Bauzwang/Vorkaufsrecht
Verfasst: 08.05.2021, 09:30
Ich habe von der Gemeinde einen Bauplatz mit Bauzwang und Wiederkaufsrecht erworben.
Beim Wiederkaufsrecht ist kein Vermerk zu welchem Betrag dieser zurückgekauft wird. Wenn es nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass ich nur das bekomme was auch bezahlt wurde, habe ich die Möglichkeit mehr zu verlangen?
Wenn der Bauzwang nicht eingehalten wurde und bereits überschritten ist, kann ich als Käufer auf Nichteinhaltung des Vertrages geklagt werden?
Beim Wiederkaufsrecht ist kein Vermerk zu welchem Betrag dieser zurückgekauft wird. Wenn es nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass ich nur das bekomme was auch bezahlt wurde, habe ich die Möglichkeit mehr zu verlangen?
Wenn der Bauzwang nicht eingehalten wurde und bereits überschritten ist, kann ich als Käufer auf Nichteinhaltung des Vertrages geklagt werden?