Wer darf Kündigung aussprechen?

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Normalbuerger
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Wer darf Kündigung aussprechen?

Beitrag von Normalbuerger » 10.05.2021, 17:44

Hallo, liebe Forumsleser,
es geht um eine Kündigung eines Arbeiters, welche nicht der Geschäftsführer oder der Prokurist, sondern ein Gesellschafter (laut Firmenbuch) unterschrieben hat.
Ist so eine Kündigung rechtskräftig? Darf jeder eine Kündigung aussprechen oder gibt es dafür rechtliche Vorgaben?
Kündigung wurde am 30.April 2021 mit Beendigung Arbeitsverhältnis Ende Mai 2021 schriftlich ausgehändigt/übergeben - mit Unterschrift des Gesellschafters.
Kann im Handelsregister etwas stehen, was den Gesellschafter berechtigt?
Firma ist im Handel tätig - weiß aber nicht, ob das bei Arbeiter einen Unterschied macht.
Danke für nützliche Hinweise.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wer darf Kündigung aussprechen?

Beitrag von alles2 » 11.05.2021, 01:36

Das Firmenbuch kann auch enthalten, wer zur Kündigung ermächtigt ist. Mehr dazu beim Unternehmensservice Portal des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort:

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

Unabhängig davon sollte man sich dennoch arbeitsbereit halten und darüber mit den eigentlich für das Personal zuständigen Ansprechpersonen Rücksprache halten, ob der Unterzeichner die Befugnis dazu hat. Ist der Gesellschafter Geschäftsführer, Mitarbeiter im Unternehmen oder hat er die Personalfunktion über, könnte er auch eine Kündigung aussprechen. Man könnte auch noch klären, ob der Arbeiter wusste, dass es sich beim Gesellschafter um eine vertretungsberechtigt eingetragene Person handelt. Oder ob dem Kündigungsschreiben eventuell eine Vollmachtsurkunde beigelegt wurde (§ 1002 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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