Fehlende ECTS-Punkte Studierende
Verfasst: 03.05.2021, 17:30
Guten Tag!
Ich bin Drittstaatsangehöriger und studiere an der WU. Ich habe im April eine Verlängerung meines Aufenthaltstitel beantragt. Leider berücksichtigt die Verlängerung laut Gesetz das abgeschlossene akademische Jahr, dh von Oktober 2019 bis September 2020. In dieser Zeit habe ich 13 ECTS erzielt (16 benötigt). Jetzt hat mir der Magistrat einen Brief geschickt, in dem er die Stellungnahme dazu auffordert, warum dies geschehen ist. Im Sommersemester 2020 (als die Corona kam) konnte ich die Prüfung "Soziale Kompetenz" (3 ECTS) nicht bestehen - die Prüfung war sehr schlecht organisiert.
Nach § 64 Abs. 2 NAG-Studenten (der Magistrat sagte dies auch): Liegen Gründe vor, die der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind, kann trotz Fehlens des Studienerfolges oder Ausbildungsfortschrittes eine Aufenthaltsbewilligung verlängert werden.
Als Erklärung wollte ich sagen, dass ich die Prüfung "Soziale Kompetenz" aufgrund der Schwierigkeiten des Distanzlehre, die durch die Coronavirus-Pandemie verursacht werden, nicht bestanden habe.
Vor der Prüfung wollte das LV-Leitung Live-Streams so machen, als ob sie in ihrer üblichen Form live wäre, aber es gab einen Fehler und sie haben diese Idee aufgegeben. Das heißt, sie haben keine vollwertige Vorlesung in einem Online-Format bereitgestellt, sondern einfach ein Video hochgeladen, in dem nur eine kleine Anzahl von Themen anstelle von vollwertigen Vorlesungen erklärt wurde. (Ich habe alle E-Mails der Entscheidungen der LV-LeiterInnen). Und wenn man daran denkt, dass das Fach "Soziale Kompetenz" mit... Interaktion mit Menschen zu tun hat, dann ist es schwer dieses Fach in der Zeit von Corona zu lernen ohne tatsächliche Praxis im Präsenzlehre.
Die Prüfung selbst fand am 24. April 2020 statt und war die erste Fernprüfung mit Online Aufsicht (Webkamera + Ton + Bildschirm) an meiner Universität. Die Großprüfungswoche folgte erst nach dieser Prüfung (von 27. April bis 1 Mai). Während der Prüfung beschloss das LV-LeiterInnen, die Prüfungszeit um 15 Minuten zu verlängern, wenn einige der Studierende (einschließlich ich) bereits die Abgabe-Taste gedrückt hatten, damit die Antworten gespeichert wurden. Es war sehr schwierig, Text in das kleine Fenster zur Eingabe von Antworten zu schreiben, da nur zwei Textzeilen sichtbar waren. Viele Studenten äußerten ihre Beschwerde darüber (ich habe auch Screenshots).
Dazu noch wollte ich im Sommeruni ZWEI weitere Lehrveranstaltungen ablegen, aber dazu sollte ich mich zuerst anmelden, was ich nicht machen konnte weil für 30 Plätze in der LV gab es mehr als 300 Leute in der Warteliste... Ich habe auch Screenshots davon.
Nur in einem Wintersemester 2020/2021 hab ich 27 ECTS Punkte gesammelt. Natürlich kann man es nicht im Kontext des Studienjahres 2019/2020 betrachten, aber trozdem zeigt es dass ich mich bemühe den Studienerfolg zu beweisen. Im Sommersemester plane ich auch ca 24-28 ECTS schaffen (4 ECTS hab ich bereits geschafft)
Ich würde gerne wissen, wie gut sind meine Gründe sodass mein Aufenthaltstitel trozt Fehlens des Studienerfolges verlängert wird. Ich habe ähnliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol gefunden, die wie mein Fall aussieht. Der Link ist: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_TI_20201124_LVwG_2020_30_0664_12_00/LVWGT_TI_20201124_LVwG_2020_30_0664_12_00.pdf
Vielen Dank für Ihre hilfe!
