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Entschädigung Zeitaufwand Bauverhandlung

Verfasst: 08.05.2021, 17:26
von spadi
Neulich war ich bei einer Bauverhandlung bezüglich Zubauten beim bestehenden Kellergeschoss beim Nachbargebäude. Eigentlich bin ich dorthin nur gegangen, weil über mein Grundstück der Servitutweg zum Nachbargebäude verläuft. Während der Bauverhandlung hat sich herausgestellt, dass diese Zubauten nur genehmigt werden, wenn das Kellergeschoß aus "Kellerräumlichkeiten" - und nicht aus einer evtl. bestehenden Wohnung besteht. Der Bauwerber hat während der Bauverhandlung abgestritten, dass sich dort derzeit eine Wohnung befindet, jedoch hat sich am gleichen Tag noch heraus gestellt, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt, die seit Jahren vermietet wird. Das Wohnung ist derzeit nicht als Wohnung gewidmet - auf den Plänen geht die Wohnung jedoch nicht hervor - es liegt also eine Urkundenfälschung vor.

Nun zu meinen Fragen: Da es sich um eine Bauverhandlung mit "Vorspiegelung falscher Tatsachen? Täuschung"? oder wie auch immer handelt - kann ich den Zeitaufwand meinerseits geltend machen? Habe ich das Recht, die jahrelange Servitutbenutzung einzuklagen?

Vielen Dank - ich freue mich über jede Info

Re: Entschädigung Zeitaufwand Bauverhandlung

Verfasst: 09.05.2021, 00:30
von alles2
Man kann immer alles versuchen. Ob darauf eingegangen wird, ist eine andere Frage. Du könntest gegenüber dem Bauwerber im Sinne dessen schriftlich Schadensersatz fordern, wie ich es mal woanders folgendermaßen beschrieben hatte:
alles2 hat geschrieben:
27.11.2020, 04:33
Ansonsten wüsste ich nicht, was gegen einen Antrag auf Ersatz der entstandenen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Bauverhandlung, durch den Aufenthalt an diesem Ort oder durch die Rückreise verursacht wurden. Eventuell eine Entschädigung für das Zeitversäumnis, sofern Du durch das Wahrnehmen des Termins einen Vermögensnachteil erlitten hast. Die Reaktion würde mich auch interessieren!
Bei der zweiten Frage bin ich nicht auf der Höhe. Was möchtest Du damit bezwecken? Geht es darum, dass der Weg nicht durch Personen benutzt werden soll, die im "Keller" wohnen, könnte man es mit einer Unterlassungsklage versuchen, sollte nach vorheriger Aussprache keine Besserung eintreten.

Re: Entschädigung Zeitaufwand Bauverhandlung

Verfasst: 16.05.2021, 11:02
von spadi
Vielen Dank!