Rechtsmittel fristgerecht direkt im Briefkasten des Finanzamtes eingeworfen. Kann das als verspätet beurteilt werden?
Verfasst: 02.05.2021, 16:35
Hallo liebe Community,
ich weiß wirklich nicht mehr wo mir der Kopf steht, auch weil sich die Sache ziemlich zieht und selbst die Gerichte sich nicht einig sein dürften. Bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin und wünsche mir daß jemand entsprechende Rechtssprechungen kennt. Wurde schon mit genug verschiedenen Ansichten konfrontiert. Brauche ich nicht mehr.
Es fing vor 9 Jahren an. Da forderte das Finanzamt durch Bescheide diverse Nachzahlungen. Ich nutzte das Rechtsmittel und weil sich das Amt in unmittelbarer Nähe des Postamtes befand, dachte ich mir, gebe ich es gleich beim Empfänger ab. Es handelte sich um den letzten Tag innerhalb der Frist, der auf einen Freitag fiel. Leider hatte das Amt bereits um 12 Uhr geschlossen, weshalb ich es von draußen in deren Postkasten einwarf. Nachdem dieser erst am nächsten Montag vom Finanzamt ausgeleert wurde, wurde es erst an dem Tag von denen abgestempelt.
Daß es verspätet sein soll, habe ich erst vor einem halben Jahr kurz und schmerzlos vom Bundesfinanzgericht erfahren. Eine gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist nicht zu entnehmen. Hätte mir das Zustellgesetz oder ähnliches erwartet. Mein Unverständnis darüber ist endenwollend weshalb ich beim Verwaltungsgerichtshof um eine Verfahrenshilfe bat. Dem wurde stattgegeben und der Anwalt ließ offen daß es für die Entscheidung des BFG keine Rechtssprechung gibt.
Ich rief den Richter an und fragte ihn auf was er sich da stützte. Er meinte ich sei obdachlos und für mich hätte es daher keine Auswirkung. Ich rieb mir die Augen weil ich es vor knapp einem Jahrzehnt noch nicht war. Für mich klingt das so als ob es da Absprachen mit dem Finanzamt gab. Denn kurz nach dem richterlichen Spruch rief das Amt an und teilte mir mit daß man aufgrund der Umstände sich nicht großartig damit beschäftigen werden könne.
Meine Frage wäre nun, ob es wirklich keine Rechtssprechung dafür gibt daß ein Rechtsmittel als verspätet gilt, wenn es innerhalb der Frist in den Briefkasten des Amtes gelangte ohne es wegen einem fehlenden Stempel nachweisen zu können?
Warum könnte der Verwaltungsgerichtshof den Erfolg des Verfahrens in Aussicht stellen? Könnte es vielleicht auch andere Gründe geben?
Vielen lieben Dank schon mal,
Christin
ich weiß wirklich nicht mehr wo mir der Kopf steht, auch weil sich die Sache ziemlich zieht und selbst die Gerichte sich nicht einig sein dürften. Bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin und wünsche mir daß jemand entsprechende Rechtssprechungen kennt. Wurde schon mit genug verschiedenen Ansichten konfrontiert. Brauche ich nicht mehr.
Es fing vor 9 Jahren an. Da forderte das Finanzamt durch Bescheide diverse Nachzahlungen. Ich nutzte das Rechtsmittel und weil sich das Amt in unmittelbarer Nähe des Postamtes befand, dachte ich mir, gebe ich es gleich beim Empfänger ab. Es handelte sich um den letzten Tag innerhalb der Frist, der auf einen Freitag fiel. Leider hatte das Amt bereits um 12 Uhr geschlossen, weshalb ich es von draußen in deren Postkasten einwarf. Nachdem dieser erst am nächsten Montag vom Finanzamt ausgeleert wurde, wurde es erst an dem Tag von denen abgestempelt.
Daß es verspätet sein soll, habe ich erst vor einem halben Jahr kurz und schmerzlos vom Bundesfinanzgericht erfahren. Eine gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist nicht zu entnehmen. Hätte mir das Zustellgesetz oder ähnliches erwartet. Mein Unverständnis darüber ist endenwollend weshalb ich beim Verwaltungsgerichtshof um eine Verfahrenshilfe bat. Dem wurde stattgegeben und der Anwalt ließ offen daß es für die Entscheidung des BFG keine Rechtssprechung gibt.
Ich rief den Richter an und fragte ihn auf was er sich da stützte. Er meinte ich sei obdachlos und für mich hätte es daher keine Auswirkung. Ich rieb mir die Augen weil ich es vor knapp einem Jahrzehnt noch nicht war. Für mich klingt das so als ob es da Absprachen mit dem Finanzamt gab. Denn kurz nach dem richterlichen Spruch rief das Amt an und teilte mir mit daß man aufgrund der Umstände sich nicht großartig damit beschäftigen werden könne.
Meine Frage wäre nun, ob es wirklich keine Rechtssprechung dafür gibt daß ein Rechtsmittel als verspätet gilt, wenn es innerhalb der Frist in den Briefkasten des Amtes gelangte ohne es wegen einem fehlenden Stempel nachweisen zu können?
Warum könnte der Verwaltungsgerichtshof den Erfolg des Verfahrens in Aussicht stellen? Könnte es vielleicht auch andere Gründe geben?
Vielen lieben Dank schon mal,
Christin