Frist Widerspruch Versicherung
Verfasst: 04.05.2021, 08:23
Bitte um Auskunft. Danke!
Schreiben der gegnerischen Versicherung ist mit Datum 21.4.21. Erhalten habe ich den Brief per Post (ohne Einschreiben) am 30.4.21. Mit der Ablehnung der Zahlung der Sachbeschädigung bin ich nicht einverstanden, da die Begründung der Ablehnung falsch ist. Nun will ich mich dagegen wehren und Widerspruch einlegen, sowie den richtigen Sachverhalt schreiben wie es wirklich war. Des weiteren Beweise mitsenden u Zeugen nennen.
Fragen:
Wie gehe ich richtig vor?
Bis wann muss ich meine Ablehnung \ Widerspruch \ Beschwerde (bin nicht sicher wie ich das Schreiben titulieren muss) abgesendet haben? Gibt es dafür eine Frist?
Per Einschreiben ist mir klar, aber nur an die gegnerische Versicherung oder auch gleichzeitig an den Schadenverursacher (Straßenmeisterei)?
Wie betitle ich mein Schreiben genau, sodass ich keinen Formfehler mache?
Muss ich erst einen schriftlichen Widerspruch machen mit Androhung einer Beschwerde beim Ombudsmann oder umgekehrt?
Bitte höflich um Rat und falls ich einen wichtigen Punkt nicht gefragt habe ersuche ich um Ergänzung. Lieben Dank! Maria2012
Schreiben der gegnerischen Versicherung ist mit Datum 21.4.21. Erhalten habe ich den Brief per Post (ohne Einschreiben) am 30.4.21. Mit der Ablehnung der Zahlung der Sachbeschädigung bin ich nicht einverstanden, da die Begründung der Ablehnung falsch ist. Nun will ich mich dagegen wehren und Widerspruch einlegen, sowie den richtigen Sachverhalt schreiben wie es wirklich war. Des weiteren Beweise mitsenden u Zeugen nennen.
Fragen:
Wie gehe ich richtig vor?
Bis wann muss ich meine Ablehnung \ Widerspruch \ Beschwerde (bin nicht sicher wie ich das Schreiben titulieren muss) abgesendet haben? Gibt es dafür eine Frist?
Per Einschreiben ist mir klar, aber nur an die gegnerische Versicherung oder auch gleichzeitig an den Schadenverursacher (Straßenmeisterei)?
Wie betitle ich mein Schreiben genau, sodass ich keinen Formfehler mache?
Muss ich erst einen schriftlichen Widerspruch machen mit Androhung einer Beschwerde beim Ombudsmann oder umgekehrt?
Bitte höflich um Rat und falls ich einen wichtigen Punkt nicht gefragt habe ersuche ich um Ergänzung. Lieben Dank! Maria2012