Entschädigung Zeitaufwand Bauverhandlung
Verfasst: 08.05.2021, 17:26
Neulich war ich bei einer Bauverhandlung bezüglich Zubauten beim bestehenden Kellergeschoss beim Nachbargebäude. Eigentlich bin ich dorthin nur gegangen, weil über mein Grundstück der Servitutweg zum Nachbargebäude verläuft. Während der Bauverhandlung hat sich herausgestellt, dass diese Zubauten nur genehmigt werden, wenn das Kellergeschoß aus "Kellerräumlichkeiten" - und nicht aus einer evtl. bestehenden Wohnung besteht. Der Bauwerber hat während der Bauverhandlung abgestritten, dass sich dort derzeit eine Wohnung befindet, jedoch hat sich am gleichen Tag noch heraus gestellt, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt, die seit Jahren vermietet wird. Das Wohnung ist derzeit nicht als Wohnung gewidmet - auf den Plänen geht die Wohnung jedoch nicht hervor - es liegt also eine Urkundenfälschung vor.
Nun zu meinen Fragen: Da es sich um eine Bauverhandlung mit "Vorspiegelung falscher Tatsachen? Täuschung"? oder wie auch immer handelt - kann ich den Zeitaufwand meinerseits geltend machen? Habe ich das Recht, die jahrelange Servitutbenutzung einzuklagen?
Vielen Dank - ich freue mich über jede Info
Nun zu meinen Fragen: Da es sich um eine Bauverhandlung mit "Vorspiegelung falscher Tatsachen? Täuschung"? oder wie auch immer handelt - kann ich den Zeitaufwand meinerseits geltend machen? Habe ich das Recht, die jahrelange Servitutbenutzung einzuklagen?
Vielen Dank - ich freue mich über jede Info