Ich hätte eine Frage, die wie ich glaube euch alle interessiert

Offenbar gibt es keine Garantie auf Bankkarten, sondern nur eine Gewährleistung. Aufgrund der Miniaturisierung scheint es bei einem fraglichen Gewährleistungsfall jedoch praktisch unmöglich nachzuweisen, ob die Karte aufgrund eines vom Kartenbesitzer selbst verschuldeten oder unverschuldeten Grundes defekt gegangen ist.
Ist das nicht eine rechtliche Lücke? (Frage 1) Müsste es hier nicht andere Lösungen geben? Was nützt mir eine Gewährleistung, wenn sie nicht geklärt werden kann und ich bei einer Nachbestellung einer defekten Karte automatisch (!) von meiner Bank an die in meiner App kostenpflichtige Nachbestellfunktion verwiesen werde? (Frage 2: Ist das rechtlich ok?)
Aus meiner Sicht müsste die Bank (oder der Hersteller der Karten) zumindest glaubhaft machen, dass die Qualität der Karten höchste Ansprüche erfüllt (was in meinem Fall nicht passiert ist), plus sollte es eine Art rechtlich vorgeschriebenes Qualitätsmanagement geben, welches sicherstellt, dass den Ursachen von defekten Karten objektiv nachgegangen wird, um festzustellen, wie hoch der Anteil defekter Karten durch ein Eigenverschulden von Kunden verursacht wurde, oder durch mangelhaft produzierte Karten ist.
Mir gehts hier nicht nur um die 5-10 EUR der Ersatzkarte, sondern darum, dass ich mit einem Neukauf NULL Garantie habe, dass die nächste Karte hält, was sie verspricht. Ganz abgesehen davon ist es unnötige Müllproduktion. Und Plastik sollten wir ja alle vermeiden

lg
Alex