Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

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Wasweisich
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Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von Wasweisich » 04.05.2021, 13:07

Hallo! Dies ist mein erstes Anliegen hier im Forum, ich hoffe mir kann jemand helfen: Ich habe gemeinsam mit meiner Frau vor 9 Jahren ein Haus gekauft, wir stehen beide im Grundbuch. Nun ist unsere Beziehung beendet, sie will sich eine Genossenschaftwohnung nehmen, ich zahle ihr den Genossenschaftsanteil und sie kommt dafür aus dem Grundbuch raus. Soweit so gut, aber geht das einfach so, weil sie ja (freiwillig) schlechter dabei aussteigt und ich für ihre Hälfte des Hauses ja recht wenig bezahle. Weil ich schätze mal ich muss dann ja auch Grunderwerbsteuer bezahlen? Wie regelt man sowas am Besten?

Danke schonmal!

lg



bergfan
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von bergfan » 04.05.2021, 14:22

Ja einvernehmlich geht das.
Grundsteuer muss bezahlt werden nach der Bemessungsgrundlage. Unabhängig davon wieviel sie für ihre Hälfte bekommen hat.
Die ist bei Ehegatten reduziert (auch ihm Rahmen einer Scheidung).

Wasweisich
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von Wasweisich » 04.05.2021, 16:16

Ok danke für die Antwort! Und wie geht man da vor? Einfach beim Notar vorstellig werden? Wird da dann quasi ein Vertrag aufgesetzt?

MG
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von MG » 04.05.2021, 17:15

Zur Übertragung des Hälfteanteiles benötigen Sie einen Kauf- bzw. Schenkungsvertrag.

Die Grunderwerbsteuer (nicht Grundsteuer) wird in diesem Fall nach dem "Stufentarif" berechnet.

Vom halben (weil ja nur die Hälfte übertragen wird) Wert der Liegenschaft fallen für die ersten 250.000,-- € an Wert 0,5% GrEST an, für die nächsten 150.000,-- € 2% und für alles, was darüber hinaus an Wert wäre, 3,5%.

Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1% vom halben dreifachen Einheitswert (ein von der Finanz festgesetzter Wert der Liegenschaft) der Liegenschaft.

Falls eine Scheidung anstünde, könnten Sie die Kosten für die Vertragsabwicklung sparen, weil die Übertragung dann im Rahmen der Scheidung erfolgen würde.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Wasweisich
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von Wasweisich » 20.12.2021, 14:48

Guten Tag, ich habe noch eine Frage, auch wenn der Beitrag schon älter ist. Eine der Antworte war ja: Falls eine Scheidung anstünde, könnten Sie die Kosten für die Vertragsabwicklung sparen, weil die Übertragung dann im Rahmen der Scheidung erfolgen würde. Ich denke das passiert beim errichten der Einvernehmlichen Scheidung. D. h. ich brauche dann gar keinen Notar oder schon? Ich würde meine Frau dann erst im Falle ihres Auszuges (wir wohnen noch im gemeinsamen Haushalt) ausbezahlen. Geht das oder müsste ich sie quasi mit dem Scheidungsdatum auszahlen? Danke!

SK
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von SK » 20.12.2021, 15:51

Für eine einvernehmliche Scheidung ist primärer Anlaufstelle der Anwalt, kann aber auch wahlweise ein Notar erledigen.

Sie setzen eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung auf, vereinbaren einen Scheidungstermin und wickeln in weiterer Folge die Ehescheidungsfolgenvereinbarung ab (Grundbuchsgesuch etc).