Ich bin Drittstaatsangehöriger und studiere an der WU. Ich habe im April eine Verlängerung meines Aufenthaltstitel beantragt. Leider berücksichtigt die Verlängerung laut Gesetz das abgeschlossene akademische Jahr, dh von Oktober 2019 bis September 2020. In dieser Zeit habe ich 13 ECTS erzielt (16 benötigt). Jetzt hat mir der Magistrat einen Brief geschickt, in dem er die Stellungnahme dazu auffordert, warum dies geschehen ist. Im Sommersemester 2020 (als die Corona kam) konnte ich die Prüfung "Soziale Kompetenz" (3 ECTS) nicht bestehen - die Prüfung war sehr schlecht organisiert.
Nach § 64 Abs. 2 NAG-Studenten (der Magistrat sagte dies auch): Liegen Gründe vor, die der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind, kann trotz Fehlens des Studienerfolges oder Ausbildungsfortschrittes eine Aufenthaltsbewilligung verlängert werden.
Als Erklärung wollte ich sagen, dass ich die Prüfung "Soziale Kompetenz" aufgrund der Schwierigkeiten des Distanzlehre, die durch die Coronavirus-Pandemie verursacht werden, nicht bestanden habe.
Vor der Prüfung wollte das LV-Leitung Live-Streams so machen, als ob sie in ihrer üblichen Form live wäre, aber es gab einen Fehler und sie haben diese Idee aufgegeben. Das heißt, sie haben keine vollwertige Vorlesung in einem Online-Format bereitgestellt, sondern einfach ein Video hochgeladen, in dem nur eine kleine Anzahl von Themen anstelle von vollwertigen Vorlesungen erklärt wurde. (Ich habe alle E-Mails der Entscheidungen der LV-LeiterInnen). Und wenn man daran denkt, dass das Fach "Soziale Kompetenz" mit... Interaktion mit Menschen zu tun hat, dann ist es schwer dieses Fach in der Zeit von Corona zu lernen ohne tatsächliche Praxis im Präsenzlehre.
Die Prüfung selbst fand am 24. April 2020 statt und war die erste Fernprüfung mit Online Aufsicht (Webkamera + Ton + Bildschirm) an meiner Universität. Die Großprüfungswoche folgte erst nach dieser Prüfung (von 27. April bis 1 Mai). Während der Prüfung beschloss das LV-LeiterInnen, die Prüfungszeit um 15 Minuten zu verlängern, wenn einige der Studierende (einschließlich ich) bereits die Abgabe-Taste gedrückt hatten, damit die Antworten gespeichert wurden. Es war sehr schwierig, Text in das kleine Fenster zur Eingabe von Antworten zu schreiben, da nur zwei Textzeilen sichtbar waren. Viele Studenten äußerten ihre Beschwerde darüber (ich habe auch Screenshots).
Dazu noch wollte ich im Sommeruni ZWEI weitere Lehrveranstaltungen ablegen, aber dazu sollte ich mich zuerst anmelden, was ich nicht machen konnte weil für 30 Plätze in der LV gab es mehr als 300 Leute in der Warteliste... Ich habe auch Screenshots davon.
Nur in einem Wintersemester 2020/2021 hab ich 27 ECTS Punkte gesammelt. Natürlich kann man es nicht im Kontext des Studienjahres 2019/2020 betrachten, aber trozdem zeigt es dass ich mich bemühe den Studienerfolg zu beweisen. Im Sommersemester plane ich auch ca 24-28 ECTS schaffen (4 ECTS hab ich bereits geschafft)
Ich würde gerne wissen, wie gut sind meine Gründe sodass mein Aufenthaltstitel trozt Fehlens des Studienerfolges verlängert wird. Ich habe ähnliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol gefunden, die wie mein Fall aussieht. Der Link ist: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_TI_20201124_LVwG_2020_30_0664_12_00/LVWGT_TI_20201124_LVwG_2020_30_0664_12_00.pdf
Vielen Dank für Ihre hilfe!