Fehler im Grundbuch

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jannovak
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Fehler im Grundbuch

Beitrag von jannovak » 27.04.2021, 17:23

Hallo,
ich habe mir einen Grundbuchauszug beim Notar ausdrucken lassen zu meiner Eigentumswohnung.
Im Blatt C steht dort ganz hinten:

"Abweisung des Gesuchs um Einverleibung Pfandrecht Höchstbetrag EUR 500.000 fuer Volksbank Niederösterreich AG"

Ich habe keinen Kredit bei der Volksbank beantragt und daher war mir der Eintrag nicht bekannt, der Notar hat mir daher zu diesem Antrag Details ausgedruckt, in der Pfandurkunde habe ich gesehen, das dies ein Kredit von einem Nachbar war, der eine Wohnung an der gleichen Stiege hat, ich nehme an da kam es zu einer Verwechslung.

Verstehe ich den Eintrag "Abweisung des Gesuchs" richtig, das es durch einen Fehler um einen Gesuch in mein Grundbuch gekommnen ist, der Antrag aber korrekterweise abgewiesen wurde vom Gericht? Muss ich beim Grundbuch den Eintrag löschen lassen oder ist das so OK und ich kann meine Wohnung verkaufen?

Bitte um Hilfe bin mir nicht sicher... vielen Dank im Voraus Jan N.



MG
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Re: Fehler im Grundbuch

Beitrag von MG » 27.04.2021, 17:53

Die Eintragung besagt nur - wie Sie richtig erkannt haben -, dass eine Eintragung nicht durchgeführt wurde. Wahrscheinlich wurde beim Antrag die "falsche" Wohnung angegeben und dem Rechtspfleger ist natürlich aufgefallen, dass die Pfandurkunde Ihren Anteil nicht betraf deshalb hat er dem Antrag nicht stattgegeben, also abgewiesen.

Die Eintragung hat keinen Nachteil für Sie und sollte nach einiger Zeit wieder automatisch gelöscht werden.

Diese Eintragung behindert auch den Verkauf nicht, man kann dann mit der Eintragung des neuen Eigentümers auch die Löschung dieser Anmerkung formlos mitbeantragen, sollte sie bis dahin noch nicht gelöscht worden sein.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

jannovak
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Re: Fehler im Grundbuch

Beitrag von jannovak » 28.04.2021, 08:48

Ich bedanke mich für die Auskunft.
Vielen Dank

Waldkatzi
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Re: Fehler im Grundbuch

Beitrag von Waldkatzi » 28.04.2021, 20:17

Nachdem die Originalfrage beantwortet ist, darf ich von einer ähnlichen Sache berichten, und zwar von einem Fehler in der DKM (das ist quasi das geodätische Gegenstück zum Grundbuch). Dort ist mal ein "Strich" verschwunden, wodurch ein Grundstücksteil von einem zu einem anderen Grundstück gewandert ist. Ich bin zwecks "Mappenberichtigung" hieß dies, glaube ich, zum Vermessungsamt gegangen, habe denen so genau ich konnte mit Koordinaten usw. den Irrtum geschildert, die haben sich das angeschaut, wahrscheinlich mit einem Backup verglichen oder ähnliches, und den Fehler korrigiert. War damals auch recht spannend und ich hätte damals auch nicht gleich gewußt, was ich machen soll.

Dem allgemein bekannten Rat, sich regelmäßig einen Grundbuchauszug zu holen, sei daher von meiner Seite auch der Rat hinzugefügt, sich in regelmäßigen Abständen auch die Grenzen der eigenen Grundstücke in der digitalen Katastermappe anzuschauen. Die Konsequenzen so eines kleinen Strichs können eben mitunter sogar noch größer sein als die Konsequenzen von Fehlern im Grundbuch.

Schizopremium
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Re: Fehler im Grundbuch

Beitrag von Schizopremium » 30.04.2021, 07:02

Finde ich sehr interessant!
Wenn so ein Stricherl plötzlich so mir nichts verschwindet, kann das weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen! Ist ein Grundbuchsauszug im eigentlichen Sinne nicht ein behördliches Dokument?
Sollte das Grundstück bereits im digitalen Grenzkataster aufgenommen sein, so ist der Grenzverlauf auch ohne Grenzpunkte & Steine immer wieder herstellbar. Anders schaut es mit jenen Liegenschaften aus, die in diesem Kataster nicht angeführt sind!

Meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus, wenn man auf Grund eines solchen verlorenen Stricherls in ein Grenzberichtigungsverfahren hineingezogen werden würde?!

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