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Bauzwang/Vorkaufsrecht

Verfasst: 08.05.2021, 09:30
von BD
Ich habe von der Gemeinde einen Bauplatz mit Bauzwang und Wiederkaufsrecht erworben.
Beim Wiederkaufsrecht ist kein Vermerk zu welchem Betrag dieser zurückgekauft wird. Wenn es nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass ich nur das bekomme was auch bezahlt wurde, habe ich die Möglichkeit mehr zu verlangen?
Wenn der Bauzwang nicht eingehalten wurde und bereits überschritten ist, kann ich als Käufer auf Nichteinhaltung des Vertrages geklagt werden?

Re: Bauzwang/Vorkaufsrecht

Verfasst: 08.05.2021, 21:25
von alles2
Das Wiederkaufsrecht ist in § 1068 ABGB beschrieben und besagt, dass die verkaufte Sache um denselben Wiederkaufspreis wieder eingelöst werden kann. Zudem wird davon ausgegangen, dass beide Seiten ihre Nutzen aus dem Deal ziehen, sodass es sich gegenseitig aufhebt. Wenn es mal zu einer Rückabwicklung kommen sollte, kann man mehr als den ursprünglichen Betrag verlangen, wenn dies auch vertraglich vereinbart wurde (z.B. durch Zinsen, bei Inflation).

Theoretisch kann im Rahmen einer Zwangsversteigerung Klage erhoben werden. Aber wie bei Verletzung des Bauzwangs vorgegangen werden könnte, findet sich im ersten Absatz des folgenden Beitrags:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16698&p=39766#p39766