Übernachten im Auto / Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

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Adler2
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Übernachten im Auto / Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Beitrag von Adler2 » 08.05.2021, 09:50

Hallo !

Wer kann mir bitte weiterhelfen,wo ich die Vorschrift/Gesetz finde zu:

Übernachtung im Auto zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit in Österreich ....für wieviele Stunden legal erlaubt !!??

ÖAMTC berichtet nur von Deutschland, auf anderen Infoseiten hab ich gelesen, dass für Ö auch eine Ausnahme für einen bestimmen Stundenrahmen gelten soll.
https://www.oeamtc.at/presse/oecc-wildcampen-in-europa-sehr-uneinheitlich-geregelt-32007924

Habe durch googlen leider keine weitere Info dazu gefunden.

Wie immer: recht schönen Dank IM VORRAUS für Zeit und Mühe an Euch !!!

lg, Adler



alles2
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Re: Übernachten im Auto / Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Beitrag von alles2 » 08.05.2021, 23:33

Ob jemand im Auto ist oder nicht, sollte keinen Unterschied machen. Solange das Parken unter dem StVO erlaubt ist, können Sie über Nacht bleiben (um Ihre Fahrfähigkeiten wiederzuerlangen). Darüber hinaus kann es schon Verordnungen seitens der Stadt oder des Bundeslandes geben, wo das Nächtigen ausdrücklich verboten sein kann. Dabei ist nicht mal das Freistehen bzw. wilde Campieren (Markise ausfahren, Tisch und Sessel aufstellen) gemeint. Ich denke da an Tirol (Bundesgebiet), Wien und Salzburg (Stadtgebiet) oder andere (Bade-, Ski-)Orte, wo das Halten und Parken von Wohnmobilen bzw. -wägen (Caravans) im gesamten Gemeindegebiet in der Nacht verboten ist oder ein allgemeines Nächtigungsverbot gilt (wie Podersdorf oder Bad Waltersdorf). Für Wien gilt bspw. die Kampierverordnung (KampierV), welches das Landesverwaltungsgericht besonders in Bezug auf Autos kippen wollte, was vor anderthalb Jahren beim Verfassungsgerichtshof nicht durchging. Hier der seit 1985 existierende Ausgangspunkt, bei der so manchen Wienern das G'impfte aufgeht:
Auf Grund der §§ 76 und 108 der Wiener Stadtverfassung wird verordnet:

§ 1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten:
1. das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
2. das Aufstellen und das Benützen von Zelten sowie
3. das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinationskraftwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).

§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
2. die schon nach anderen gesundheitspolizeilichen Vorschriften verboten sind.

§ 3. Wer gegen ein Verbot des § 1 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt der hierfür im § 108 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung-WStV, LGBl. für Wien N
Nachtrag:
Falls man sich an meine Grammatikfehler oder der plumpen Ausdrucksweise stört, möge man mir das bitte vorzugsweise per PN kundtun. Die ersten beiden Sätze lauteten:
Dort, wo das Parken nach der StVO erlaubt ist, darf man auch übernachten (wegen der Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit). Ich meine, ob sich nun jemand im Auto befindet oder nicht, sollte doch kein Unterschied machen.
Zuletzt geändert von alles2 am 25.05.2021, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

onalav
Beiträge: 1
Registriert: 25.05.2021, 17:09

Re: Übernachten im Auto / Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Beitrag von onalav » 25.05.2021, 17:53

Ob jemand im Auto ist oder nicht, sollte keinen Unterschied machen. Solange das Parken unter dem StVO erlaubt ist, können Sie über Nacht bleiben (um Ihre Fahrfähigkeiten wiederzuerlangen).

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