Frist Widerspruch Versicherung

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Maria2012
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Frist Widerspruch Versicherung

Beitrag von Maria2012 » 04.05.2021, 08:23

Bitte um Auskunft. Danke!
Schreiben der gegnerischen Versicherung ist mit Datum 21.4.21. Erhalten habe ich den Brief per Post (ohne Einschreiben) am 30.4.21. Mit der Ablehnung der Zahlung der Sachbeschädigung bin ich nicht einverstanden, da die Begründung der Ablehnung falsch ist. Nun will ich mich dagegen wehren und Widerspruch einlegen, sowie den richtigen Sachverhalt schreiben wie es wirklich war. Des weiteren Beweise mitsenden u Zeugen nennen.

Fragen:
Wie gehe ich richtig vor?
Bis wann muss ich meine Ablehnung \ Widerspruch \ Beschwerde (bin nicht sicher wie ich das Schreiben titulieren muss) abgesendet haben? Gibt es dafür eine Frist?
Per Einschreiben ist mir klar, aber nur an die gegnerische Versicherung oder auch gleichzeitig an den Schadenverursacher (Straßenmeisterei)?
Wie betitle ich mein Schreiben genau, sodass ich keinen Formfehler mache?
Muss ich erst einen schriftlichen Widerspruch machen mit Androhung einer Beschwerde beim Ombudsmann oder umgekehrt?
Bitte höflich um Rat und falls ich einen wichtigen Punkt nicht gefragt habe ersuche ich um Ergänzung. Lieben Dank! Maria2012



MG
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Re: Frist Widerspruch Versicherung

Beitrag von MG » 04.05.2021, 08:57

Es gibt hierzu (gegenüber gegnersicher Versicherung) keine besonderen Fristen oder Formvorschriften.

Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Sie können natürlich versuchen, die gegnerische Versicherung "umzustimmen", sollte diese jedoch bei der Ablehnung bleiben, dann müssten Sie gerichtlich vorgehen.

Hierzu wäre der Schädiger zu klagen (nur im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit - auch - die Versicherung direkt zu klagen). Im konkreten Fall sollten Sie sich vor derartigen Schritten noch dringend beraten lassen, wer konkret der Schädiger ist. Eine "Straßenmeisterei" hat meiner Ansicht nach keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Üblicherweise holt sich die Versicherung eine Stellungnahme ihres Versicherungsnehmers ein und entscheidet dann, ob sie freiwillig zahlt oder nicht. Interventionen bei Ombudsmann etc. halte ich für sinnlos, weil es ja das gute Recht der Versicherung ist, zu entscheiden, ob und in welcher Höhe etc. sie den Schaden liquidiert.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Maria2012
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Re: Frist Widerspruch Versicherung

Beitrag von Maria2012 » 04.05.2021, 09:19

Konkret haben 3 Arbeiter der Straßenmeisterei die Sachbeschädigung "begangen". (Bäume gefällt auf meinem Grundstück. Diese Bäume fallen nicht in den Bereich " ragten ins öffentl Gut oder dgl, diese sind weit im Grundstück drinnen). Ihr " Chef" u Vorgesetzter hat diesen Vorfall an die (seine) Betriebshaftpflicht weiter gegeben, allerdings gab er an, dass ich diese Sachbeschädigung in Auftrag gegeben hätte, was nicht zutrifft und auch bewiesen werden kann. Er gab an vor der Fällung mit mir ein Gespräch darüber geführt zu haben, was aber nicht zutrifft, da ich den "Chef" unverzüglich nach festgestellter Fällung der Bäume aufgesucht habe u ihn aufgebracht zur Rede stellte. Bis zu diesem Zeitpunkt war mir der Chef nicht bekannt, musste mich erst durchfragen wer der Vorgesetzte der Arbeiter ist!
Nun kam das Schreiben von der Versicherung in dem Sie die Zahlung ablehnt mit der Begründung dass der Chef am 4.2. jenes Gespräch mit mir geführt hätte, was aber nicht stimmt. Am 3.2. habe ich die Verwüstung festgestellt u ein Zeuge hat diese mit mir gemeinsam begutachtet. Für Fotos war es zu spät weil zu dunkel, habe diese am 4.2. 7.16 Uhr früh gemacht. Weiters am 3.2. ein SMS an meine Tochter gesandt , in dem ich über die Verwüstung berichte u auch schreibe dass es f Fotos schon zu spät nachts u dunkel ist.

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