Wasweisich
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von Wasweisich » 21.12.2021, 14:16

Also den Antrag auf die einvernehmliche Scheidung haben wir abgegeben und noch diese Woche den Verhandlungstermin beim Bezirksgericht. Wenn dort alles festgeschrieben wird brauche ich dann noch etwas oder erfolgt dann die Umschreibung im Grundbuch automatisch? Ganz kapiere ich das System nicht, ist meine erste Scheidung :D
D.h. die ganzen Kaufnebenkosten fallen dann gleich an, auch wenn ich meine Frau erst bei Ihrem Auszug auszahle?

alles2
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von alles2 » 21.12.2021, 20:54

Abgesehen von den Amtstagen ist für mich ist in erster Linie der Familienrichter der Ansprechpartner, der die Parteien über den weiteren Verlauf anleiten wird. Erst wenn ein Scheidungsbeschluss nicht angenommen wird, kann man sich nicht mehr selbst vor Gericht vertreten. Falls noch nicht drübergestolpert, findet man hier die Infos zum Verfahrensablauf und den Gebühren:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/6/Seite.100010.html

Nach § 31 Abs.1 GBG (Allgemeines Grundbuchsgesetz) genügt für die Einverleibung eine öffentliche Urkunde, die der Richter ausstellt. Diese würde gerichtsintern vom Geschäftskreis des Familienrechts zu jenem für Grundbuchsachen weitergegeben werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 22.12.2021, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von MG » 22.12.2021, 10:18

alles2 hat geschrieben:
21.12.2021, 20:54
Nach § 31 Abs.1 GBG (Allgemeines Grundbuchsgesetz) genügt für die Einverleibung eine öffentliche Urkunde, die der Richter ausstellt. Diese würde gerichtsintern vom Geschäftskreis des Familienrechts zu jenem für Grundbuchsachen weitergegeben werden.
Ich befürchte, dass eine "Weitergabe" zur Grundbuchsabteilung bei den meisten Gerichten nicht erfolgen wird, weil zur grundbücherlichen Durchführung ein formeller Grundbuchsantrag notwendig ist.

Je nach Gericht kann es aber sein, dass man Ihnen beim Antrag hilft, bzw. diesen mit Ihnen erstellt.

"Am Land" ist man da durchaus eher bereit, als bei den sehr stark belasteten Grundbüchern in den Haupt- oder größeren Städten.

Vorab bitte nicht vergessen, dass der Vergleich auch dem Finanzamt angezeigt werden muss (Grunderwerbsteuer). Sie benötigen einen NAchweis über die Steuererledigung (UB/Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Selbstberechnungsvermerk eines RAs/Notars)

Allenfalls könnten Sie sich auch erkundigen, was ein RA oder Notar vor Ort für die Erledigung (Steuer und Grundbuch) verlangen würde.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Ehegatten aus Grundbuch austragen und Grundsteuer

Beitrag von alles2 » 22.12.2021, 16:13

Danke für den aufmerksamen Hinweis! Es sollte nämlich nicht so verstanden werden, dass anhand eines Scheidungsvergleichs automatisch ein entsprechender Grundbucheintrag erfolgt. In unserer Region läuft es so ab, dass manche Richter zuerst versuchen, die Scheidung abzuwenden. Gelingt das nicht und verzichtet man auch auf die Mediation, geht es an die Scheidungsfolgenvereinbarung, die vom Gericht registriert wird. Anhand des Scheidungsvergleichs kann die Änderung im Grundbuch vorgemerkt werden. Den rechtskräftigen Grundbuchbeschluss erhält man erst nach Antragstellung (auch am Amtstag). Ohne die oben erwähnte Grunderwerbsteuererklärung beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer (Dienstelle Sonderzuständigkeiten des Finanzamtes) bringt es nichts und das geht seit dem Jahre 2013 nur noch über eine Kanzlei. Dazu auch

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/gebuehrengesetz/entrichtung-der-rechtsgesch%C3%A4ftsgeb%C3%BChren.html

Das sind alles Infos, die man ohnehin vom Richter bekommen würde. Das Gericht meldet es dann an das örtliche Finanzamt und der Gemeinde, damit zum darauffolgenden Monatsersten der Einheitswert berichtigt/umgestellt wird und sich auf die vierteljährliche Grundsteuervorschreibung niederschlägt.

Daher braucht es für die einvernehmliche Scheidung keinen Parteienvertreter, sondern nur für das Nachkommen der Abgabenpflicht entsprechend § 201 BAO.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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