganz gewiss nicht beeindrucken. Du bleibst für mich unglaubwürdig, was hoffentlich auf Gegenseitigkeit beruht.
Und weil Du in rot das mit den "Blödheiten" eingekastelt hast, weißt Du hoffentlich schon, dass ich die Worte von schanzenpeter fast 1:1 übernommen habe, um darauf aufmerksam zu machen, dass diese aus meiner Sicht umgekehrt verwendet werden sollten.

Beiläufig sei erwähnt, dass ich per PN Anfragende mitunter auf Dich verweise, warum ich auf ihre Nachrichten oder gewissen Threads noch nicht eingegangen bin. Die Leute werden Dir dankbar sein, aktive Mitglieder rausekeln zu wollen und sie von der Freizeit-Arbeit aufzuhalten. Nur so als Tipp...wenn jemand schon meint, eine Frau zu sein, kann es nicht schaden, sich auch wie eine solche zu benehmen.
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Re: Arbeitnehmerveranlagung Medikament zurückbekommen

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_231 » 16.05.2021, 00:50

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Screenshot_20210516_003524.jpg (182.69 KiB) 4582 mal betrachtet

Das glaubt dir kein Mensch, was du hier so sabberst! Einfach nur noch lächerlich und peinlich!

Vielleicht benimmst du dich endlich mal weniger wie ein cholerischer Bierwirt, der hier ständig mit ordinären Kraftausdrücken auf seine Kinderstube hinweist.
Zuletzt geändert von a684dd572b1887661782981659331eed_231 am 16.05.2021, 08:19, insgesamt 1-mal geändert.
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