Seite 1 von 1

Unterhalt

Verfasst: 06.10.2002, 21:03
von JUSLINE
Die Mutter meines Kindes, möchte ab Oktober 245,50€ Unterhalt.

Mein Kind wird in diesem Monat 15 Jahre.

Wie viel Unterhalt muss ich lt. Gesetz zahlen?

Wie viel € müssen mir von meinem Eikommen bleiben?

Welche Art von Krediten können in die Betrachtung einbezogen werden?


RE: Unterhalt

Verfasst: 10.10.2002, 14:24
von DorisMihokovic
Es gibt keine gesetzliche Regelung fuer den Kindesunterhalt. Die Rechtsprechung haelt i.d.R. fuer Kinder bis 3 Jahre 16 % des Einkommens (Durchschnitts-/Regelbedarf € 152,--)bzw. € 304,-- - € 380,-- "Luxusgrenze" fuer angemessen. Verbleiben muesste Ihnen m. E. das nicht-pfaendare Existenzminimum (75 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes????).

RE: Unterhalt

Verfasst: 10.10.2002, 23:38
von JUSLINE
Sehr geehte Frau Mihokovic,

woher nehmen Sie diese Informationen, § oder andere Grundlagen auf die ich mich berufen kann.

Und was ist ein Ausgleichszulagenrichtsatz.



Danke