Wasserleitung durch Grundstück

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Tidra1980
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Wasserleitung durch Grundstück

Beitrag von Tidra1980 » 06.05.2021, 15:07

Hallo,

Wir haben von meinen Eltern ein Grundstück bekommen, dies haben wir auf Bauland umwidmen lassen. Ich steh im Grundbuch - nachdem wir nun wegen dem Aufschließen Informationen eingeholt haben - wurde uns vom Wassermeister gesagt wir dürfen nicht bebauen weil eine Wasserleitung mitten durch das Grundstück geht. Davon wussten wir nichts.

Nehme an hier geht es um Leitungsrecht der Vorbesitzer (also noch vor meinen Eltern) muss ein Leitungsrecht im Grundbuch stehen? Wir sind ratlos ...

Kosten für eine Verlegung trägt wer wenn nichts im Grundbuch steht?

Danke



MG
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Re: Wasserleitung durch Grundstück

Beitrag von MG » 06.05.2021, 17:02

Vorweg sollte man mM abklären, was die Verlegung der Leitung kosten würde und ob es Bereitschaft gäbe, dass sich der Wasserversorger an diesen Kosten entsprechend beteiligt. Im Zuge dessen sollte dann auch der Bestand der neuen Leitung entsprechend vertraglich abgesichert und auch im Grundbuch eingetragen werden, damit in Zukunft Rechtssicherheit gegeben ist. Dies wäre auch ein großer Vorteil für den Wasserversorger.

Wenn dies nicht zu gelingen scheint, dann müssen zur Beantwortung Ihrer Frage zahlreiche Vorfragen geklärt werden. Ein paar - bewusst unjuristisch formulierte- Informationen vorweg:

=> Als Erwerber einer Liegenschaft darf man auf den Grundbuchstand vertrauen, also auch darauf, das es keine Belastungen (zu denen auch Leitungen bzw. Leitungsrechte zählen) gibt, wenn nichts davon im Grundbuch eingetragen ist, AUSSER, man sieht deutlich, dass da etwas sein muss, auch wenns nicht eingetragen ist. Also zB sieht man einen deutlichen Wanderweg (Gehrecht) über die Wiese samt Markierungen an den Bäumen, oder eine tiefe, alte Traktorspur (Geh- und Fahrrecht), oder zB ein Trafohäuschen oder einen Zustiegsschacht zu einer Wasserleitung oä.

Dem Grundbuch gleichzuhalten ist im übrigen das so genannte "Wasserbuch", Auch aus diesem könnten sich (durchaus auch indirekt) Hinweise auf die Wasserleitung ergeben. Wenn also zB oberhalb eines Grundstückes eine Quelle eingezeichnet ist und unterhalb des Grundstückes ein Sammelbehälter, dann wird man davon ausgehen müssen, dass dazwischen eine Leitung verläuft...

=> Für den Eigentümer der Leitung besteht auch die Möglichkeit, das Recht der Leitung zu ersitzen. Dazu wäre es erforderlich, dass das Recht ungestört durch zumindest 30 Jahre hindurch ausgeübt wird. Zusätzlich verlangt die Judikatur für den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstückes eine "erkennbare Rechtsausübung" während der Ersitzungszeit".

=> Leitungsrechte können uU auch zwangsweise durchgesetzt werden ("Enteignung") etc.

Zur Beantwortung Ihrere Frage muss daher geklärt werden, ob und ggf. in welcher Form Leitungsrechte begründet bzw. ersessen wurden, ob diese von Ihnen anzuerkennen sind, oder ob Sie (in gutem Glauben) lastenfrei erworben haben und daher die Entfernung bzw. Verlegung der Leitung verlangen könnten.

Mir erscheint darüber hinaus der "Wassermeister" nicht unbedingt der geeignete Ansprechpartner zu sein. Wassermeister sind eher für die praktischen Dinge des Wasserbezugs zuständig, Ihr Thema ist jedoch eindeutig juristischer Natur. Aber natürlich kann,gerade bei kleinen Organisationen der Wassermeister (auch) der "Chef" sein.

Abzuklären wäre daher vorerst einmal:

Gibt es ein Wasserbuch? Gibt es darin Eintragungen, die sich auf das Grundstück beziehen oder Hinweise auf die Leitung liefern?
Wer ist Inhaber/Eigentümer der Leitung?
Wann wurde diese Leitung errichtet/verlegt?
Wurden dazu damals oder vielleicht auch später noch Bescheide, Niederschriften, Vereinbarungen erlassen, bzw. getroffen?
Gibt es in den alten Kaufverträgen irgendwelche Punkte, die sich auf die Wasserleitung beziehen?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

bergfan
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Re: Wasserleitung durch Grundstück

Beitrag von bergfan » 13.05.2021, 08:03

Wenn man die Leitung nicht erkennen konnte, nichts im Grundbuch steht und man das Grundstück übernommen hat ohne davon zu wissen ist selbst ein ersessenes Recht (30 Jahre) futsch.

So sehe ich das und lese es auch aus der Antwort von MG heraus.

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